Rechtsprechung
BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Judicialis
ZPO § 233 B
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Erhöte Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristausschöpfung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist; Erhöhter Sorgfaltsmaßstab bei Ausschöpfung von Fristen bis zum letzten Tag; Pflicht zur Vermeidung jeden Risikos zum Schutz des Mandanten kurz vor Ablauf der ...
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
Anforderungen an Wiedereinsetzungsantrag bei Fristversäumnis wegen angeblichen Computerdefekts - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines Druckerdefekts - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Versäumung d. Rechtsmittelfrist bei Druckerdefekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-koeln.de (Kurzinformation)
§ 233 ZPO
Erhöhte Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei Fristausschöpfung - beck.de (Leitsatz)
Wiedereinsetzung bei defektem Drucker
Verfahrensgang
- LG Memmingen, 13.01.2004 - 2 O 1262/03
- OLG München, 30.08.2004 - 24 U 140/04
- BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Papierfundstellen
- NJW 2006
- NJW 2006, 2637
- MDR 2007, 248
- FamRZ 2006, 1191
- VersR 2007, 857
- MMR 2006, 674
Wird zitiert von ... (46) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.05.2004 - II ZB 22/03
Versäumung von Fristen aufgrund überlanger Telefaxübermittlung oder …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Im von der Rechtsbeschwerde angeführten Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 17. Mai 2004 (II ZB 22/03, NJW 2004, 2525) ist insoweit lediglich ausgeführt, dass es für einen auf einen vorübergehenden "Computer-Defekt" oder "Computer-Absturz" gestützten Wiedereinsetzungsantrag näherer Darlegungen zur Art des Defekts und zu seiner Behebung bedarf.Überdies ist dem Wiedereinsetzungsantrag der Beklagten nicht - wie es erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - II ZB 22/03, NJW-RR 2004, 2525, 2526) - zu entnehmen, dass sie den Computer der Sekretärin auch bei nächtlicher Arbeit und unter Zeitdruck sicher bedienen konnte.
- BGH, 23.06.2004 - IV ZB 9/04
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wegen Verlustes des Schriftsatzes im …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677 und vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, FamRZ 2004, 1481 m.w.Nachw.).Der Einwand der Rechtsbeschwerde, es liege grundsätzlich im freien Ermessen des Prozessbevollmächtigten, welche Fassung eines bestimmenden Schriftsatzes er für endgültig und unterschriftswürdig erachtet, greift hier nicht, zumal für eine wesentliche inhaltliche Änderung der seit 18.00 Uhr ausgedruckt vorliegenden Fassung der Berufungsbegründung nichts vorgetragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, FamRZ 2004, 1481).
- BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02
Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
In der angefochtenen Entscheidung wird kein abstrakter Rechtssatz aufgestellt, der von einem in einer anderen Entscheidung eines höheren oder eines gleichgeordneten Gerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz abweicht (vgl. Senat BGHZ 152, 182, 186 m.w.Nachw.).
- BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02
Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt. - BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt. - BGH, 13.05.2004 - V ZB 62/03
Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Versäumung von Fristen durch …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist infolgedessen ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 2004 - V ZB 62/03, NJW-RR 2004, 1217). - BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt. - BGH, 22.11.2005 - XI ZB 43/04
Anforderungen an die Bezeichnung des Rechtsmittelführers; Einlegung der Berufung …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (siehe BGHZ 151, 42, 43; 151, 221, 223; 155, 21, 22; Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - XI ZB 43/04, NJW-RR 2006, 284), sind nicht erfüllt. - BGH, 23.04.1998 - I ZB 2/98
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Prozeßbevollmächtigten bei Ausnutzung …
Auszug aus BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04
a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677 und vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04, FamRZ 2004, 1481 m.w.Nachw.).
- BAG, 23.11.2017 - 8 AZR 458/16
Benachteiligung iSd. AGG - Zulässigkeit der Berufung - Anforderungen an die …
Dass sie überhaupt den Versuch unternommen hatte, eine Ersatzkraft zu gewinnen und zu welchem Ergebnis ihre Bemühungen geführt hatten, hat die Prozessbevollmächtigte der Klägerin, die am letzten Tag der verlängerten Berufungsbegründungsfrist hinsichtlich der Einhaltung dieser Frist eine erhöhte Sorgfaltspflicht traf (vgl. etwa BGH 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - Rn. 8 mwN) , nicht im Ansatz dargetan. - BGH, 11.07.2024 - IX ZB 31/23
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die ein Verschulden des …
Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist infolgedessen ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN); hierzu kann auch der Versuch der Einschaltung eines Vertreters zählen (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Februar 2021 - XII ZB 4/20, NJW-RR 2021, 635 Rn. 9).Diese Maßstäbe beziehen sich, anders als die Rechtsbeschwerde meint, nicht ausschließlich auf krankheitsbedingte Ausfälle eines Prozessbevollmächtigten, sondern allgemein auf Ausfälle am letzten Tag der Frist (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006, aaO;… vom 7. März 2013 - I ZB 67/12, NJW-RR 2013, 1011 Rn. 8 aE;… vom 10. Februar 2021, aaO Rn. 13).
Denn die Beklagtenvertreterin hat nach den vorstehenden Ausführungen nicht dargelegt und glaubhaft gemacht, alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen zu haben, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten, obwohl sie die Berufungsfrist bis zum letzten Tag ausgeschöpft und wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden hatte, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8 mwN).
- BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08
Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des …
Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat zwar wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschl. v. 23. April 1998, I ZB 2/98, NJW 1998, 2677, 2678; Beschl. v. 23. Juni 2004, IV ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1502; Beschl. v. 9. Mai 2006, XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Tz. 8).Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht, wenn von dem Rechtsanwalt nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (BGH, Beschl. v. 9. Mai 2006, XI ZB 45/04, aaO).
- BGH, 03.05.2011 - XI ZB 24/10
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übermittlung der Berufungsbegründung per …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat ein Anwalt, der eine Rechtsmittelbegründungsfrist bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen; eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist infolgedessen ausgeschlossen, wenn von ihm nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8).Zum Schutz des Mandanten muss er hierbei den sichersten Weg wählen (Senatsbeschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 12).
- OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14
Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der …
Diesbezüglich ist zu beachten, dass allgemein im Falle der Fristausschöpfung bis zum letzten Tag nochmals erhöhte Sorgfaltsanforderungen gelten (BGH, NJW 1989, 2393 (2394); BGH; NJW 2006, 2637). - BGH, 08.05.2013 - XII ZB 396/12
Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Beschwerdebegründung in einer …
Insbesondere wenn ein Rechtsanwalt die Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat er wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (vgl. BGH Beschlüsse vom 23. April 1998 - I ZB 2/98 - NJW 1998, 2677, 2678; vom 23. Juni 2004 - IV ZB 9/04 - FamRZ 2004, 1481 und vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - FamRZ 2006, 1191). - BVerwG, 25.09.2023 - 1 C 10.23
Erfordernis einer zeitlichen Sicherheitsreserve bei Übermittlung von …
Wird eine Rechtsmittelfrist oder die Begründungsfrist bis zum letzten Tag ausgeschöpft, so treffen den Verfahrensbeteiligten allerdings erhöhte Sorgfaltspflichten; er muss alle gebotenen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um die Gefahr einer Fristversäumnis zu vermeiden (…BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2014 - 1 BvR 862/13 - juris Rn. 4 m. w. N.; BVerwG…, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18.10 - juris Rn. 6 m. w. N.; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - juris Rn. 8 ff.). - BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 5/16
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltliche Überprüfungspflicht der …
(1) Ein Rechtsmittelführer ist - wie die Rechtsbeschwerde zutreffend geltend macht - zwar grundsätzlich berechtigt, die Begründung seines Rechtsmittels bis zum letzten Tag der Frist hinauszuschieben (…BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2007 - XII ZB 32/07, NJW 2007, 2778 Rn. 12; vom 27. Mai 1997 - VI ZB 10/97, VersR 1997, 1252, 1253;… vgl. auch Beschluss vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, NJW 2007, 2559 Rn. 11;… Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88, NJW 1989, 2393 unter II 1 d, Beschlüsse vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, NJW 2011, 859 Rn. 13; vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 8).Allerdings hat ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos, erhöhte Sorgfalt aufzuwenden (BGH…, Urteil vom 21. Dezember 1988 - VIII ZR 84/88, aaO;… Beschlüsse vom 13. Februar 2007 - VIII ZB 40/06, aaO;… vom 27. Januar 2011 - III ZB 55/10, aaO; vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, aaO).
- BGH, 22.11.2017 - VII ZB 67/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellen nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare technische Störungen einer EDV-Anlage einen Wiedereinsetzungsgrund dar, wenn sie das rechtzeitige Erstellen oder Absenden eines Schriftsatzes verhindern (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2015 - V ZB 75/13, NJW-RR 2015, 1196 Rn. 10; Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 9;… vgl. auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 1439, 1440, juris Rn. 10).Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9. Mai 2006 (XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Rn. 12) steht dem nicht entgegen.
- BGH, 09.04.2008 - I ZB 101/06
Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts; Überwachung einer …
Ein Rechtsanwalt, der die Frist zur Einlegung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag ausschöpft, hat zwar wegen des damit erfahrungsgemäß verbundenen Risikos erhöhte Sorgfalt aufzuwenden, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen (BGH, Beschl. v. 23.4.1998 - I ZB 2/98, NJW 1998, 2677, 2678; Beschl. v. 23.6.2004 - IV ZB 9/04, NJW-RR 2004, 1502; Beschl. v. 9.5.2006 - XI ZB 45/04, NJW 2006, 2637 Tz. 8).Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt daher nicht in Betracht, wenn von dem Rechtsanwalt nicht alle erforderlichen und zumutbaren Schritte unternommen wurden, die unter normalen Umständen zur Fristwahrung geführt hätten (BGH NJW 2006, 2637 Tz. 8).
- BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05
Rechtzeitige Unterrichtung des Mandanten über Rechtsmittel
- OVG Hamburg, 13.01.2020 - 1 Bf 193/19
Ein Rechtsanwalt trägt das Risiko für die störungsfreie Übertragung eines …
- BGH, 12.02.2015 - V ZB 75/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Fehlerhafte Spracherkennungssoftware als …
- OLG Düsseldorf, 05.06.2014 - 22 U 34/14
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
- BGH, 20.02.2008 - IV ZB 14/07
Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- BGH, 06.12.2017 - XII ZB 335/17
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einplanung einer Zeitreserve bei Nutzung …
- LAG Schleswig-Holstein, 08.04.2021 - 1 Sa 358/20
Berufung, unzulässig verworfen, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …
- OVG Sachsen, 20.02.2012 - 5 A 681/09
Anforderungen an das Verschulden eines Rechtsanwalts bzgl. der Versäumung einer …
- BGH, 16.11.2016 - VII ZB 35/14
Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: …
- LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …
- BGH, 20.04.2016 - XII ZB 390/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Persönliche Einreichung eines …
- BGH, 13.02.2007 - VIII ZB 40/06
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Abfassung eines …
- LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20
Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …
- BSG, 29.03.2010 - B 13 R 519/09 B
Nichtzulassungsbeschwerde - Versäumung der Begründungsfrist - Antrag auf …
- LAG Köln, 12.09.2023 - 4 Sa 363/23
Zulässigkeit der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- BVerwG, 21.12.2023 - 2 B 2.23
Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Übermittlung einer als …
- VGH Baden-Württemberg, 14.12.2023 - 1 S 1173/23
Wiedereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelbegründungsfrist; Fehlfunktion …
- BGH, 13.11.2007 - VI ZB 19/07
Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze …
- BGH, 05.06.2007 - XI ZA 27/06
Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei Übermittlung eines fristwahrenden …
- OLG Köln, 08.04.2019 - 17 U 8/19
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der Berufungsfrist; …
- BSG, 13.01.2016 - B 5 RS 36/15 B
- OVG Niedersachsen, 06.04.2020 - 1 LC 168/18
BeA; Berufungsbegründungsfrist; Digifax; Fristversäumnis; Fristversäumnis, …
- VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2287
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Sorgfaltspflichten bei der …
- BSG, 10.03.2016 - B 14 AS 5/16 BH
- VGH Bayern, 20.04.2022 - 23 ZB 19.2288
Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung elektronischer Dokumente
- LSG Bayern, 30.10.2008 - L 10 AL 350/07
Bewilligung von weniger Arbeitslosengeld durch eine "Neufeststellung" aufgrund …
- VGH Bayern, 01.02.2011 - 12 ZB 10.2237
Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz/Prozessrecht
- OLG Rostock, 02.05.2022 - 11 UF 168/21
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer versäumten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.02.2020 - L 16/4 KR 469/18
- LAG Nürnberg, 19.02.2024 - 4 Sa 289/23
Wiedereinsetzung - Berufungsbegründungsfrist - Verschulden
- VG Aachen, 20.10.2010 - 4 K 1024/10
Zulässigkeit eines durch einen Steuerberater beantragten anteiligen …
- VG Ansbach, 19.04.2018 - AN 2 K 16.02202
Abschlussprüfung zum Kaufmann für Bürokommunikation
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.09.2013 - 12 N 69.13
Antrag auf Zulassung der Berufung; Begründungsfrist; Versäumung; Wiedereinsetzung …
- VG Augsburg, 23.08.2013 - Au 2 S 13.30256
Asylrecht; Indien; Abschiebungsandrohung; vorläufiger Rechtsschutz; Versäumung …
- VGH Bayern, 22.09.2008 - 4 ZB 08.2481
Antrag auf Zulassung der Berufung verfristet; Adressierung und Einreichung an VGH …
- SG Hannover, 02.09.2009 - S 56 AS 1902/09