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Rechtsprechung
   BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1770
BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10 (https://dejure.org/2010,1770)
BGH, Entscheidung vom 02.12.2010 - V ZB 52/10 (https://dejure.org/2010,1770)
BGH, Entscheidung vom 02. Dezember 2010 - V ZB 52/10 (https://dejure.org/2010,1770)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 Abs 1 KostO, § 44 Abs 1 S 1 KostO, § 9 Abs 1 UStG, § 9 Abs 3 S 2 UStG
    Notarkosten für die Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages: Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der Geschäftswertbemessung; Gegenstand bei Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 20 Abs. 1, 44 Abs. 1 S. 1
    Kostenrechtliche Behandlung der Umsatzsteuer sowie des Verzichts des Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises im Falle mangelnder abweichender Vereinbarung; Annahme desselben Gegenstands bei einem Grundstückskauf und einem dazu erklärten Verzicht eines Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    KostO § 20 Abs. 1
    Umsatzsteuer bei Grundstücksverkauf kein Teil des Kaufpreises; Berechnung der Notargebühren nur auf Netto-Verkaufspreis; MwSt. bei Grundstückskauf

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die bei einem Grundstücksverkauf anfallende Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises im Falle mangelnder abweichender Vereinbarung; Annahme desselben Gegenstands bei einem Grundstückskauf und einem dazu erklärten Verzicht eines Verkäufers auf Umsatzsteuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer ist nicht Teil des Kaufpreises!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Grundstückskauf, die Umsatzsteuer und die Notarkosten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beurkundungskosten beim Grundstückskauf

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Die Umsatzsteuer auf den Kaufpreis erhöht regelmäßig nicht die Gebühren des Notars! (IMR 2011, 121)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 591
  • MDR 2011, 350
  • FGPrax 2011, 93
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 10 W 25/08

    Die Umsatzsteuer ist bei einer Umsatzsteueroption in einem Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    Es sieht sich indes durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2007 (FGPrax 2007, 241 f. = JurBüro 2007, 538 ff.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2008 (JurBüro 2008, 433 f.) an einer Entscheidung gehindert und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    bb) In der Rechtsprechung vorherrschend ist dagegen die Auffassung, dass auf Grund der unmittelbaren gesetzlichen Steuerschuld des Grundstückserwerbers von diesem grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Verkäufer übernommen werde (OLG Hamm, FGPrax 2007, 241 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2009, 518, 519).

    Der Verzicht steht somit zwar in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, tritt aber in seiner rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung hinter diesen zurück (ebenso OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433, 434; Notarkasse, Streifzug durch das Kostenrecht, aaO, Rn. 1294; aA Rohs in Rohs/Wedewer, aaO, § 44 Rn. 7; Holthausen-Dux, notar 2004, 54, 56; Klein, RNotZ 2005, 160, 161; Wudy, NotBZ 2005, 103).

  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99

    "Videofilmverwertung"; Nachforderung nachträglich erhobener Mehrwertsteuer

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    Das gilt auch dann, wenn der Käufer - wie hier die Kostenschuldnerin (§ 2 Abs. 1, § 15 UStG) - zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Senat, aaO; BGH, Urteil vom 4. April 1973 - VIII ZR 191/72, WM 1973, 677, 678; Urteil vom 28. Februar 2002 - I ZR 318/99, NJW 2002, 2312).

    (1) Ist die Umsatzsteuer von dem Verkäufer an die Finanzbehörde zu entrichten, erscheint es gerechtfertigt, Aufwendungen, die dem Verkäufer in Erfüllung seiner Steuerpflicht entstehen, grundsätzlich als Bestandteil des durch den Käufer zu zahlenden Entgelts anzusehen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Februar 2002 - I ZR 318/99, NJW 2002, 2312).

  • OLG Celle, 13.09.2005 - 4 W 167/05

    Zugrundelegung des Bruttokaufpreises bei der Bestimmung eines Geschäftswertes in

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    aa) Nach Ansicht des OLG Celle (NJW-RR 2006, 71) soll es für das Innenverhältnis der Kaufvertragsparteien nicht darauf ankommen, wer im Außenverhältnis zur Finanzbehörde die Umsatzsteuer schuldet.

    (2) Soweit zur Begründung der gegenteiligen Auffassung ein Interesse des Verkäufers angeführt wird, den Käufer erforderlichenfalls auf Erfüllung seiner steuerrechtlichen Verpflichtung in Anspruch nehmen zu können (OLG Celle, NJW-RR 2006, 71), ist ein solches nicht zu erkennen.

  • OLG Zweibrücken, 26.08.2008 - 3 W 14/08

    Geschäftswertfestsetzung: Auslegung einer Regelung in einem

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    Dies wird in den beiden herangezogenen Entscheidungen anders beurteilt (ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 2009, 518 f.).

    bb) In der Rechtsprechung vorherrschend ist dagegen die Auffassung, dass auf Grund der unmittelbaren gesetzlichen Steuerschuld des Grundstückserwerbers von diesem grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Verkäufer übernommen werde (OLG Hamm, FGPrax 2007, 241 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2009, 518, 519).

  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06

    Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    Es sieht sich indes durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Hamm vom 16. April 2007 (FGPrax 2007, 241 f. = JurBüro 2007, 538 ff.) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 10. Juni 2008 (JurBüro 2008, 433 f.) an einer Entscheidung gehindert und hat daher die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    bb) In der Rechtsprechung vorherrschend ist dagegen die Auffassung, dass auf Grund der unmittelbaren gesetzlichen Steuerschuld des Grundstückserwerbers von diesem grundsätzlich keine vertragliche Verpflichtung zur Umsatzsteuerzahlung gegenüber dem Verkäufer übernommen werde (OLG Hamm, FGPrax 2007, 241 f.; OLG Düsseldorf, JurBüro 2008, 433; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2009, 518, 519).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 29/02

    Kosten für gleichzeitige Anmeldung der Abberufung und Neubestellung von

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    b) Derselbe Gegenstand im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO ist gegeben, wenn sich die Erklärungen auf dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis beziehen oder wenn sich, bei mehreren Rechtsverhältnissen, aus der Gesamtheit der Erklärungen ein Hauptgeschäft heraushebt und das weitere Rechtsgeschäft mit diesem in einem engen, inneren Zusammenhang steht (Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 29/02, BGHZ 153, 22, 27; Beschluss vom 9. Februar 2006 - V ZB 172/05, BGHZ 166, 189, 191; Beschluss vom 9. Februar 2006 - V ZB 152/05, NJW 2006, 2045, 2046).
  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 172/05

    Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen;

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    b) Derselbe Gegenstand im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO ist gegeben, wenn sich die Erklärungen auf dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis beziehen oder wenn sich, bei mehreren Rechtsverhältnissen, aus der Gesamtheit der Erklärungen ein Hauptgeschäft heraushebt und das weitere Rechtsgeschäft mit diesem in einem engen, inneren Zusammenhang steht (Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 29/02, BGHZ 153, 22, 27; Beschluss vom 9. Februar 2006 - V ZB 172/05, BGHZ 166, 189, 191; Beschluss vom 9. Februar 2006 - V ZB 152/05, NJW 2006, 2045, 2046).
  • BGH, 09.02.2006 - V ZB 152/05

    Geschäftswert und Notargebühren bei Beurkundung einer den Kaufpreis

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    b) Derselbe Gegenstand im Sinne von § 44 Abs. 1 Satz 1 KostO ist gegeben, wenn sich die Erklärungen auf dasselbe Recht oder Rechtsverhältnis beziehen oder wenn sich, bei mehreren Rechtsverhältnissen, aus der Gesamtheit der Erklärungen ein Hauptgeschäft heraushebt und das weitere Rechtsgeschäft mit diesem in einem engen, inneren Zusammenhang steht (Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 29/02, BGHZ 153, 22, 27; Beschluss vom 9. Februar 2006 - V ZB 172/05, BGHZ 166, 189, 191; Beschluss vom 9. Februar 2006 - V ZB 152/05, NJW 2006, 2045, 2046).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    b) Allerdings handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 103, 284, 287; Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, BGHZ 115, 47, 50; Senat, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464) bei der Umsatzsteuer um einen rechtlich unselbstständigen Teil des vereinbarten bürgerlich-rechtlichen Entgelts, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben.
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

    Auszug aus BGH, 02.12.2010 - V ZB 52/10
    b) Allerdings handelt es sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - VIII ZR 64/87, BGHZ 103, 284, 287; Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90, BGHZ 115, 47, 50; Senat, Urteil vom 11. Mai 2001 - V ZR 492/99, NJW 2001, 2464) bei der Umsatzsteuer um einen rechtlich unselbstständigen Teil des vereinbarten bürgerlich-rechtlichen Entgelts, soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben.
  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • BGH, 04.04.1973 - VIII ZR 191/72

    Vereinbarung eines Kaufpreises für eine Zeitung als Netto-Kaufpreis - Einfluss

  • BGH, 28.06.1984 - VII ZB 15/83

    Kosten für einen Aufzug bei einer aus mehreren Gebäuden bestehenden

  • BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83

    Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum

  • OLG München, 25.02.2016 - 34 Wx 385/15

    Eintragung einer Mieterdienstbarkeit bei vorsteuerabzugsberechtigten Mieter

    Der hierauf entfallende Teil des Mietzinses ist ein rechtlich unselbstständiger Bestandteil des für die umsatzsteuerpflichtige Leistung des Vermieters zu zahlenden Entgelts und nur aus steuerrechtlichen Gründen gesondert auszuweisen, um dem Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug zu ermöglichen (vgl. BGH vom 29.1.2015, IX ZR 138/14, juris; BGHZ 115, 47/50; 103, 284/287; 60, 199/203; NJW-RR 2011, 591/592 Tz. 19 - zum Geschäftswert bei Grundstücksveräußerung; NJW 2002, 2312; Palandt/Ellenberger BGB 75. Aufl. § 157 Rn. 13 m. w. N.).
  • OLG Köln, 16.01.2012 - 19 U 104/11

    Werklohn "inklusive Mehrwertsteuer": Unternehmer muss Umsatzsteuer erstatten!

    Entgegen der Auffassung der Beklagten liegt in der vorgenommenen Auslegung kein Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seiner Entscheidung vom 02.12.2010 (NJW-RR 2011, 591 ff.).
  • LG Münster, 23.07.2020 - 5 OH 6/20

    Nachlassverbindlichkeiten, Vermögensverzeichnis, Aufnahme, Notar

    Bei Erklärungen betreffend den Verzicht des Verkäufers auf die Steuerbefreiung handelt es sich nämlich grundsätzlich lediglich um eine den Abschluss des Kaufvertrages begleitender Erklärung, durch die die Grundstückübertragung umsatzsteuerrechtlich in einem bestimmten Sinne geregelt werden soll (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 02. Dezember 2010 - V ZB 52/10 -, Rn. 26 f., juris).
  • OLG Köln, 03.11.2011 - 19 U 104/11

    Werklohn "inklusive Mehrwertsteuer": Unternehmer muss Umsatzsteuer erstatten!

    Die Vereinbarung ist aber nach ihrem Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht geschuldet ist, weil sie tatsächlich nicht angefallen ist (zur Auslegung von Vereinbarungen bei irrtümlicher Ansetzung von Mehrwertsteuer vgl. BGH, NJW-RR 1990, 1199 ff, zitiert nach juris Rn. 13; NJW-RR 2005, 205 f, zitiert nach juris Rn. 11; zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer beim Grundstückskauf als Teil des Kaufpreises vgl. BGH, NJW-RR 2011, 591 ff).
  • OLG München, 28.11.2014 - 34 Wx 216/14

    Unzuständigkeit des Rechtspflegers für Festsetzung des Geschäftswerts

    Immerhin finden sich zur Frage, ob hierbei Umsatzsteuer - wie zutreffend nicht (BGH FGPrax 2011, 93/94) - erhöhend zu berücksichtigen ist, unterschiedliche Stimmen (vgl. OLG Celle NJW-RR 2006, 71; Hartmann Kostengesetz 40. Auflage § 19 KostO Rn. 27).
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