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Rechtsprechung
   BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7975
BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 (https://dejure.org/2011,7975)
BAG, Entscheidung vom 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 (https://dejure.org/2011,7975)
BAG, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 (https://dejure.org/2011,7975)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern als leitende Angestellte im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn

  • openjur.de

    Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG; Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG - Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 S 2 Nr 1 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 2 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 3 BetrVG, § 45 S 2 WiPrO
    Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG - Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 S 2 Nr 1 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 2 BetrVG, § 5 Abs 3 S 2 Nr 3 BetrVG, § 45 S 2 WiPrO
    Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG - Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und Steuerberatern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern als leitende Angestellte im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn; Aufgaben eines Prokuristen; Zurechnung zur Führungsebene

  • bag-urteil.com

    Leitende Angestellte i.S.d. § 5 Abs 3 BetrVG - Angestellte Rechtsanwälte und Steuerberater in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft

  • Betriebs-Berater

    Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft - Status von angestellten RA/StB als leitende Angestellte

  • Anwaltsblatt

    § 5 BetrVG, § 45 WiPrO, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 43a BRAO
    Wann ist ein angestellter Rechtsanwalt ein leitender Angestellter?

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 2, 3
    Status von in einer Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft angestellten Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern als leitende Angestellte im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn; Aufgaben eines Prokuristen; Zurechnung zur Führungsebene

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft - Status von angestellten RA/StB als leitende Angestellte

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 5 BetrVG, § 45 WiPrO, § 1 BRAO, § 3 BRAO, § 43a BRAO
    Angestellte Rechtsanwälte als leitende Mitarbeiter?

Besprechungen u.ä.

  • wkdis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BAG vom 29.06.2011, Az.: 7 ABR 5/10 (Wann ist ein angestellter Rechtsanwalt ein leitender Angestellter?)" von Ass. iur. Sabrina Reckin, original erschienen in: AnwBl 2012, 461 - 463.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 2484
  • AnwBl 2012, 461
  • AnwBl Online 2012, 148
  • NZA-RR 2011, 647
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.03.2009 - 7 ABR 2/08

    Leitender Angestellter - Prokura

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den für die Zuordnung iSd. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

    Sie können allerdings - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG sein (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 18 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4).

  • BAG, 05.05.2010 - 7 ABR 97/08

    Leitender Angestellter - Chefarzt - Einfluss auf die Unternehmensführung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 mwN, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 5) .

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 19 mwN, EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 5) .

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    aa) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die den drei Berufsträgern nach den gesetzlichen Vorschriften im Außenverhältnis entsprechend § 48 Abs. 2, § 50 Abs. 3 HGB eingeschränkte Gesamt- und Niederlassungsprokura das Tatbestandsmerkmal der Prokura iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG erfüllt (vgl. hierzu BAG 11. Januar 1995 - 7 ABR 33/94 - zu B I 1 der Gründe mwN, BAGE 79, 80) .
  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    Ungeachtet der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Vorschrift (vgl. hierzu die Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 -) fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke.
  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 81/06

    Zustimmungsverweigerung bei Einstellung und Versetzung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    Er darf sich nicht darauf beschränken, seine Rechtsausführungen aus den Vorinstanzen zu wiederholen (BAG 18. März 2008 - 1 ABR 81/06 - Rn. 13, BAGE 126, 176) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.10.2009 - 16 TaBV 848/08

    Leitende Angestellte i.S. von § 5 BetrVG

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Teilbeschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Oktober 2009 - 16 TaBV 848/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.02.1994 - 7 ABR 32/93

    Leitende Angestellte, Ressortleiter einer Tageszeitung

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    Entscheidend ist, welche Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten dem Angestellten innerhalb der zu beachtenden Rahmenbedingungen eingeräumt sind (BAG 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 3 b bb der Gründe) .
  • BAG, 28.01.1975 - 1 ABR 52/73

    Leitende Angestellte: Wirtschaftsprüfer in einer Wirtschaftprüfungsgesellschaft

    Auszug aus BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 5/10
    Ein angestellter Rechtsanwalt und/oder Steuerberater einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft ist daher nicht schon deshalb leitend, weil er in seiner Mandatsbearbeitung und Prüfungstätigkeit eigenverantwortlich handelt (ebenso Henssler FS Hromadka S. 131, 155; vgl. aber auch [betreffend Wirtschaftsprüfer als angestellte Prüfungsleiter und/oder Berichtskritiker von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften] BAG 28. Januar 1975 - 1 ABR 52/73 - BAGE 27, 13) .
  • BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21

    Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter

    Die Würdigung des Beschwerdegerichts ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur daraufhin überprüfbar, ob der Sachverhalt fehlerfrei festgestellt wurde, die Bewertungsmaßstäbe nicht verkannt sind und die Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Punkte vertretbar erscheint (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 30; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 19 mwN) .

    Entscheidend ist, welche Kompetenzen und Einflussmöglichkeiten dem Angestellten innerhalb der zu beachtenden Rahmenbedingungen eingeräumt sind (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 27; 22. Februar 1994 - 7 ABR 32/93 - zu B III 3 b bb der Gründe) .

    sie schwerpunktmäßig bestimmt (BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - aaO; 5. Mai 2010 - 7 ABR 97/08 - Rn. 13 mwN) .

  • BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10

    Status angestellter Wirtschaftsprüfer

    Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach den Grundsätzen, die für die Zuordnung iSv. § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG entwickelt worden sind (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 19; 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - Rn. 16 mwN, AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 73 = EzA BetrVG 2001 § 5 Nr. 4) .

    Sie müssen sich auf die Leitung des Unternehmens beziehen, eine unternehmerische Tätigkeit "anstelle" des Unternehmers ermöglichen (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 23; zu der Entwicklung von Rspr. und Schrifttum zu § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG auch Henssler FS Hromadka S. 131, 140 ff.) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2021 - 6 TaBV 1/20

    Leitender Angestellter - Personelle Veränderung - Anspruch auf Vorlage von

    Ausdruck einer solchen Stellung können zB die selbstständige Verwaltung eines nicht unerheblichen Budgets oder die zwingende Mitsprache bei strategischen Entscheidungen sein (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - Rn. 28, zitiert nach juris).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 TaBV 53/12

    Arbeitnehmer mit Generalvollmacht

    Als leitende Angestellter muss ein Prokurist unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen, was sich nach dem für die Zuordnung im Sinne des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen bestimmt (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - AP Nr. 73 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 11.01.1995 - 7 ABR 33/94 - AP Nr. 55 zu § 5 BetrVG 1972).

    Er muss mit weitgehender Weisungsfreiheit und Selbstbestimmung seinen Tätigkeitsbereich wahrnehmen und kraft seiner leitenden Funktion maßgeblichen Einfluss auf die Unternehmensführung ausüben (BAG 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; BAG 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - a.a.O.).

  • LAG Köln, 03.11.2023 - 9 TaBV 12/23

    Projektträger; Bereichsleitung; leitende Angestellte

    in wirtschaftlicher, technischer, kaufmännischer, organisatorischer, personeller, rechtlicher oder wissenschaftlicher Hinsicht wahrnehmen, für die ihm rechtlich und tatsächlich ein eigener und erheblicher Entscheidungsspielraum zur Verfügung steht (BAG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 7 ABR 14/21 -, Rn. 46, 47, juris; BAG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 -, Rn. 27, juris).

    Mit anderen Worten: Der Angestellte muss kraft seiner Schlüsselposition Voraussetzungen schaffen, an denen die Unternehmensleitung schlechterdings nicht vorbeigehen kann (BAG, Beschluss vom 4. Mai 2022 - 7 ABR 14/21 -, Rn. 46, 47, juris; BAG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 -, Rn. 27, juris).

    bb) Vorgegebene Rahmenbedingungen und Richtlinien sprechen aber dann nicht zwingend gegen unternehmerische Entscheidungsbefugnisse (BAG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 -, Rn. 27, juris), so lange der unternehmerische Einfluss von Angestellten nicht auf das Innenverhältnis zum Unternehmer beschränkt ist (BAG, Beschluss vom 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 -, Rn. 20, juris).

  • LAG Köln, 20.06.2018 - 11 TaBV 77/17

    Leitende Angestellte; Einzelfall

    Die unternehmerische Aufgabenstellung mit Entscheidungsspielraum muss vielmehr die Tätigkeit des Angestellten prägen, d.h. sie schwerpunktmäßig bestimmen und einen beachtlichen Teil der Arbeitszeit ausmachen (BAG Beschl. v. 05.05.2010 - 7 ABR 97/08 - vgl. auch BAG, Beschl. v. 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - m. w. N.; BAG, Urt. v. 14.04.2011 - 2 AZR 167/10 -).
  • ArbG Essen, 12.07.2017 - 4 BV 16/17
    Ausschlaggebend für die Zuordnung eines Prokuristen zum Personenkreis der leitenden Angestellten iSv. § 5 Abs. 3 BetrVG sind daher nicht nur die mit der Prokura verbundenen formellen und umfassenden Vertretungsbefugnisse im Außenverhältnis, sondern auch die damit verbundenen unternehmerischen Aufgaben, um derentwillen dem Arbeitnehmer die Prokura verliehen worden ist (BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 5/10 - zit. nach juris, Rn. 19).

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den für die Zuordnung iSd. § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen (BAG vom 29.06.2011, a.a.O.; vom 25.03.2009 - 7 ABR 2/08 - zit. nach juris, Rn. 16).

  • ArbG Hamburg, 29.05.2012 - 27 BVGa 2/12

    Einschränkung des Betriebs durch Personalabbau - Betriebsänderung

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach den für die Zuordnung i.S.d. § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG entwickelten Grundsätzen (BAG v. 29.6.2011, 7 ABR 5/10, NZA-RR 2011, 647).

    bedeutsamer Verträge und Aufträge entscheidet oder dass die Geschäftsführung an den durch Tatsachen und Argumenten vorbereiteten Vorschlägen "nicht vorbeigehen kann" (vgl. BAG v. 29.6.2011, 7 ABR 5/10, NZA-RR 2011, 647), was von dem ASt.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.11.2013 - 13 TaBV 8/13

    Leitende Angestellte - Leiterin eines Servicecenters

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 5/10 - AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 75 = NZA-RR 2011, 647 ff.; BAG 25. März 2009 - 7 ABR 2/08 - AP BetrVG § 5 Nr. 73 = NZA 2009, 1296 ff.), der sich die erkennende Kammer anschließt, ist leitender Angestellter im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst.
  • LAG München, 06.06.2012 - 5 TaBV 51/10

    Leitender Angestellter

    Dazu ist es erforderlich, dass jedenfalls ein beachtlicher Teil der Arbeitszeit von diesen Tätigkeiten beansprucht wird und die Erfüllung unternehmerischer (Teil-)Aufgaben der Tätigkeit das Gepräge geben (BAG vom 05.05.2010 - 7 ABR 97/08, AP Nr. 74 zu § 5 BetrVG 1972; - vgl. auch BAG vom 29.06.2011 - 7 ABR 5/10, AP Nr. 75 zu § 5 BetrVG 1972; - die Kommentierung in Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier, BetrVG , 26. Aufl. geht in Rn. 409 zu § 5 BetrVG davon aus, dass die Tätigkeiten, die einen Angestellten zum leitenden Angestellten machen, seine Gesamttätigkeit schwerpunktmäßig bestimmen müssen. Dazu sei es erforderlich, dass der Angestellte zu einem überwiegenden Teil eine Tätigkeit nach § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 BetrVG ausübe).
  • LAG Hessen, 10.09.2020 - 9 Sa 1135/18

    Vom persönlichen Geltungsbereich des VTV nicht erfasst wird ein Angestellter, der

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