Rechtsprechung
BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Luftverkehrsbetrieb
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 26 Abs 1 S 1 EUV 1215/2012, Art 3 EGV 593/2008, Art 4 EGV 593/2008, § 1 Abs 1 KSchG, § 1 Abs 2 KSchG
Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Luftverkehrsbetrieb
- IWW
§ 24 Abs. 2 KSchG, Art. ... 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia, Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO), § 613a BGB, § 1 Abs. 3 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 559 Abs. 1 ZPO, § 24 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB, § 17 Abs. 1 KSchG, § 134 BGB, § 17 Abs. 3 KSchG, § 92 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO
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Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Luftverkehrsbetrieb
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Arbeitsrecht - Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Luftverkehrsbetrieb
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Zuständigkeit deutscher Gerichte - Anwendbarkeit deutschen Rechts - Luftverkehrsbetrieb
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Ordentliche betriebsbedingte Kündigungen - Massenentlassungsanzeige - Datenschutzrechtliche Ansprüche
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 27.05.2021 - 22 Ca 5434/20
- LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 20/21
- BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3090
- NZA 2024, 1157
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22
Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Unter Bezugnahme auf die Leitentscheidung des Senats vom 1. Juni 2023 (- 2 AZR 150/22 -) wird entsprechend § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands abgesehen.Anders als im Rechtsstreit - 2 AZR 150/22 - hat der Kläger des vorliegenden Verfahrens keine vertragliche Vereinbarung mit der Beklagten zu 2.
Die deutschen Gerichte sind international zuständig (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 19 f.) .
fand deutsches Recht Anwendung (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 21 ff.) .
a) Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 32 ff.) wird der für die Geltung ua. des Ersten Abschnitts des Kündigungsschutzgesetzes maßgebliche Luftverkehrsbetrieb iSd. § 24 Abs. 2 KSchG aus der Gesamtheit der im Inland stationierten Luftfahrzeuge eines Luftverkehrsunternehmens gebildet; einer im Inland ansässigen Leitung oder einer weitergehenden Organisationsstruktur bedarf es hingegen nicht.
verkennt, dass eine "Stationierung" von Luftfahrzeugen im Inland bereits dann vorliegt, wenn eine bestimmte Anzahl von Flugzeugen mit der Besatzung ("Flugzeugkontingent") einem bestimmten inländischen Flughafen fest zugeordnet ist (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 36) .
Die Kündigungserklärung ist nicht mangels Bestimmtheit unwirksam (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 25 ff.) .
in seinem Arbeitsvertrag vom Juni 2019 ursprünglich die Geltung österreichischen Rechts vereinbart hatte (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 38) .
hat ihren Luftverkehrsbetrieb in Deutschland - auch unter Berücksichtigung der dem Flughafen Düsseldorf fest zugeordneten Anzahl an Flugzeugen - vollständig stillgelegt, wobei die Stilllegung zum Zeitpunkt des Ausspruchs der streitgegenständlichen Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hatte (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 39 ff.) .
Dementsprechend scheidet auch eine Unwirksamkeit der Kündigung nach § 613a Abs. 4 Satz 1 BGB aus (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 45 ff.) .
e) Es bestand keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Kläger auf einem anderen freien Arbeitsplatz (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 54 ff.) .
Dabei kann offenbleiben, ob Verstöße im Anzeigeverfahren nach § 17 Abs. 3 KSchG überhaupt zur Nichtigkeit einer Kündigung führen können (vgl. BAG 1. Juni 2023 - 2 AZR 150/22 - Rn. 58 ff.) .
- BGH, 31.05.2011 - VI ZR 154/10
Auslegung des LugÜ I obliegt den deutschen Gerichten; Zuständigkeit deutscher …
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Dies kann auch nachträglich zu einem Wechsel des Vertragsstatuts führen (vgl. BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe) .Wegen des Fehlens einer abzuändernden (vorherigen) Rechtswahlvereinbarung bedarf es vorliegend keines Gestaltungswillens zur Abwahl des ursprünglich vereinbarten Rechts (dazu BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe) .
- BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89
Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Dies kann auch nachträglich zu einem Wechsel des Vertragsstatuts führen (vgl. BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe) .Wegen des Fehlens einer abzuändernden (vorherigen) Rechtswahlvereinbarung bedarf es vorliegend keines Gestaltungswillens zur Abwahl des ursprünglich vereinbarten Rechts (dazu BGH 31. Mai 2011 - VI ZR 154/10 - Rn. 47, BGHZ 190, 28; 12. Dezember 1990 - VIII ZR 332/89 - zu II 1 a der Gründe) .
- BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19
Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter …
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
d) Das Berufungsgericht hat ohne revisiblen Fehler festgestellt, dass kein einer Betriebsstilllegung entgegenstehender (vgl. BAG 14. Mai 2020 - 6 AZR 235/19 - Rn. 91, BAGE 170, 244) Betriebs(teil)übergang von der Beklagten zu 1. - BAG, 08.12.2022 - 6 AZR 31/22
Sozialauswahl - Rentennähe - grobe Fehlerhaftigkeit
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
sich dazu nicht als verpflichtet ansah, da sie von einer Betriebsschließung ausging, ist die Kündigung aber nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (vgl. BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 71; 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 27) . - BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19
Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
sich dazu nicht als verpflichtet ansah, da sie von einer Betriebsschließung ausging, ist die Kündigung aber nicht aus diesem Grund unwirksam, wenn die tatsächlich getroffene Auswahl des Gekündigten, sei es auch zufällig, objektiv vertretbar ist (vgl. BAG 8. Dezember 2022 - 6 AZR 31/22 - Rn. 71; 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 27) . - BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 427/16
Ordentliche Kündigungen - Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
f) Zu Unrecht meint die Beklagte zu 1., ein Luftverkehrsbetrieb iSd. § 24 Abs. 2 KSchG setze wie ein Betrieb iSd. § 23 Abs. 1 KSchG das Vorhandensein einer organisatorischen Einheit von Arbeitsmitteln voraus, mit deren Hilfe der Arbeitgeber allein oder in Gemeinschaft mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln einen bestimmten arbeitstechnischen Zweck fortgesetzt verfolgt, der nicht nur in der Befriedigung von Eigenbedarf liegt (zuletzt BAG 2. März 2017 - 2 AZR 427/16 - Rn. 15) . - BGH, 21.07.2023 - V ZR 112/22
Eigentumsbeeinträchtigung durch Suchmeldung von Kulturgut in der Lost …
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Von einer Einlassung auf das Verfahren ist auszugehen, wenn die Zuständigkeitsrüge nicht spätestens in der Stellungnahme erhoben wird, die nach dem innerstaatlichen Prozessrecht als das erste Verteidigungsvorbringen vor dem angerufenen Gericht anzusehen ist (vgl. BGH 21. Juli 2023 - V ZR 112/22 - Rn. 15) . - BGH, 26.07.2018 - I ZR 226/14
Anwerndbarkeit der Schutzschranke gemäß Art. 110 Abs. 1 GGV auf Felgen von …
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Es ist zudem erforderlich, die Rüge in der Rechtsmittelinstanz rechtzeitig zu wiederholen (vgl. BGH 26. Juli 2018 - I ZR 226/14 - Rn. 27) . - BGH, 23.01.2024 - I ZR 205/22
Kennzeichenschutz: Auslegung der Handlungsmodalität "besitzen" bei …
Auszug aus BAG, 29.05.2024 - 2 AZR 313/22
Dies gilt in Bezug auf die Beklagte zu 2., mit der der Kläger keinen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat, jedenfalls nach Art. 26 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO), da sie sich rügelos eingelassen hat (vgl. BGH 23. Januar 2024 - I ZR 205/22 - Rn. 16) . - LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 2 Sa 20/21
Internationaler Luftverkehrsbetrieb - Betriebsbegriff des § 24 Abs. 2 - …