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Rechtsprechung
   AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8122
AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22 (https://dejure.org/2023,8122)
AG Altötting, Entscheidung vom 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22 (https://dejure.org/2023,8122)
AG Altötting, Entscheidung vom 30. Januar 2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22 (https://dejure.org/2023,8122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Standardisiertes Messverfahren, Messdaten, nachträgliche Überprüfbarkeit

  • BAYERN | RECHT

    StPO § 262; OWiG § 72 Abs. 2
    Prüfungsmaßstab bei standardisierter Geschwindigkeitsmessung

  • bussgeldsiegen.de

    Standardisiertes Messverfahren - nachträgliche Überprüfbarkeit der Daten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Verkehrsrecht: (Akten-) Einsicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Grundsätzliche Verwertbarkeit bei Geschwindigkeitsmessung mit standardisiertem Messverfahrens ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22
    Gleichfalls bietet die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei Verwendung des Messgeräts im Rahmen der Zulassungsvorgaben grundsätzlich ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 457, OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242).

    bb) Zwar steht es der Verteidigung trotzdem frei, nach Entlastungsmomenten zu suchen (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 458).

    Aus dem Recht auf ein faires Verfahren, welches insbesondere durch das Verlangen des Betroffenen nach verfahrensrechtlicher "Waffengleichheit" und einer Parität des Wissens geprägt ist, folgt nur, dass ein Anspruch auf Informationszugang zu den nicht bei der Bußgeldakte befindlichen, aber bei der Bußgeldbehörde vorhandenen Informationen besteht (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 458 f.).

    dd) Eine Überprüfbarkeit der Zuverlässigkeit des Messergebnisses ist darüber hinaus nur bei konkreten Anhaltspunkten für Messfehler erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 459).

  • OLG Frankfurt, 14.06.2022 - 3 Ss OWi 476/22

    Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung bei standardisiertem

    Auszug aus AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22
    Gleichfalls bietet die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) bei Verwendung des Messgeräts im Rahmen der Zulassungsvorgaben grundsätzlich ausreichende Gewähr dafür, dass die Messung bei Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen für den Einsatz auch im Einzelfall ein fehlerfreies Ergebnis liefert (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18, NJW 2021, 455, 457, OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242).

    Wegen der Nichtspeicherung von Rohmessdaten bei der amtlichen Verwendung von standardisierten Messverfahren ein grundsätzliches Verwertungsverbot annehmen zu wollen, ist aber auch vor diesem Hintergrund rechtsstaatlich nicht geboten (überzeugend OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242 Rn. 9-24): Es entspricht der Rechtsprechung - auch derjenigen des Bundesverfassungsgerichts -, dass es in erster Linie Aufgabe des Gesetzgebers ist, als Ausdruck des fair trial-Grundsatzes Beweisverwertungsverbote zu kodifizieren.

    Grundsätzlich nur äußerst zurückhaltende richterrechtliche Korrekturen auf der Grundlage des Prinzips eines fairen Verfahrens in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldsachen verhindern, dass der Grundsatz seiner individualrechtlichen Verwurzelung im Menschenwürdeprinzip zur kleinen Münze im justiziellen Alltagsbetrieb verkommt (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242 Rn. 9-24 m.w.N.).

    Neben der Option einer Befundprüfung stehen dem Betroffenen im Bußgeldverfahren umfassende autonome prozessuale Rechte wie das Akteneinsichts- oder Beweisantragsrecht zu Gebote, die es in dem von der Verfassung gebotenen Umfang möglich machen, das Gericht auf konkrete Anhaltspunkte für etwaige Messfehler hinzuweisen (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.6.2022 - 3 Ss-OWi 476/22, BeckRS 2022, 15242 Rn. 9-24).

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus AG Altötting, 30.01.2023 - 3 OWi 380 Js 19791/22
    Im Rahmen seines Ermessens hat das Gericht von einer Aussetzung abgesehen: Die grundsätzliche Verwertbarkeit der Ergebnisse einer Geschwindigkeitsmessung unter Verwendung eines standardisierten Messverfahrens, hier mit dem Gerät ES 8.0, hängt - entgegen der Auffassung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs (NJW 2019, 2456; dagegen auch Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz NZV 2022, 427) - nach Überzeugung des Gerichts nicht von der nachträglichen Überprüfbarkeit der Daten ab, die der Messung zugrunde liegen.
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