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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2699
OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21.A (https://dejure.org/2023,2699)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.02.2023 - 6 A 621/21.A (https://dejure.org/2023,2699)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Februar 2023 - 6 A 621/21.A (https://dejure.org/2023,2699)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 103 Abs. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3; AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 4; VwGO § 173 Satz 1; ZPO § 157
    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit; rechtliches Gehör; Rechtsreferendar; Vertretungsbefugnis

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 103 Abs. 1, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 4, VwGO § 173 Satz 1, ZPO § 157
    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Klärungsfähigkeit; rechtliches Gehör; Rechtsreferendar; Vertretungsbefugnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Beteiligten ein Recht, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und mit Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42; v. 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2022 - 6 A 132/21.A -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Antragsteller noch vorgetragen hätte, wenn die vermeintliche Verletzung des rechtlichen Gehörs unterblieben wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris Rn. 17; v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz § 133 VwGO Nr. 26; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 36; st. Rspr., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) sichert den Beteiligten ein Recht, sich zu dem einer gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt vor Erlass der Entscheidung zu äußern und mit Ausführungen und Anträgen gehört werden (BVerfG, Beschl. v. 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 -, juris Rn. 42; v. 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7; SächsOVG, Beschl. v. 19. Dezember 2022 - 6 A 132/21.A -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 22.05.2006 - 10 B 9.06

    Besetzungsrüge; schlafender Richter; Darlegungserfordernis; Verfahrensmangel;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Die genannte Vorschrift setzt voraus, dass die Partei in gesetzeswidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung gegen prozessuale Vorschriften verstoßen hat und dadurch der Partei die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 -, juris Rn. 12; Urt. v. 6. Februar 1987 - 4 C 2.86 -, juris Rn. 9).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Zudem soll der Anspruch auf rechtliches Gehör als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Beteiligten haben (BVerfG, Beschl. v. 8. Oktober 1985 - 1 BvR 33/83 -, juris Rn. 18; SächsOVG, Beschl. v. 7. Juli 2021 - 6 A 295/18.A -, juris Rn. 3; SächsOVG, Beschl. v. 20. Juni 2022 - 6 A 288/22 A -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Antragsteller noch vorgetragen hätte, wenn die vermeintliche Verletzung des rechtlichen Gehörs unterblieben wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris Rn. 17; v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz § 133 VwGO Nr. 26; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 36; st. Rspr., jeweils m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 23.12.2021 - 6 A 680/19

    Zulassung der Berufung; legendierte Polizeikontrolle; Rechtsweg;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Die Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was der Antragsteller noch vorgetragen hätte, wenn die vermeintliche Verletzung des rechtlichen Gehörs unterblieben wäre, und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. z. B. BVerwG, Beschl. v. 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris Rn. 17; v. 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, Buchholz § 133 VwGO Nr. 26; SächsOVG, Beschl. v. 23. Dezember 2021 - 6 A 680/19 -, juris Rn. 36; st. Rspr., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 06.02.1987 - 4 C 2.86

    Ladung - Frist - Rechtliches Gehör - Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Die genannte Vorschrift setzt voraus, dass die Partei in gesetzeswidriger Weise im Verfahren nicht vertreten war, weil das Gericht bei der Vorbereitung und Durchführung der mündlichen Verhandlung gegen prozessuale Vorschriften verstoßen hat und dadurch der Partei die Teilnahme unmöglich gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22. Mai 2006 - 10 B 9.06 -, juris Rn. 12; Urt. v. 6. Februar 1987 - 4 C 2.86 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.07.2020 - 2 A 859/19

    Asyl Tschetschenien; Militärdienst; Dedowschtschina; vgl. BVerwG, Urt. v.

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2018 - 1 A 2636/18

    Anforderungen an die Darlegung einer Grundsatzrüge i.R. eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.02.2023 - 6 A 621/21
    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache nur dann, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht entschiedene Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich im erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 6. Juli 2020 - 2 A 859/19.A -, juris Rn. 2; OVG NRW, Beschl. v. 26. Juli 2018 - 1 A 2636/18.A -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 07.07.2021 - 6 A 295/18

    Russische Föderation; Tschetschenien; Gehörsverstoß (abgelehnt);

  • VG Braunschweig, 13.06.2024 - 6 A 132/21

    Billigkeitsleistung; Einzugsgebiet; Ermessen; Gebietskulisse; Vertrauensschutz;

  • OVG Sachsen, 20.06.2022 - 6 A 288/22

    Verletzung rechtlichen Gehörs; Hinweispflicht

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