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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2024 - 2 LZ 265/24 OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,22265
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2024 - 2 LZ 265/24 OVG (https://dejure.org/2024,22265)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16.08.2024 - 2 LZ 265/24 OVG (https://dejure.org/2024,22265)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 16. August 2024 - 2 LZ 265/24 OVG (https://dejure.org/2024,22265)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 51 AsylVfG 1992, § 78 Abs 4 S 1 AsylVfG 1992, § 58 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO
    Berufungsbegründungsfrist bei Streit um Umverteilung im laufenden Asylverfahren

  • juris.de

    Sozialrecht - Berufungsbegründungsfrist bei Streit um Umverteilung im laufenden Asylverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 6.97

    Klagen erfolgloser Asylbewerber auf Duldung oder Aufenthaltsbefugnis begründen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2024 - 2 LZ 265/24
    Für Maßnahmen und Entscheidungen im Rahmen der Unterbringung und Verteilung Asylbegehrender ist das der Fall (vgl. zu § 78 des Asylverfahrensgesetzes BVerwG, Urteil vom 25. September 1997 - 1 C 6/97 -, juris Rn. 14).
  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2024 - 2 LZ 265/24
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung übernimmt, wird die Wahrung der prozessualen Fristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen im Verwaltungsprozess eine seiner wesentlichen Aufgaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. März 1995 - 9 C 390/94 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 24.10.2012 - 1 B 23.12

    Berufung; Berufungsbegründungsfrist; Berufungszulassung; Rechtsmittelbelehrung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.08.2024 - 2 LZ 265/24
    Der Kläger war mit der dem angefochtenen Urteil beigegebenen Rechtsbehelfsbelehrung in einer den Anforderungen des § 58 Absatz 1 VwGO genügenden Weise auf das Erfordernis der Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung und die dafür geltende Frist belehrt worden (vgl. zur Erforderlichkeit der Belehrung über die fristgebundene Begründung eines Rechtsmittels BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 B 23/12 -, juris Rn. 3).
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