Rechtsprechung
OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 19.08.2015 - 3 K 1240/13
- OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
- BVerwG, 23.08.2021 - 4 B 28.20
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 27.01.2012 - V ZR 272/10
Vorkaufsrecht: Kaufähnliche Vertragsgestaltung bei Einbringung der belasteten …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Mit dem Bundesgerichtshof (Urt. v. 27. Januar 2012, NJW 2012, 1354) sei davon auszugehen, dass der Verkäufer eine Erstreckung des Vorkaufs auf sämtliche Gegenstände nur dann verlangen könne, "wenn sich infolge der Trennung des vorkaufsbelasteten Gegenstands kein adäquater Preis für die verbleibenden Sachen erzielen" lasse.Mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 27. Januar 2012, NJW 2012, 1354 Rn. 18) und dem angegriffenen Urteil geht der Senat davon aus, dass die Billigkeitsreglung des § 467 Satz 2 BGB zugunsten des Verkäufers als Ausnahme von dem Grundsatz, dass das Vorkaufsrecht - nicht der den Vorkaufsfall auslösende Vertrag - regelt, welche Kaufgegenstände der Vorkaufsberechtigte erwerben kann, "restriktiv zu handhaben" ist.
61 Ausgehend von dem oben umschriebenen, durch Billigkeitserwägungen geprägten "wirtschaftlichen" Nachteilsbegriff, dessen Voraussetzungen nicht schon dann vorliegen, wenn der Vorteil eines sog. Mengen- oder Paketverkaufs durch die Grundstücksteilung entfällt (so ausdrücklich BGH, Urt. v. 21. Januar 2012, NJW 2012, 1354 Rn. 18), bildet der im notariellen Vertrag vom 16. Juni 2012 vereinbarte Kaufpreis von 4.500 EUR für das (Buch-)Grundstück mit einer Fläche von ca. 1.500 m² (entspricht 3 EUR/m²) den Ausgangspunkt für die Beurteilung der Angemessenheit des Preises für die Restflächen.
- BGH, 27.04.2016 - VIII ZR 61/15
Vorkaufsrecht des Mieters bei Veräußerung eines noch ungeteilten …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Die dort enthaltene Erklärung, dass "an der Ausübung des Vorkaufsrechts an Teilflächen" kein Interesse bestehe und die Beklagte das Vorkaufsrecht für alle im Kaufvertrag genannten Flurstücke ausüben solle, ist vor dem Hintergrund der vorangegangenen schriftlichen Anfragen der Beklagten nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB) als konkludentes Erstreckungsverlangen (vgl. BGH, Urt. v. 27. April 2016 - VIII ZR 61/15 -, juris Rn. 65) namens der Beigeladenen zu verstehen."Die Erstreckung des Vorkaufs auf sämtliche Gegenstände kann der Verpflichtete nur dann verlangen, wenn sich infolge der Trennung kein adäquater Preis für die verbleibenden Sachen erzielen lässt" (darauf verweisend BGH, Urt. v. 27. April 2016 - VIII ZR 61/15 -, juris Rn. 66 zustimmend u. a. Daum, BeckOK, Stand Januar 2020, BGB § 467 Rn. 12.1;… Grunewald, in: Ermann, BGB, 15. Aufl. 2017, § 467 Rn. 3; Schermaier, in: Staudinger, BGB, 2013, § 467 Rn.5;… Seichter, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 467 Rn.139).60 Soweit es Teile des Schrifttums (…Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger a. a. O. § 28 Rn. 40;… Kronisch, in: Brügelmann a. a. O. Rn. 92) mit älterer Rechtsprechung (BayObLG, Beschl. v. 2. September 1966, NJW 1967, 113 zu § 92 Abs. 3 BBauG) für einen Nachteil i. S. v. § 467 Satz 2 BGB in entsprechender Anwendung von § 92 Abs. 3 BauGB ausreichen lassen, dass das Restgrundstück "nicht mehr in angemessenem Umfang baulich oder wirtschaftlich genutzt werden kann", vermag sich der erkennende Senat diesem erweiterten Nachteilsbegriff trotz der in § 28 Abs. 4 Satz 1 BauGB zum Ausdruck kommenden enteignungsähnlichen Ausgestaltung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB nicht anzuschließen.
- BVerwG, 21.07.2014 - 3 B 70.13
Tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung; Erledigung; tierseuchenrechtliche …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Die dafür erforderliche Möglichkeit einer Verletzung in einem subjektiven Recht auf der Grundlage des klägerischen Vorbringens (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 -, juris Rn. 18) liegt vor, weil der Kläger Adressat eines belastenden Verwaltungsakt ist.Für die im Rahmen der Zulässigkeit zu prüfende Möglichkeit einer Rechtsverletzung genügt es, dass der Kläger Tatsachen behauptet, die - wenn sie sich als zutreffend erweisen - eine Rechtsverletzung ergeben können; darin erschöpft sich die prozessuale Filterfunktion des § 42 Abs. 2 VwGO (BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2014 - 3 B 70.13 -, juris 18).
- BGH, 26.06.1969 - III ZR 102/68
Verzinsung der Enteignungsentschädigung bei Belastung eines Grundstücks mit einer …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Der bereits mit dem Ausübungsbescheid festzusetzende Entschädigungswert (…Köster, in: Schrödter, BauGB, 9. Aufl., § 28 Rn. 42) ist gemäß § 99 Abs. 3 Satz 1 BauGB mit 2 % über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB jährlich von dem Zeitpunkt an zu verzinsen, wobei die Verzinsung den "abstrakt berechnete(n) Ausgleich dafür (bildet), dass dem Betroffenen das Grundstück nicht mehr so wie früher zur Nutzung, die an die Stelle des Grundstücks tretende Enteignungsentschädigung aber noch nicht zur Verfügung steht" (so BGH, Urt. v. 26. Juni 1969, NJW 1969, 1897).Im Übrigen werden solche und andere "Verzögerungsschäden" durch den Zinsanspruch der Beigeladenen gegen die Beklagte nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BauGB in Höhe von 2 % über dem Basiszinssatz abgedeckt (vgl. BGH, Urt. v. 26. Juni 1969, NJW 1969, 1897).
- BGH, 13.03.2009 - V ZR 157/08
Anspruch auf Übereignung eines Garagengrundstücks aus einem Kaufvertrag nach …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass die Leistungsverpflichtung der Beigeladenen nach beiden Modellen entfallen sei, weil der im Kaufvertrage enthaltene Hinweis auf das Vorkaufsrecht als stillschweigend vereinbarte auflösende Bedingung auszulegen sei (zur std. Rspr. vgl. u.a. RG;… Urt. v. 2. Januar 1922, JW 1922, 526; BGH, Urt. v. 13. März 2009 - V ZR 157/08 -, juris m. w. N.).Das ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. Urt. v. 13. März 2009 - V ZR 157/08 -, juris Rn. 17 m. w. N.), auf die sich die Beklagte stützt, "im Zweifel anzunehmen", wenn "dem Käufer das Bestehen eines Vorkaufsrechts bekannt" ist.
- BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08
Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung; …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Die Erledigung eines Verwaltungsakts tritt erst ein, wenn dieser nicht mehr geeignet ist, rechtliche Wirkungen zu erzeugen oder wenn seine ursprüngliche Steuerungsfunktion nachträglich entfallen ist; selbst die Schaffung irreversibler Tatsachen - die hier schon mit Blick auf die vorrangige Auflassungsvormerkung des Klägers vom 23. August 2012 nicht vorliegen (vgl. § 888 BGB) - führt nicht notwendigerweise zu einer Erledigung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. September 2008 - 7 C 5.08 -, juris Rn. 13 m. w. N.). - BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Nicht anders als die Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB) ist die öffentlich-rechtliche Erstreckung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB) des Vorkaufsrechts - mag sie auch durch gesonderten Bescheid erfolgen - als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt zu qualifizieren (…so ausdrücklich Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Januar 2017, § 28 Rn. 92), der in die Rechtssphäre des Erstkäufers eingreift, weil sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (zum Vorkaufsrecht vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 30. November 2009 - 4 B 52.09 - , BRS 74 Nr. 130;… BGH, Urt. v. 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - juris Rn. 13;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Oktober 2019, § 28 Rn. 107). - BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne …
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Nicht anders als die Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB) ist die öffentlich-rechtliche Erstreckung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB) des Vorkaufsrechts - mag sie auch durch gesonderten Bescheid erfolgen - als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt zu qualifizieren (…so ausdrücklich Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Januar 2017, § 28 Rn. 92), der in die Rechtssphäre des Erstkäufers eingreift, weil sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (…zum Vorkaufsrecht vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 30. November 2009 - 4 B 52.09 - , BRS 74 Nr. 130;… BGH, Urt. v. 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - juris Rn. 13;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Oktober 2019, § 28 Rn. 107). - BVerwG, 30.09.2005 - 6 B 51.05
Streichung aus der Architektenliste
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
"Auf diesen Zeitpunkt ist namentlich dann grundsätzlich abzustellen, wenn es um eine Anfechtungsklage gegen rechtsgestaltende Verwaltungsakte geht" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30. September 2005 - 6 B 51.05 -, juris Rn. 5 n. w. N.). - BGH, 05.05.1988 - III ZR 105/87
Entschädigung wegen Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus OVG Sachsen, 12.03.2020 - 1 A 526/16
Nicht anders als die Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB) ist die öffentlich-rechtliche Erstreckung (§ 28 Abs. 2 Satz 2 BauGB) des Vorkaufsrechts - mag sie auch durch gesonderten Bescheid erfolgen - als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt zu qualifizieren (…so ausdrücklich Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Januar 2017, § 28 Rn. 92), der in die Rechtssphäre des Erstkäufers eingreift, weil sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks vom Verkäufer nicht mehr erfüllt werden kann (…zum Vorkaufsrecht vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 30. November 2009 - 4 B 52.09 - , BRS 74 Nr. 130; BGH, Urt. v. 5. Mai 1988 - III ZR 105/87 - juris Rn. 13;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielen-berg/Krautzberger, BauGB, Oktober 2019, § 28 Rn. 107). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 1 A 590/15
Nachzahlung der Schichtzulage des Beamten im Amt eines Hauptlokomotivführers …
- VG Hamburg, 16.05.2024 - 7 K 4120/22
Erfolgreiche Klage gegen die teilweise Ausübung eines naturschutzrechtlichen …
Denn auch dies soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - die Gebotenheit einer restriktiven Auslegung betonend - voraussetzen, dass sich infolge der Trennung des vorkaufsbelasteten Gegenstands kein adäquater Preis für die verbleibenden Sachen erzielen lässt (…BGH, Urt. v. 27.1.2012, V ZR 272/10, juris Rn. 18; ebenso im Kontext der Teilausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechts OVG Bautzen, Urt. v. 12.3.2020, 1 A 526/16, juris Rn. 59 ff.). - VG Ansbach, 10.04.2024 - AN 3 K 22.00435
Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts zwecks Schaffung von Wohnbauland
Aus der Sicht des öffentlichen Rechts bleibt der Erstvertrag zwischen Verpflichtetem und Drittkäufer von der Ausübung des Vorkaufsrechts unberührt; sein Fortbestand richtet sich nach dem Zivilrecht (SächsOVG, U.v. 12.3.2020 - 1 A 526/16 - juris Rn. 72).Die Klagebefugnis bzw. das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage kann fehlen, wenn der erste Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer durch die auflösende Bedingung der Ausübung des Vorkaufsrechts erloschen ist oder der Käufer seinen Rücktritt von dem Vertrag erklärt hat (Stock in EZBK, 152. EL Oktober 2023, BauGB § 28 Rn. 109 unter Verweis auf SächsOVG, U.v. 12.3.2020 - 1 A 526/16 - juris Rn. 72;… VGH BW, B.v. 20.4.1995 - 5 S 6/95 - juris Rn. 4).
Ob eine auflösende Bedingung stillschweigend vereinbart wurde, die sich auf den gesamten Grundstückskaufvertrag erstreckt, ist durch Auslegung des geschlossenen Vertrags nach §§ 133, 157 BGB zu ermitteln (SächsOVG, U.v. 12.3.2020 - 1 A 526/16 - juris Rn. 72 f. unter Verweis auf BGH, U.v. 13.3.2009 - V ZR 157/08 - juris Rn. 17 wonach eine solche auflösende Bedingung im Zweifel anzunehmen ist, wenn dem Käufer das Bestehen des Vorkaufsrechts bekannt ist;… a.A. Daum in BeckOGK, 1.1.2024, BGB § 464 Rn. 31).
Der maßgebliche Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit ist der Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (…BayVGH, B.v. 24.4.2020 - 15 ZB 19.1987 - juris Rn. 17; SächsOVG, U.v. 12.3.2020 - 1 A 526/16 - juris Rn. 54;… VG Ansbach, U.v. 12.5.2015 - AN 3 K 13.01946 - juris Rn. 22;… Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 28 Rn. 14).
- VG Neustadt, 11.01.2021 - 5 K 250/20
Heilung der fehlenden Anhörung im Widerspruchsverfahren durch Gemeinderat bei …
Denn die Ausübung des Vorkaufsrechts hat die Rechtsnatur eines privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakts und damit auch gegenüber dem Erwerber eines davon betroffenen Grundstücks belastende Wirkung (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 B 52/09 -, BRS 74 Nr. 130 = juris Rn. 5; OVG Sachsen, Urteil vom 12. März 2020 - 1 A 526/16 -, juris Rn. 49). - OLG Rostock, 07.02.2024 - 13 U 1/21 a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Bescheids über die Ausübung des Vorkaufsrechts ist der Zeitpunkt des Erlasses dieses Bescheids (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 23. Juni 2015 - 8 S 1386/14 - juris Rn. 38; OVG Bautzen, Urteil vom 12. März 2020 - 1 A 526/16 - juris Rn. 54;… Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Stand: Aug. 2023, § 24 Rn. 66 und § 28 Rn. 109;… Kronisch, in: Brügelmann, BauGB, Stand: Jan. 2023, vor §§ 24-28 Rn. 102, jeweils m.w.N.), weil im Hinblick auf die Fristbindung für die Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 28 Abs. 2 Satz 1 BauGB) die rechtlichen Voraussetzungen für die Vorkaufsrechtsausübung bis zum Ablauf der Ausübungsfrist vorliegen müssen.