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OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 242 BGB, § 305 Abs 1 BGB, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB
Zulässigkeit eines in einem Privatschulvertrag vereinbarten "Probejahrs" mit beidseitiger Kündigungsmöglichkeit - IWW
- RA Kotz
Privatschulvertrag: Vereinbarung Probejahr mit Kündigungsmöglichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Kündigung eines Privatschulvertrages; Recht zur ordentlichen Kündigung; Keine Einschränkung wesentlicher Rechte und Pflichten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 18.08.2021 - 7 O 263/21
- OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1579
- MDR 2022, 87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.02.1985 - IX ZR 92/84
Kündigung eines formularmäßigen Internatsvertrages
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Auch die Schule kann in dieser Zeit erst verlässlich abschätzen, ob das vertrauensvolle Miteinander mit den Sorgeberechtigten des Schülers unter den Bedingungen des alltäglichen Schulbetriebes zustandekommen wird (vgl. BGH NJW 1985, 2585 zu einem Internatsvertrag und der Frage der angemessenen Probezeit und einem nur einjährigen Kündigungsrecht; LG Mönchengladbach, Urteil vom 24.01.2008, 10 O 245/07, juris zur Übertragung der vom Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung formulierten Grundsätze auf die monatliche Kündigung eines Privatschulvertrages im Probejahr). - LG Mönchengladbach, 24.01.2008 - 10 O 245/07
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Auch die Schule kann in dieser Zeit erst verlässlich abschätzen, ob das vertrauensvolle Miteinander mit den Sorgeberechtigten des Schülers unter den Bedingungen des alltäglichen Schulbetriebes zustandekommen wird (vgl. BGH NJW 1985, 2585 zu einem Internatsvertrag und der Frage der angemessenen Probezeit und einem nur einjährigen Kündigungsrecht; LG Mönchengladbach, Urteil vom 24.01.2008, 10 O 245/07, juris zur Übertragung der vom Bundesgerichtshof in der vorgenannten Entscheidung formulierten Grundsätze auf die monatliche Kündigung eines Privatschulvertrages im Probejahr). - BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07
Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Die Kündigung dieses Vertrages ist nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmungen nach § 621 BGB nicht möglich, da die Dauer des Dienstverhältnisses aus dem Zweck der Dienste zu entnehmen ist, § 620 Abs. 2 BGB (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 74/07, juris).
- OLG Frankfurt, 08.03.2007 - 3 U 180/06
Privatschulvertrag: Inhaltskontrolle eines durch AGB vereinbarten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Dabei wäre im Rahmen der ergänzenden Vertragsauslegung auch zu berücksichtigen, dass eine Kündigung im ersten Schuljahr auch bei weniger gewichtigen Kündigungsgründen gerechtfertigt wäre (siehe zur Abwägung der widerstreitenden Interessen oben b); BGH, Urteil vom 17.01.2008 - ZR 74/07, juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 08.03.2007, 3 U 180/06, juris). - OLG Hamburg, 20.03.2008 - 7 W 19/08
Anforderung an das Vorliegen einer für den Erlass einer einstweiligen Verfügung …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Vielmehr könnte die Antragsstellerin durch ihr Untätigkeitbleiben manifestiert haben, dass sie die Angelegenheit nicht für eilbedürftig hält (vgl. hierzu allerdings zu mehrjährigen Zuwartens Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.03.2008 - 7 W 19/08, juris; OLGR Naumburg 2006, 118, juris). - OLG Naumburg, 04.03.2005 - 10 U 3/04
Zum Anspruch des Sorteninhabers auf einstweilige Verfügung
Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.09.2021 - 5 W 29/21
Vielmehr könnte die Antragsstellerin durch ihr Untätigkeitbleiben manifestiert haben, dass sie die Angelegenheit nicht für eilbedürftig hält (vgl. hierzu allerdings zu mehrjährigen Zuwartens Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 20.03.2008 - 7 W 19/08, juris; OLGR Naumburg 2006, 118, juris).