Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.08.2021 - 2a O 51/18
- OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
- BGH, 29.05.2024 - I ZR 145/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (33)
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Das Landgericht habe diese Ansicht aber nicht begründet, sondern lediglich auf eine Entscheidung (BGH, NJW 2005, 3141) verwiesen, welche die Frage der Verjährung überhaupt nicht thematisiere.Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung gegenüber einem Abnehmer einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen (BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung; BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; BGH WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh).
Der Große Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung vom 15. Juli 2005 (Az. GSZ 1/04 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung, GRUR 2005, 882) zur Verjährung des Anspruchs aus § 823 Abs. 1 BGB keine Ausführungen gemacht.
Dies erscheint sachgerecht, weil sich insbesondere aus der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2005 (GRUR 2005, 882) keine Hinweise darauf ergeben, dass ausnahmsweise für den Anspruch aus §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analog auf die kurze Verjährungsfrist des § 11 UWG zurückzugreifen ist.
Trifft den Verwarner hinsichtlich der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), besteht ein Anspruch auf Schadensersatz des zu Unterecht Verwarnten (BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; BGH WRP 2016, 881 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II; BGH WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh).
Die Frage, wann Ansprüche aufgrund unberechtigter Schutzrechtsverwarnung verjähren, ist bislang nicht höchstrichterlich geklärt worden, auch nicht in der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2005 (GSZ, Beschluss v. 15. Juli 2005, GSZ 1/04 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Für Verletzungshandlungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne) und bei Verstößen gegen § 95 a Abs. 3 UrhG (BGH GRUR 2015, 672 - Videospiel-Konsolen II) haftet ein gesetzlicher Vertreter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn er daran durch positives Tun beteiligt gewesen ist oder wenn er sie auf Grund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hat verhindern müssen.Eine Beteiligung durch positives Tun liegt zum Beispiel vor, wenn der Geschäftsführer ein auf Rechtsverletzungen angelegtes Geschäftsmodell selbst ins Werk gesetzt hat (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung).
Erforderlich ist vielmehr grundsätzlich, dass der Wettbewerbsverstoß auf einem Verhalten beruht, das nach seinem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen dem Geschäftsführer anzulasten ist (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung).
Im Falle ihrer Verletzung steht deshalb grundsätzlich nur der Gesellschaft ein Schadensersatzanspruch zu (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).
So ergibt sich aus der Organstellung und der allgemeinen Verantwortlichkeit für den Geschäftsbetrieb nicht schon eine Verpflichtung gegenüber außenstehenden Dritten, Wettbewerbsverstöße der Gesellschaft zu verhindern (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung).
- BPatG, 28.02.2020 - 30 W (pat) 26/18
Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Black Friday" - zur …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Auf die Beschwerde der Beklagten zu 1 bestätigte das Bundespatentgericht die Löschung der Klagemarke mit Beschluss vom 28. Februar 2020 nur teilweise für einen Teil der Dienstleistungen der Nizza-Klasse 35, hinsichtlich derer ein absolutes Schutzhindernis gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG bestehe (Beschluss des BPatG v. 28. Februar 2020, Az. 30 W (pat) 26/18, GRUR-RS 2019, 40172) und erhielt die Klagemarke im Übrigen aufrecht.Nachdem das Deutsche Patent- und Markenamt mit Beschluss vom 27. März 2018 die vollständige Löschung der Klagemarke wegen fehlender Unterscheidungskraft(§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) angeordnet hatte, hat das Bundespatentgericht mit Beschluss vom 28. Februar 2020 (Az. 30 W (pat) 26/18) auf die Beschwerde der Beklagten zu 1 die Löschungsanträge bezogen auf die Waren der Klassen 9 und 41 und einen Teil der Waren der Klasse 35 zurückgewiesen.
Hinsichtlich im Einzelnen aufgeführter, insbesondere auch folgender Dienstleistungen der Klasse 35 hatte die Beschwerde der Beklagten zu 1 jedoch keinen Erfolg, so dass die vom Deutschen Patent- und Markenamt angeordnete Löschung in Bezug auf diese Dienstleistungen vom Bundespatentgericht bestätig wurde (Beschluss des BPatG v. 28. Februar 2020, Az. 30 W (pat) 26/18, Rz. 68 ff., zit. nach juris):.
Darüber hinaus war für die Beklagten, ebenso wie für die durch die Rabattaktionen angesprochenen Verkehrskreise bereits in den Jahren 2016 und 2017 erkennbar und ggf. sogar bereits absehbar, dass es - wie vom Bundespatentgericht in seiner Entscheidung festgestellt (Beschluss des BPatG v. 28. Februar 2020, Az. 30 W (pat) 26/18) - zum damaligen Zeitpunkt für die Bezeichnung "A." bereits hinreichende und aus Sicht des Senats besonders naheliegende Anhaltspunkte gab, dass sich eine Werbebranche entwickelte, deren Tätigkeit auf die Bündelung und Verbreitung bestimmter Rabattaktionen ausgerichtet war und die Bezeichnung "A." deshalb zur Bezeichnung von Rabattaktionen beschreibend verwendet wurde.
- BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14
Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Im Falle ihrer Verletzung steht deshalb grundsätzlich nur der Gesellschaft ein Schadensersatzanspruch zu (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).Sofern es um den Schutz von absoluten Rechten Dritter geht, kann hingegen über die Organstellung hinaus eine mit der Zuständigkeit für die Organisation und Leitung und der daraus erwachsenden persönlichen Einflussnahme auf die Gefahrenabwehr und Gefahrensteuerung verbundene persönliche Verantwortung des Organs den betroffenen Außenstehenden gegenüber zum Tragen kommen (BGH GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).
Sie kommt aber jedenfalls dann in Betracht, wenn der Betroffene ein Schutzgut der Einflusssphäre der Gesellschaft anvertraut hat oder wenn aus sonstigen Gründen eine konkrete Gefahrenlage für das Schutzgut besteht und der Geschäftsführer oder Mitarbeiter des Unternehmens für die Steuerung derjenigen Unternehmenstätigkeit verantwortlich ist, aus der sich die Gefahrenlage ergibt (BGH GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).
- BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88
Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Ähnliche Grundsätze hat der VI. Zivilsenat für die Verletzung von Rechten entwickelt, die nach § 823 Abs. 1 BGB geschützt sind (BGH NJW 1990, 976; BGH NJW 2012, 3439).Eine Garantenstellung kann insbesondere dann bestehen, wenn der Schutz von Rechten Dritter eine organisatorische Aufgabe ist, zu der zu allererst der gesetzliche Vertreter berufen ist (BGH NJW 1990, 976).
In dieser Beziehung gilt für die Eigenhaftung des Geschäftsführers im Grundsatz nichts anderes als für jeden anderen für ein Unternehmen Tätigen, soweit dessen Aufgabenbereich sich auf die Wahrung deliktischer Integritätsinteressen Dritter erstreckt (BGH NJW 1990, 976).
- BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16
Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Eine Schutzrechtsverwarnung ist unberechtigt, wenn der geltend gemachte Anspruch mangels Rechtsverletzung tatsächlich nicht besteht, entweder, weil das behauptete Recht nicht, noch nicht oder nicht mehr besteht oder wenn es zwar besteht, aber nicht verletzt wurde oder wenn die behaupteten Ansprüche aus dem verletzten Recht nicht hergeleitet werden können (BGH WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh).Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung gegenüber einem Abnehmer einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen (BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung; BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; BGH WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh).
Trifft den Verwarner hinsichtlich der unberechtigten Schutzrechtsverwarnung ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), besteht ein Anspruch auf Schadensersatz des zu Unterecht Verwarnten (BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; BGH WRP 2016, 881 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II; BGH WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh).
- BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11
Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Für Verletzungshandlungen im Bereich des unlauteren Wettbewerbs (BGH GRUR 2014, 883 - Geschäftsführerhaftung; BGH GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne) und bei Verstößen gegen § 95 a Abs. 3 UrhG (BGH GRUR 2015, 672 - Videospiel-Konsolen II) haftet ein gesetzlicher Vertreter nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wenn er daran durch positives Tun beteiligt gewesen ist oder wenn er sie auf Grund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktsrechts begründeten Garantenstellung hat verhindern müssen.Weiter kann bei Maßnahmen der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden sind (BGH GRUR 2015, 672 - Videospiel-Konsolen II; BGH GRUR 2016, 803 - Armbanduhr).
- BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09
Besonderer Mechanismus
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Ist es noch nicht zu einer Verletzungshandlung gekommen, genügt es für eine Schutzrechtsverwarnung, wenn der Schutzrechtsinhaber ernsthaft und endgültig geltend macht, dass die beabsichtigten Benutzungshandlungen sein Ausschließlichkeitsrecht verletzen, und für den Fall der Verletzung die Durchsetzung seiner Rechte androht (BGH GRUR 2011, 995 - Besonderer Mechanismus).Dagegen reicht es nicht aus, wenn lediglich im Rahmen eines der Rechtswahrung dienenden Meinungsaustauschs das Bestehen eines Rechts behauptet wird (BGH GRUR 1995, 424 - Abnehmerverwarnung; BGH GRUR 2011, 995 - Besonderer Mechanismus) oder lediglich die Rechtslage im Rahmen einer bloßen Meinungsäußerung dargestellt wird.
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
Unbegründete Abnehmerverwarnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung gegenüber einem Abnehmer einen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen (BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung; BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung; BGH GRUR 2011, 152 - Kinderhochstühle im Internet; BGH WRP 2018, 950 - Ballerinaschuh).Die für die Annahme eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erforderliche Unmittelbarkeit bzw. Betriebsbezogenheit des Eingriffs ergibt sich dabei aus der Gefahr der Absatzbeeinträchtigung, weil der verwarnte Abnehmer häufig geneigt sein wird, sich der Verwarnung zu beugen, um den Nachteilen aus einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen (BGH GRUR 2006, 433 - Unbegründete Abnehmerverwarnung).
- BGH, 10.07.2012 - VI ZR 341/10
Geschäftsführer- bzw. Vorstandshaftung durch Schutzgesetzverletzung: …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.01.2023 - 20 U 143/21
Ähnliche Grundsätze hat der VI. Zivilsenat für die Verletzung von Rechten entwickelt, die nach § 823 Abs. 1 BGB geschützt sind (BGH NJW 1990, 976; BGH NJW 2012, 3439). - BGH, 01.12.2015 - X ZR 170/12
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung: …
- BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14
Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr
- BGH, 22.01.2015 - I ZR 107/13
Exzenterzähne - Wettbewerbsverstoß durch Nachahmung: Wettbewerbliche Eigenart …
- BGH, 19.04.2012 - I ZR 86/10
Pelikan
- OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14
Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung
- BGH, 12.07.1995 - I ZR 176/93
Kurze Verjährungsfrist - Verjährung
- BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht II
- BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71
Brünova
- BGH, 26.01.1984 - I ZR 195/81
Intermarkt II
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
- BGH, 23.01.1981 - I ZR 48/79
Rollhocker
- OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 45/01
Verletzung von Rechten an internationalen Marken; Nutzungsrechte an der …
- OLG Köln, 20.12.2000 - 6 U 88/00
Verjährungsfrist des § 21 UWG; irreführende Werbung; Übertragung von …
- BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 49/62
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
- BGH, 27.05.2021 - I ZB 21/20
Black Friday - Markenlöschungsverfahren: Freihaltebedürfnis bei Absehbarkeit der …
- BGH, 15.01.2009 - I ZR 123/06
Fräsautomat
- BGH, 21.12.2005 - X ZR 72/04
Detektionseinrichtung II
- BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93
Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung
- BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61
Kindernähmaschinen
- LG Berlin, 15.04.2021 - 52 O 320/19
Black-Friday-Marke für verfallen erklärt
- KG, 14.10.2022 - 5 U 46/21
Verfall einer eingetragenen Wortmarke 'Black Friday' Zwischenzeitliche …
- OLG München, 05.03.2020 - 29 U 3693/17
Schutzrechtsverwarnung bei Internetangeboten