[go: up one dir, main page]

Rechtsprechung
   OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,17942
OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18 (https://dejure.org/2019,17942)
OLG München, Entscheidung vom 21.02.2019 - 29 U 666/18 (https://dejure.org/2019,17942)
OLG München, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 29 U 666/18 (https://dejure.org/2019,17942)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,17942) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 313 Abs. 1 Nr. 4; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3, § 8 Abs. 3 Nr. 2
    Unterlassungsanspruch gegen Werbe-E-Mail nach widerrufener Einwilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzumutbare Belästigung

Kurzfassungen/Presse

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Widerrufene Werbeeinwilligung steht nicht erteilter Einwilligung gleich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2017, 422, Rn. 18 - ARD-Buffet; BGH GRUR 2015, 1201, Rn. 41 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).

    Eine auslegungsbedürftige Antragsformulierung kann im Übrigen hinzunehmen sein, wenn eine weitergehende Konkretisierung nicht möglich und die gewählte Antragsformulierung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes erforderlich ist (vgl. BGH GRUR 2017, 422, Rn. 18 - ARD-Buffet).

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    Dementsprechend sind Klageanträge, die auslegungsbedürftige Formulierungen enthalten wie beispielsweise "eindeutig", "angemessen" oder "unübersehbar" in der Regel unbestimmt und damit unzulässig (BGH GRUR 1999, 1017 -Kontrollnummernbeseitigung).

    Dies gilt jedoch nicht ohne weiteres, soweit ein zwar für sich genommen unbestimmter Begriff nicht die Reichweite des Verbots selbst umschreibt, sondern lediglich eine Einschränkung des beantragten Verbots zum Ausdruck bringt (vgl. BGH GRUR 1999, 1017 - Kontrollnummernbeseitigung; Köhler, in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 12 Rn. 2.45).

  • BGH, 10.07.2018 - VI ZR 225/17

    Auch E-Mails mit doppeltem Zweck können Spam sein

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    a) Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt - abgesehen von dem Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 3 UWG - jede Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten eine unzumutbare Belästigung dar (BGH GRUR 2009, 980, Rn. 14 - E-Mail-Werbung II; BGH GRUR 2018, 1178, Rn. 23 - Kundenzufriedenheitsbefragung).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    a) Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt - abgesehen von dem Ausnahmetatbestand des § 7 Abs. 3 UWG - jede Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten eine unzumutbare Belästigung dar (BGH GRUR 2009, 980, Rn. 14 - E-Mail-Werbung II; BGH GRUR 2018, 1178, Rn. 23 - Kundenzufriedenheitsbefragung).
  • BGH, 01.02.2018 - III ZR 196/17

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsunternehmens: Wirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    Die Vorschrift, die als Form der elektronischen Post auch die E-Mail-Werbung erfasst (BGH GRUR 2018, 545, Rn. 18 - mehrere Werbekanäle), setzt Art. 13 Abs. 1 der ePrivacy-Richtlinie um und ist daher richtlinienkonform auszulegen (BGH GRUR 2018, 545, Rn. 19 - mehrere Werbekanäle).
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    a) Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, letztlich dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 2017, 422, Rn. 18 - ARD-Buffet; BGH GRUR 2015, 1201, Rn. 41 - Sparkassen-Rot/Santander-Rot).
  • BGH, 20.03.2013 - I ZR 209/11

    Telefonwerbung für DSL-Produkte

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    d) Die Klagebefugnis der Klägerin gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG stellt die Beklagte zu Recht nicht in Abrede (vgl. hierzu BGH, GRUR 2013, 1170, Rn. 10 ff. - Telefonwerbung für DSL-Produkte).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG München, 21.02.2019 - 29 U 666/18
    Erfolg hat die Berufung zudem, soweit der Klägerin weitere EUR 88, 00 zugesprochen wurden, denn auf eine Erstattung von Kosten, die ihr durch die Anrufung der Einigungsstelle entstanden sind, hat die Klägerin keinen Anspruch (BGH GRUR 2001, 1166, 1169f. - Fernflugpreise).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht