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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 01.10.2020 - 6 U 71/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,56831
OLG Stuttgart, 01.10.2020 - 6 U 71/19 (https://dejure.org/2020,56831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.10.2020 - 6 U 71/19 (https://dejure.org/2020,56831)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Oktober 2020 - 6 U 71/19 (https://dejure.org/2020,56831)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 247 § 3 Abs 1 Nr 2 BGBEG, Art 247 § 6 Abs 1 Nr 1 BGBEG
    Verbraucherdarlehen zur Kfz-Finanzierung: Unzureichende Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung; Anforderungen an die Pflichtangabe der Art des Darlehens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages; Anforderungen an die Pflichtangaben zur Art des Darlehens und zu den Auszahlungsbedingungen

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages Anforderungen an die Pflichtangaben zur Art des Darlehens und zu den Auszahlungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.07.2020 - XI ZR 288/19

    Verlust des Anspruchs eines Darlehensgebers auf eine Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2020 - 6 U 71/19
    Unabhängig von der Frage, ob die Angaben der Beklagten ausreichen, hindern die fraglichen Angaben den Lauf der Widerrufsfrist jedenfalls nicht (BGH, Urteil vom 28. Juli 2020 - XI ZR 288/19 -, Rn. 25 ff., juris).
  • BGH, 11.02.2020 - XI ZR 648/18

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2020 - 6 U 71/19
    Damit hat die Beklagte eine unübersichtliche und kaum mehr verständliche Information, in der sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Beschwerde im Ombudsmannverfahren genannt werden, vermieden und es einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher, auf den abzustellen ist, ermöglicht, sich über die Zulässigkeitsvoraussetzungen zu informieren, die im Fall der Einlegung einer außergerichtlichen Beschwerde nach der maßgebenden Verfahrensordnung bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - XI ZR 648/18 -, Rn. 37 f., juris).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 6 U 210/18

    Ordnungsgemäße Widerrufsinformation bei Verweis auf Darlehensbedingungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2020 - 6 U 71/19
    Das ist auch hinreichend transparent, da sich dieser Hinweis auf der ersten Seite des Darlehensvertrages, direkt unterhalb der Nennung des bezifferten Gesamtkreditbetrags und damit an einer Stelle befindet, die von einem angemessen aufmerksamen und verständigen Verbraucher typischerweise gelesen wird (Senat, Urteil vom 30. Juli 2019 - 6 U 210/18 -, Rn. 59 f., juris).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2019 - 6 U 137/18

    Verbraucherdarlehen: Bezugnahme auf Gesetz in der Widerrufsinformation;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.10.2020 - 6 U 71/19
    Nach der vollharmonisierten Verbraucherkreditrichtlinie gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 4 lit. c), Art. 10 Abs. 2 lit. d) und dem in deren Lichte europarechtskonform auszulegenden nationalen Recht sind nur die "Bedingungen für die Inanspruchnahme" des Kredits zu nennen (vgl. bereits Senat, Urteil vom 4. Juni 2019 - 6 U 137/18 -, Rn. 56, juris).
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