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OLG Naumburg, 22.06.2010 - 10 Sch 3/10 |
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- BGH, 04.12.1991 - XII ARZ 33/91
Örtliche Zuständigkeit in Familiensachen
Auszug aus OLG Naumburg, 22.06.2010 - 10 Sch 3/10
Der vom Amtsgericht "entsprechend § 281 Abs. 1 ZPO" getroffene Verweisungsbeschluss vom 04.05.2010 (Az. 3 H 5/10) bindet das Oberlandesgericht entgegen § 281 Abs. 2 Satz 5 ZPO ausnahmsweise nicht, weil der Beschluss aufgrund eines groben Rechtsirrtums die unzweifelhafte Zuständigkeit des Amtsgerichts verkennt (vgl. zur fehlenden Bindung von Verweisungsbeschlüssen in derartigen Fallkonstellationen: BGH, NJW-RR 1992, 258;… Musielak/Foerste, 7. Aufl., § 281 ZPO, Rn. 17 m. w .N.).