Rechtsprechung
OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 15 Abs. 1, Abs. 3
Auslegung einer Teilungserklärung mit Berechtigung zur uneingeschränkten Errichtung einer Funkfeststation - Vorlagebeschluss - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Errichtung einer Funkfeststation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Die Rechtsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Abwehr von Störungen innerhalb der Gemeinschaft; Bestehen eines Unterlassungsanspruchs mehrerer Wohnungseigentümer gegen einen weiteren Eigentümer im Hinblick auf das Aufstellen von einer ...
Verfahrensgang
- AG München - 481 UR II 802/04
- LG München I, 17.01.2005 - 1 T 15984/04
- OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
- BGH, 30.03.2006 - V ZB 17/06
Papierfundstellen
- NZM 2006, 225
- NZM 2006, 488 (Ls.)
- FGPrax 2006, 64
- ZMR 2006, 386
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (13)
- OLG Köln, 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
Wohnungseigentum-Recht; Auslegung der Teilungserklärung durch das …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 28.2.2002 - 16 Wx 30/02) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.Der Senat hält das zulässige Rechtsmittel für begründet, sieht sich aber an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 28.2.2002 (16 Wx 30/02= NZM 2002, 612) gehindert, von dessen Rechtsprechung er durch die beabsichtigte Entscheidung abweichen würde.
(1) Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 28.2.2002 (16 Wx 30/02= NZM 2002, 612) eine in den hier einschlägigen Formulierungen wortgleiche Teilungserklärung dahingehend ausgelegt, dass die Regelung die Befugnis enthalte, auf der Sondernutzungsfläche technische Einrichtungen installieren und montieren zu lassen, die erforderlich sind, um Funksignale insbesondere für Mobiltelefone zu verteilen, zu senden und zu empfangen.
- BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05
Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in Abkehrung von seiner bisherigen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähig anerkannt (BGH NJW 2005, 2061).Der Umfang der Rechtsfähigkeit ist nach dieser Rechtsprechung allerdings beschränkt auf die Teile des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH NJW 2005, 2061/2068).
- BayObLG, 28.03.1996 - 2Z BR 148/95
Auslegung einer im Grundbuch eingetragenen Gemeinschaftsordnung, in der …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
c) Was der Antragsgegnerin in Ausübung ihres Sondernutzungsrechts gestattet ist, ist durch Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Bestimmung des § 22 GO zu ermitteln, zu der der Senat selbständig befugt ist (BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1996, 362).Hierbei kommt es unter Anwendung der für Grundbucheintragungen maßgebenden Grundsätze auf den Sinn und Zweck der Regelung an, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (BayObLG WuM 1996, 362 und NotBZ 2005, 263;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 8 Rn. 26 m.w.N.).
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
c) Was der Antragsgegnerin in Ausübung ihres Sondernutzungsrechts gestattet ist, ist durch Auslegung der im Grundbuch eingetragenen Bestimmung des § 22 GO zu ermitteln, zu der der Senat selbständig befugt ist (BGHZ 121, 236; BayObLG WuM 1996, 362). - BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99
Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Dies deckt sich mit der bis vor kurzem herrschenden Meinung, nach der einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Rechtsfähigkeit zukommt (BGHZ 142, 290/292; BayObLG FGPrax 2001, 189). - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Wegen ihres normähnlichen Charakters werden Vorschriften in Gemeinschaftsordnungen, die nach ihrem Inhalt nicht auf die konkrete Wohnungseigentümergemeinschaft zugeschnitten sind, sondern allgemein für Wohnungseigentumsanlagen gelten, im Rahmen des § 28 Abs. 2 FGG wie bundesgesetzliche Vorschriften behandelt (BGHZ 88, 302/304 f. und 113, 374/376; BGH NJW 2004, 3414;… Merle in Bärmann/Pick/Merle § 45 Rn. 84). - BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01
Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Dies deckt sich mit der bis vor kurzem herrschenden Meinung, nach der einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Rechtsfähigkeit zukommt (BGHZ 142, 290/292; BayObLG FGPrax 2001, 189). - OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05
Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft nach Auffassung des Senats (OLG München NJW 2005, 3006) nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbandes, sondern die Wohnungseigentümer als Einzelpersonen. - BGH, 18.07.1994 - NotZ 14/93
Genehmigung von Sozietäten mit mehr als zwei Nur-Notaren durch die …
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Anders als in Fallgestaltungen, in denen das Wort "ein" im Gesamtzusammenhang des auszulegenden Textes als unbestimmter Artikel verwendet wird (vgl. BGH NJW 1995, 529/530; OLG Düsseldorf NJW-RR 1987, 1491/1492), liegt es nämlich hier aus der Sicht eines unbefangenen Lesers der Teilungserklärung nicht nahe, dass dem Inhaber des Sondernutzungsrechts die Befugnis eingeräumt werden sollte, mehrere Stationen auf dem Dach errichten zu lassen. - BGH, 13.10.1983 - VII ZB 4/83
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum
Auszug aus OLG München, 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
Wegen ihres normähnlichen Charakters werden Vorschriften in Gemeinschaftsordnungen, die nach ihrem Inhalt nicht auf die konkrete Wohnungseigentümergemeinschaft zugeschnitten sind, sondern allgemein für Wohnungseigentumsanlagen gelten, im Rahmen des § 28 Abs. 2 FGG wie bundesgesetzliche Vorschriften behandelt (BGHZ 88, 302/304 f. und 113, 374/376; BGH NJW 2004, 3414;… Merle in Bärmann/Pick/Merle § 45 Rn. 84). - OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in …
- BayObLG, 24.01.2005 - 2Z BR 225/04
Kein Sondernutzungsrecht bei Widerspruch zwischen Eintragungsbewilligung und …
- OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87
Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 94/10
Zustimmung der Grundpfandrechtsgläubiger zur Errichtung und Unterhaltung einer …
Die in der Vereinbarung vom 23.7.2009 festgelegte Befugnis, auf einer Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu nutzen, begründet für die begünstigten Eigentümer ein Sondernutzungsrecht (…vgl. - für die Installation von Sonnenkollektoren - Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 29; für das Recht, auf dem Dach eine Funkfeststation/Funkantennenanlage zu errichten, OLG München, FGPrax 2006, 64 [nachgehend: BGH, Beschl. v. 30.3.2006 - V ZB 17/06 - NJW 2006, 2187]).Die begünstigten Eigentümer dürfen - positiv - einen im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teil der Dachfläche (vgl. § 5 Abs. 2 WEG ; OLG München, FGPrax 2006, 64 ) - nämlich den nach Süden ausgerichteten - für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage verwenden.
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 96/10
Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
Die in der Vereinbarung vom 23.7.2009 festgelegte Befugnis, auf einer Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu nutzen, begründet für die begünstigten Eigentümer ein Sondernutzungsrecht (…vgl. - für die Installation von Sonnenkollektoren - Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 29; für das Recht, auf dem Dach eine Funkfeststation/Funkantennenanlage zu errichten, OLG München, FGPrax 2006, 64 [nachgehend: BGH, Beschl. v. 30.3.2006 - V ZB 17/06 - NJW 2006, 2187]).Die begünstigten Eigentümer dürfen - positiv - einen im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teil der Dachfläche (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; OLG München, FGPrax 2006, 64) - nämlich den nach Süden ausgerichteten - für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage verwenden.
- OLG Saarbrücken, 10.05.2010 - 5 W 95/10
Sondernutzungsrecht: keine Realgläubigerzustimmung!
Die in der Vereinbarung vom 23.7.2009 festgelegte Befugnis, auf einer Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu nutzen, begründet für die begünstigten Eigentümer ein Sondernutzungsrecht (…vgl. - für die Installation von Sonnenkollektoren - Commichau in: MünchKommBGB, 5. Aufl. 2009, § 10 WEG Rdn. 29; für das Recht, auf dem Dach eine Funkfeststation/Funkantennenanlage zu errichten, OLG München, FGPrax 2006, 64 [nachgehend: BGH, Beschl. v. 30.3.2006 - V ZB 17/06 - NJW 2006, 2187]).Die begünstigten Eigentümer dürfen - positiv - einen im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Teil der Dachfläche (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; OLG München, FGPrax 2006, 64) - nämlich den nach Süden ausgerichteten - für den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage verwenden.
- OLG München, 05.07.2006 - 34 Wx 63/06
Auslegung einer Teilungserklärung zur selbständigen gewerblichen Nutzbarkeit von …
Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für Jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. BGH WuM 2006, 270; OLG München NZM 2006, 225;… Pick in Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 8 Rn. 26 jeweils m.w.N.). - LG Konstanz, 20.12.2006 - 62 T 26/06
Errichtung einer Garage
Unterlassungsansprüche aus dem Miteigentum an dem Grundstück stehen dem teilrechtsfähigen Verband nicht zu (BGH NJW 2006, 2187 = WuM 2006, 270;OLG München NZM 2006, 225; Wenzel ZWE 2006, 2, 6; Demharter NZM 2006, 81, 82).