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Rechtsprechung
   OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10669
OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98 (https://dejure.org/1998,10669)
OLG München, Entscheidung vom 02.03.1998 - 7 W 742/98 (https://dejure.org/1998,10669)
OLG München, Entscheidung vom 02. März 1998 - 7 W 742/98 (https://dejure.org/1998,10669)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 9
    Wirksame AGB über Ausschluss des Rückkaufs eines Ersatzteillagers bei unberechtigter Vertragsbeendigung durch Händler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters gemäß § 89b Abs. 3 Nr. 1 Handelsgesetzbuch ( HGB ); Verstoß des Ausschlusses einer Rückkaufverpflichtung gegen § 9 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGBG ); Beschwerde gegen die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss des Ausgleichsanspruchs eines Handelsvertreters gemäß § 89b Abs. 3 Nr. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) ; Verstoß des Ausschlusses einer Rückkaufverpflichtung gegen § 9 Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG); Beschwerde gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Rücknahmepflicht des U, Ersatzteillager, Depotabrede, Ausschluss der Rücknahme, wichtiger Grund

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Rückkauf eines Ersatzteillagers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1563
  • VersR 2000, 454
  • BB 1998, 1332
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.10.1970 - VIII ZR 255/68

    Rechtsnatur eines Eigenhändlervertrages

    Auszug aus OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98
    Der Grundsatz der Rückkaufverpflichtung als solcher folgt aus der nachvertraglichen Treuepflicht der Beklagten, weil die Beklagte während der Vertragslaufzeit die Unterhaltung eines Teilelagers mit entsprechender Bevorratung verlangt hatte (vgl. Ziffer 14.1 Vertragshändlervertrag; BGHZ 54, 338/45; NJW-RR 88, 1077/81; WM 94, 1121/1130; 95, 392/4).

    Dem Vertragspartner ist eine Mitwirkung bei der Abwicklung der Vertragsfolgen jedenfalls billigerweise nicht mehr zuzumuten (vgl. BGHZ 54, 338/347; Baumbach/Hopt, a.a.O., vor § 373 RdNr. 15).

  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98
    Daß die Verwirklichung dieses Prinzips als Kehrseite der Vertragsfreiheit gegen in der Bundesrepublik Deutschland geltendes höherrangiges Recht, insbesondere gegen das Grundgesetz , verstoßen könnte, ist nicht ersichtlich (BGH NJW 89, 1276, 1278).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92

    Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Auszug aus OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98
    Der Grundsatz der Rückkaufverpflichtung als solcher folgt aus der nachvertraglichen Treuepflicht der Beklagten, weil die Beklagte während der Vertragslaufzeit die Unterhaltung eines Teilelagers mit entsprechender Bevorratung verlangt hatte (vgl. Ziffer 14.1 Vertragshändlervertrag; BGHZ 54, 338/45; NJW-RR 88, 1077/81; WM 94, 1121/1130; 95, 392/4).
  • BGH, 23.11.1994 - VIII ZR 254/93

    Formularmäßige Vereinbarung hinsichtlich einer Rückkaufpflicht für das

    Auszug aus OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98
    Der Grundsatz der Rückkaufverpflichtung als solcher folgt aus der nachvertraglichen Treuepflicht der Beklagten, weil die Beklagte während der Vertragslaufzeit die Unterhaltung eines Teilelagers mit entsprechender Bevorratung verlangt hatte (vgl. Ziffer 14.1 Vertragshändlervertrag; BGHZ 54, 338/45; NJW-RR 88, 1077/81; WM 94, 1121/1130; 95, 392/4).
  • BGH, 25.05.1988 - VIII ZR 360/86

    Zulässigkeit von Klauseln in einem Kfz-Vertragshändlervertrag; Nachträgliche

    Auszug aus OLG München, 02.03.1998 - 7 W 742/98
    Der Grundsatz der Rückkaufverpflichtung als solcher folgt aus der nachvertraglichen Treuepflicht der Beklagten, weil die Beklagte während der Vertragslaufzeit die Unterhaltung eines Teilelagers mit entsprechender Bevorratung verlangt hatte (vgl. Ziffer 14.1 Vertragshändlervertrag; BGHZ 54, 338/45; NJW-RR 88, 1077/81; WM 94, 1121/1130; 95, 392/4).
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