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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9691
OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02 (https://dejure.org/2003,9691)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.02.2003 - 13 U 71/02 (https://dejure.org/2003,9691)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 13 U 71/02 (https://dejure.org/2003,9691)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Darlehensvertrages über eine Eigentumswohnung; Verschulden bei der Beratung und Durchführung eines Wohnungskaufes mit gleichzeitiger Finanzierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilienkauf: Vorliegen einer Haustürsituation?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 3/01

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen steuersparender

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Im übrigen wird von der neueren Rechtsprechung (vgl. BGH Urt. v. 12.11.2002, WM 2003, 61, 62) eine Aufklärungspflicht des Verkäufers im Hinblick auf eine im Kaufpreis enthaltene sog. "versteckte Innenprovision" grundsätzlich verneint.

    Eine Grenze ist erst dann zu ziehen, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert führt, dass von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer auszugehen ist, was allerdings erst dann anzunehmen ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung (BGH WM 2003, 61, 62 mit Nachw.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, die er mit Urteil vom 12.11.2002 (BGH WM 2003, 61, 63 f.) erneut bekräftigt hat, sind der Realkreditvertrag und das finanzierte Grundstücksgeschäft grundsätzlich nicht als zu einer wirtschaftlichen Einheit verbundene Geschäfte anzusehen.

    Auch die europarechtliche Haustürgeschäfterichtlinie steht dem nicht entgegen, weil ihr Art. 7 die Regelung der Rechtsfolgen des Widerrufs von Haustürgeschäften ausdrücklich dem einzelstaatlichen Recht überlässt, wie der BGH in seinem Urteil vom 12.11.2002 (WM 2003, 61, 64) hervorgehoben hat.

    Selbst dann, wenn sie selbst davon ausgegangen sein sollte, dass der Kaufpreis von 118.000.- DM überteuert sei, wäre sie zu einer Aufklärung insoweit nicht verpflichtet gewesen, da eine Aufklärungspflicht der Bank erst dann besteht, wenn nach ihrer Kenntnis der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch wie der Wert der Gegenleistung ist (BGH WM 2003, 61, 62), wofür es an Vortrag der Klägerin fehlt.

    Bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die von einem Vermittler geschaffene Haustürsituation der Beklagten zu 2) zuzurechnen ist, ist auf die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze zurückzugreifen (BGH, Urt. v. 12.11.2002, WM 2003, 61, 63 mit Nachw.).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Aufklärungspflichten in Bezug auf das zu finanzierende Geschäft treffen die Bank nur ausnahmsweise, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass der Kreditnehmer entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder dass er sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient hat (BGH WM 2000, 1685 f.; BGH WM 2000, 1687, 1688).

    Unabhängig hiervon würde die Beklagte zu 2) nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen sogenannten Trennungstheorie für falsche Angaben oder ein sonstiges schuldhaftes Fehlverhalten von Anlagevermittlern in Bezug auf das Anlagegeschäft schon grundsätzlich nicht haften (BGH WM 2000, 1685, 1686; BGH WM 2000, 1687, 1688).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Aufklärungspflichten in Bezug auf das zu finanzierende Geschäft treffen die Bank nur ausnahmsweise, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass der Kreditnehmer entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt oder dass er sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient hat (BGH WM 2000, 1685 f.; BGH WM 2000, 1687, 1688).

    Unabhängig hiervon würde die Beklagte zu 2) nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretenen sogenannten Trennungstheorie für falsche Angaben oder ein sonstiges schuldhaftes Fehlverhalten von Anlagevermittlern in Bezug auf das Anlagegeschäft schon grundsätzlich nicht haften (BGH WM 2000, 1685, 1686; BGH WM 2000, 1687, 1688).

  • BGH, 12.11.2002 - XI ZR 47/01

    Zur Abwicklung widerrufender Realkreditverträge

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Die Beklagte zu 2) hätte jedoch zum anderen gegen die Klägerin und ihren Ehemann dann einen fälligen Anspruch auf Erstattung des ausgezahlten Nettokreditbetrages von 122.000.- DM sowie auf dessen marktübliche Verzinsung, wie der Bundesgerichtshof in einem weiteren Urteil vom 12.11.2002 (WM 2002, 2501, 2502) entschieden hat.
  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Auch dieser Anspruch wäre durch die vollstreckbare Grundschuld mit Übernahme der persönlichen Haftung für den Grundschuldbetrag abgedeckt, wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 26.11.2002 (WM 2003, 64, 65 f.) entschieden hat.
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 344/97

    Haftung eines Immobilienverkäufers für die Richtigkeit eines Berechnungsbeispiels

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Dabei steht es einem auf Befragen des Käufers erteilten Rat gleich, wenn der Verkäufer als Ergebnis intensiver Vertragsverhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, das zur Förderung der Vermittlung des Geschäfts dienen soll (BGH WM 2001, 1158, 1159; BGH WM 1999, 137, 138).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 352/97

    Haftung eines Kreditinstituts für das Verschweigen von wesentlichen Eigenschaften

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Dass einer der vier Ausnahmefälle, welche die Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank hinsichtlich des Erwerbsobjekts entwickelt hat (BGH WM 2000, 1245; BGH WM 1999, 678, 679), vorliegt, hat die Klägerin nicht dargetan.
  • BGH, 18.04.2000 - XI ZR 193/99

    Einwendungsdurchgriff bei Kredit nach dem VerbrKrG

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Dass einer der vier Ausnahmefälle, welche die Rechtsprechung zu Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank hinsichtlich des Erwerbsobjekts entwickelt hat (BGH WM 2000, 1245; BGH WM 1999, 678, 679), vorliegt, hat die Klägerin nicht dargetan.
  • BGH, 10.09.2002 - XI ZR 151/99

    Widerruflichkeit von Realkreditverträgen; Wirksamkeit von kreditfinanzierten

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Die im Schrifttum hierzu geübte Kritik hat dem Bundesgerichtshof, wie er bereits in seinem Urteil vom 10.09.2002 (WM 2002, 2409) zum Ausdruck gebracht hat, keine Veranlassung gegeben, von seiner Rechtsprechung abzuweichen.
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 11 U 10/01

    Haustürgeschäft: Auswirkung des Widerrufs des notariell beurkundeten Beitritts zu

    Auszug aus OLG Köln, 05.02.2003 - 13 U 71/02
    Zwar hat das OLG Karlsruhe (BKR 2002, 593, 595) bei einem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds, bei welchem es sich um ein nicht beurkundungsbedürftiges Rechtsgeschäft handelt, in der notariellen Beurkundung eine unzulässige Umgehung der Schutzvorschriften des Haustürwiderrufsgesetzes gesehen, wenn durch einen als abschließende Formalie gestalteten Notartermin der vom Haustürwiderrufsgesetz beabsichtigte Verbraucherschutz leer laufen würde.
  • OLG Köln, 19.09.2001 - 13 U 150/00
  • OLG Köln, 20.08.2001 - 13 W 71/00
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