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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,28914
OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23 (https://dejure.org/2023,28914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.09.2023 - 25 W 234/23 (https://dejure.org/2023,28914)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. September 2023 - 25 W 234/23 (https://dejure.org/2023,28914)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückfestsetzung aufgrund einer Kostenentscheidung nach § 494a II ZPO an die spätere Streithelferin gezahlter Kosten nach geänderter Kostengrundentscheidung im Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de

    Rückfestsetzung aufgrund einer Kostenentscheidung nach § 494a II ZPO an die spätere Streithelferin gezahlter Kosten nach geänderter Kostengrundentscheidung im Hauptsacheverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verhältnis von Kostenbeschluss im sBV und Kostengrundentscheidung in der Hauptsache?

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Geänderte Kostenentscheidung in der ZPO-Hauptsache - Kostenrückerstattung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen des Erlasses einer Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren hinsichtlich der aufgrund einer Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren festgesetzten und gezahlten Kosten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verhältnis von Kostenbeschluss im sBV und Kostengrundentscheidung in der Hauptsache? (IBR 2024, 54)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 1618
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZB 118/06

    Rechtsfolgen der Versäumung der zur Erhebung der Hauptsacheklage gesetzten Frist

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Schließlich wird eine Verbindung zur Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 28.06.2007, VII ZB 118/06, NJW 2007, 3357 Rn. 12) hergestellt, wonach bei verspäteter Klageerhebung der Erlass eines Kostenbeschlusses nach § 494a Abs. 2 ZPO für unzulässig erachtet wird, weil der in Anwendung materiellen Rechts ergehenden Kostenentscheidung der Vorrang gegenüber der an die bloße Fristüberschreitung anknüpfenden Entscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO eingeräumt wird (OLG München a. a. O. Rn. 25).

    Diese soll die Lücke schließen, die entsteht, wenn der Antragsteller nach durchgeführtem selbstständigen Beweisverfahren auf eine Hauptsacheklage verzichtet; kommt es nicht zu einer Hauptsacheentscheidung, soll der Antragsgegner kostenrechtlich durch § 494a ZPO so gestellt werden, als habe er obsiegt (BGH, Beschluss vom 28.06.2007, VII ZB 118/06, NJW 2007, 3357 Rn. 11; Beschluss vom 23.08.2007, VII ZB 79/06, NJW-RR 2008, 330, 331 Rn. 9 m. w. N.).

  • OLG München, 11.01.2021 - 11 W 1558/20

    Verhältnis der isolierten Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren zur

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Argumentiert wird mit dem Vorrang des materiellen Rechts (Kratz, in: BeckOK, ZPO, 49. Ed., Stand: 01.07.2023, § 494a Rn. 12; OLG München, Beschluss vom 11.01.2021, 11 W 1558/20, BeckRS 2021, 326 Rn. 23 f.).

    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 27.10.2021 (VII ZB 7/21, NJW 2022, 628) auf die Rechtsbeschwerde gegen den zitierten Beschluss des OLG München vom 11.01.2021 (11 W 1558/20, BeckRS 2021, 326) die Streitfrage offengelassen.

  • BGH, 10.01.2007 - XII ZB 231/05

    Entscheidung über die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Hierfür bedarf es keines besonderen Ausspruchs; dieser Grundsatz gilt selbst dann, wenn - z. B. im Fall einer Klagerücknahme mangels Antrag nach § 296 Abs. 3 ZPO - keine Kostenentscheidung ergeht (vgl. BGH, Beschluss vom 10.01.2007, XII ZB 231/05, juris Rn. 12).
  • BGH, 21.10.2004 - V ZB 28/04

    Kosten des selbständigen Beweisverfahrens im Hauptverfahren bei Erhebung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH gehören die gesamten Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Klageverfahrens, auch wenn in persönlicher und/oder sachlicher Hinsicht nur Teile zum Gegenstand der anschließenden Klage gemacht werden (BGH, Beschluss vom 24.06.2004, VII ZB 11/03, juris Rn. 7; Beschluss vom 21.10.2004, V ZB 28/04, NJW 2005, 294, 295; Jaspersen, in: BeckOK-ZPO § 91 Rn. 86).
  • BGH, 24.06.2004 - VII ZB 11/03

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH gehören die gesamten Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Klageverfahrens, auch wenn in persönlicher und/oder sachlicher Hinsicht nur Teile zum Gegenstand der anschließenden Klage gemacht werden (BGH, Beschluss vom 24.06.2004, VII ZB 11/03, juris Rn. 7; Beschluss vom 21.10.2004, V ZB 28/04, NJW 2005, 294, 295; Jaspersen, in: BeckOK-ZPO § 91 Rn. 86).
  • BGH, 23.08.2007 - VII ZB 79/06

    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren bei Einleitung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Diese soll die Lücke schließen, die entsteht, wenn der Antragsteller nach durchgeführtem selbstständigen Beweisverfahren auf eine Hauptsacheklage verzichtet; kommt es nicht zu einer Hauptsacheentscheidung, soll der Antragsgegner kostenrechtlich durch § 494a ZPO so gestellt werden, als habe er obsiegt (BGH, Beschluss vom 28.06.2007, VII ZB 118/06, NJW 2007, 3357 Rn. 11; Beschluss vom 23.08.2007, VII ZB 79/06, NJW-RR 2008, 330, 331 Rn. 9 m. w. N.).
  • BGH, 27.10.2021 - VII ZB 7/21

    Zur Rechtsfrage des Verhältnisses zwischen der isolierten Kostenentscheidung nach

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Der BGH hat in seinem Beschluss vom 27.10.2021 (VII ZB 7/21, NJW 2022, 628) auf die Rechtsbeschwerde gegen den zitierten Beschluss des OLG München vom 11.01.2021 (11 W 1558/20, BeckRS 2021, 326) die Streitfrage offengelassen.
  • LG Kleve, 20.03.1997 - 6 T 34/96

    Definition des "anhängigen Rechtsstreits"; Sinn und Zweck des selbstständigen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Dann entspreche es dem Willen des Gesetzgebers, dass die Kostengrundentscheidung nach § 494a Abs. 2 ZPO durch die erstmals im Hauptsachverfahren mögliche Kostenentscheidung nach §§ 91 ff. ZPO abänderlich ist (LG Kleve, Beschluss vom 20.03.1997, 6 T 34/96, NJW-RR 1997, 1356, 1358; vgl. auch OLG München a. a. O. Rn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1996 - 9 W 43/96
    Auszug aus OLG Hamm, 28.09.2023 - 25 W 234/23
    Begründet wird dies damit, dass der Kostenbeschluss nach § 494a Abs. 2 ZPO wegen seiner Eigenschaft als Vollstreckungstitel eine vom weiteren Verlauf des späteren Hauptsacheverfahrens losgelöste endgültige Kostengrundentscheidung darstelle; das Gericht des Hauptsacheverfahrens sei daran gebunden, und die Entscheidung erwachse in formelle Rechtskraft (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.06.1996, 9 W 43/96, BeckRS 1996, 6553 Rn. 9; Bünnigmann, in: Anders/Gehle, ZPO, 81. Aufl. 2023, § 494a Rn. 25).
  • OLG Hamm, 18.04.2024 - 24 W 5/24

    Hauptsacheklage vor Kostenentscheidung erhoben: Keine Kostenentscheidung im sBV!

    Dies gilt umso mehr, als der grundsätzliche Vorrang einer aufgrund materiell-rechtlicher Erwägungen getroffenen Kostenentscheidung weitgehend anerkannt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28.06.2007 - VII ZB 118/06, NJW 2007, 3357 Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 28.09.2023 - 25 W 234/23, MDR 2023, 1618; OLG Köln, Beschluss vom 19.10.2022 - 11 U 247/21, NJW-RR 2023, 726; BeckOK ZPO/ Kratz , Stand: 01.03.2024, § 494a Rn. 12).
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