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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,2310
OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23 (https://dejure.org/2024,2310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2024 - 22 U 13/23 (https://dejure.org/2024,2310)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2024 - 22 U 13/23 (https://dejure.org/2024,2310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Prüfung des Zugangs elektronischer Schriftsätze bei Gericht

  • juris.de

    ZPO § 130a Abs 5 S 2
    IT-Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Zustellbestätigung" als tauglicher Ersatz für digitale Eingangsbestätigung?

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung per beA - oder: der Anwalt haftet für die Ausfälle des Gerichtspostfachs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    BeA; Eingang elektronischer Schriftsätze bei Gericht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Softwaregenerierte Zustellnachweise als Ersatzdokument für die Eingangsbestätigung? (IBR 2024, 266)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 422
  • MDR 2024, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.2023 - III ZB 13/22

    Glaubhaftmachung des Wiedereinsetzungsgrundes: Rechtzeitiger Eingang eines nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23
    Die erfolgreiche Übermittlung der elektronischen Nachricht an das Gericht über das beA wird in der Webanwendung des Systems durch den Meldetext "Request executed", dem Eingangsdatum und dem Übermittlungsstatus "Erfolgreich" angezeigt (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 30.3.2023 - III ZB 13/22 - NJW 2023, 1717, Rn. 10).

    Die Eingangsbestätigung wird durch das beA-System in die gesendete Nachricht eingebettet und kann nach deren Öffnen vom Absender in der Nachrichtenansicht der beA-Webanwendung auf dem Computerbildschirm anhand des Meldetextes "request executed", Eingangsdatums und des Übermittlungsstatus "Erfolgreich" optisch wahrgenommen werden (BGH Beschl. v. 30.3.2023 - III ZB 13/22, BeckRS 2023, 9123 Rn. 10, beck-online).

    Dies kann nicht nur in Form eines Screenshots geschehen, sondern auch durch elektronischen Export aus dem beA-System, solange sichergestellt ist, dass die Informationen über Absender, Empfänger, übermitteltes Dokument sowie Versand- und Zugangszeitpunkt dauerhaft gespeichert werden können (BGH Beschl. v. 30.3.2023 - III ZB 13/22, BeckRS 2023, 9123 Rn. 11, beck-online).

    Hierzu und zu den allgemeinen technischen Hintergründen der Entstehung dieses Dokuments macht allerdings der Wiedereinsetzungsantrag, obschon dies in Anbetracht der komplexen Funktionsweise des beA-Systems und des vorangegangenen Hinweises des Senats vom 26.06.2023 geboten gewesen wäre (zu den generellen Anforderungen an die Angaben bzgl. der technischen Abläufe: BGH Beschl. v. 30.3.2023 - III ZB 13/22, BeckRS 2023, 9123 Rn. 14, beck-online), keinerlei Angaben.

  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 35/22

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde als unzulässig; Ausräumung eines der

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23
    Für die anwaltlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Übermittlung von fristgebundenen Schriftsätzen im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs per beA gilt dabei nichts wesentlich anderes als bei Übersendung von Schriftsätzen per Telefax (BGH Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22, BeckRS 2022, 44834 Rn. 13, beck-online, mwN).

    Eine Fehlfunktion technischer Einrichtungen entlastet den Rechtsanwalt nur dann, wenn die Störung plötzlich und unerwartet aufgetreten ist und durch regelmäßige Wartung der Geräte nicht hätte verhindert werden können (BGH Beschl. v. 15.12.2022 - I ZB 35/22, BeckRS 2022, 44834 Rn. 13, beck-online).

  • BGH, 18.04.2023 - VI ZB 36/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Übermittlung der Berufungsschrift mittels des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23
    Der Rechtsanwalt darf nicht von einer erfolgreichen Übermittlung eines Schriftsatzes per beA an das Gericht ausgehen, wenn in der Eingangsbestätigung im Abschnitt "Zusammenfassung Prüfprotokoll" nicht als Meldetext "request executed" und unter dem Unterpunkt "Übermittlungsstatus" nicht die Meldung "erfolgreich" anzeigt wird (BGH Beschl. v. 18.4.2023 - VI ZB 36/22, BeckRS 2023, 11655 Rn. 14, mwN, beck-online).
  • BGH, 11.01.2023 - IV ZB 23/21

    Umfang der anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der Übermittlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23
    Denn der Rechtsanwalt muss dem Mitarbeiter vorgeben, an welcher Stelle innerhalb der benutzten Software die elektronische Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO zu finden ist und welchen Inhalt sie haben muss (BGH Beschl. v. 11.1.2023 - IV ZB 23/21, BeckRS 2023, 1707 Rn. 16, beck-online).
  • BGH, 24.05.2022 - XI ZB 18/21

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anwaltlichen Sorgfaltspflichten im

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23
    Dazu gehört insbesondere die Kontrolle, ob die Bestätigung des Eingangs des elektronischen Dokuments bei Gericht nach § 130a Abs. 5 2 ZPO erteilt worden ist (BGH NJW-RR 2022, 1069 Rn. 11, beck-online).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2024 - 22 U 13/23
    Danach ist eine Fristversäumnis regelmäßig verschuldet, wenn sie für einen pflichtbewussten, d. h. den der konkreten Sachlage entsprechend und unter Einhaltung der objektiv möglichen und zumutbaren Sorgfalt handelnden Rechtsanwalt abwendbar gewesen wäre (BGH, Urteil vom 22. November 1984 - VII ZR 160/84 -, Rn. 8, juris).
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