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OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23 |
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Elektronischer Rechtsverkehr
Verfahrensgang
- LG Kleve, 19.09.2023 - 3 T 40/23
- OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
Papierfundstellen
- MDR 2024, 935
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 22.08.2023 - 25 W 192/23
Voraussetzungen zum Ansatz einer Dokumentenpauschale nach Nr. 700 Ziff. 1. b) KV …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 22.08.2023 (Az.: 25 W 192/23, BeckRS 2023, 21370) hat es ausgeführt, es sei allein entscheidend darauf abzustellen, in welcher Form der Antrag bei der Beschwerdegegnerin eingegangen sei.Anders als das OLG Hamm in der von dem Landgericht zitierten Entscheidung meint, fertigt der Gerichtsvollzieher in den Fällen der elektronischen Übermittlung diese Kopien nicht etwa von Amts wegen, was sich daraus ergeben soll, dass die Vorschrift des § 193 Abs. 1 Satz 3 ZPO - im Gegensatz zu Satz 2 2. Hs. - ihm kein Ermessen hinsichtlich des Ausdrucks einräumt (so: OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2023, BeckRS 2023, 21370 und wohl auch Kawell in Kindl/Meller-Hannich, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 4. Auflage, KV GvKostG Nr. 700 Rn. 10).
Damit kommt es - entgegen der Entscheidung des OLG Hamm (Beschluss vom 22.08.2023, a.a.O.) auch nicht entscheidend darauf an, in welcher Form der Zustellungsantrag bei dem Gerichtsvollzieher eingeht.
- LG Oldenburg, 30.01.2023 - 6 T 28/23
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
So weist das LG Oldenburg zutreffend darauf hin, dass es keine gesetzliche Grundlage oder keinen allgemein anerkannten Rechtssatz dergestalt gibt, dass sämtliche gesetzlichen Bestimmungen, wie etwa die Kostenbestimmungen des GvKostG, nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) dem Sinn und Zweck des ERV entsprechend auszulegen und anzuwenden sind (LG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2023, DGVZ 2023, 84, recherchiert nach beck-online).Allein der Wunsch nach einem Gleichlauf zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten einerseits und dem elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern andererseits, vermag eine Abweichung von der bestehenden Gesetzeslage nicht zu begründen (vgl. hierzu: LG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2023, DGVZ 2023, 84, recherchiert nach beck-online; LG Arnsberg, Beschluss vom 22.5.2023, BeckRS 2023, 13104;… Ulrici, BeckOK, ZPO, § 753 Rn. 1.2).
- OLG Köln, 07.05.2019 - 7 VA 3/19
Verstöße nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW
- LG Arnsberg, 22.05.2023 - 5 T 68/23
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
Allein der Wunsch nach einem Gleichlauf zwischen dem elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten einerseits und dem elektronischen Rechtsverkehr mit Gerichtsvollziehern andererseits, vermag eine Abweichung von der bestehenden Gesetzeslage nicht zu begründen (vgl. hierzu: LG Oldenburg, Beschluss vom 30.1.2023, DGVZ 2023, 84, recherchiert nach beck-online; LG Arnsberg, Beschluss vom 22.5.2023, BeckRS 2023, 13104;… Ulrici, BeckOK, ZPO, § 753 Rn. 1.2). - LG Krefeld, 13.09.2023 - 7 T 111/23
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
Die andere Auffassung würde bei Einschaltung der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts in den Übermittlungsvorgang ansonsten auch zu dem unbilligen Ergebnis führen, dass die Erstattungspflicht in Bezug auf die Dokumentenpauschale davon abhängig ist, ob das jeweilige Vollstreckungsgericht bereits an den elektronischen Rechtsverkehr angeschlossen ist oder nicht (vgl. hierzu auch: LG Krefeld Beschl. v. 13.9.2023 - 7 T 111/23, BeckRS 2023, 25563). - AG Krefeld, 07.08.2023 - 111 M 659/23
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.02.2024 - 10 W 100/23
Dabei bezieht sich der Begriff der Erforderlichkeit darauf, ob diese zum Zwecke der ordnungsgemäßen Zustellung benötigt werden und nicht darauf, ob der Gläubiger eine Einreichungspflicht verletzt hat (vgl. auch: AG Krefeld Beschl. v. 28.7.2023 - 111 M 659/23, BeckRS 2023, 23361).