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Gesetzgebung
   BGBl. I 2001 S. 266   

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https://dejure.org/2001,42502
BGBl. I 2001 S. 266 (https://dejure.org/2001,42502)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 9, ausgegeben am 22.02.2001, Seite 266
  • Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften
  • vom 16.02.2001

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (5)

  • 06.07.2000   BT   EINGETRAGENE LEBENSPARTNERSCHAFT ERMÖGLICHEN (GESETZENTWURF/ANTRAG)
  • 24.08.2000   BT   LESBISCHE UND SCHWULE ELTERNSCHAFT BEWERTEN (KLEINE ANFRAGEN)
  • 18.09.2000   BT   ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG ZU LEBENSPARTNERSCHAFTS-GESETZ
  • 19.09.2000   BT   LEBENSPARTNERSCHAFTS-MODELL ERNTET KONTROVERSE REAKTIONEN
  • 08.11.2000   BT   LEBENSPARTNERSCHAFT FÜR GLEICHGESCHLECHTLICHE PAARE GEBILLIGT

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Wird zitiert von ... (129)

  • BSG, 03.07.2020 - B 8 SO 2/19 R

    Kostenersatzanspruch gegen den Betreuer wegen schuldhaften Verhaltens

    Denn nach § 26 Abs. 1 Satz 1 SGB XI (in der Fassung des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften vom 16.2.2001, BGBl I 266) können sich Personen, die aus der Versicherungspflicht nach § 20 oder § 21 SGB XI ausgeschieden sind und in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens zwölf Monate versichert waren, auf Antrag in der sozialen Pflegeversicherung weiterversichern, sofern für sie keine Versicherungspflicht nach § 23 Abs. 1 SGB XI eintritt.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), geändert durch Artikel 25 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1046), durch Artikel 10 Nr. 7 Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom 19. Juni 2001 (BGBl I S. 1149) sowie durch Artikel 11 Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung vom 11. Dezember 2001 (BGBl I S. 3513),.

    Das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 266) in der Fassung des Gesetzes vom 11. Dezember 2001 (Bundesgesetzblatt I Seite 3513) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Die Normenkontrollanträge betreffen die Vereinbarkeit des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266; im Folgenden: LPartDisBG), das am 1. August 2001 in Kraft getreten ist, mit dem Grundgesetz.

    Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266) erfolgten sodann in der berichtigten Fassung.

  • BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06

    Ehegattensplitting

    Bereits seit Einführung der Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 sind die eine solche Gemeinschaft mitkonstituierenden Elemente der wechselseitigen Verpflichtungsbefugnis bei Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs, der Eigentumsvermutung zugunsten der Gläubiger des anderen Partners sowie der eingeschränkten Verfügungsberechtigung über eigenes Vermögen in beiden Instituten identisch geregelt (§ 8 LPartG i.d.F. des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 <BGBl I S. 266>, im Folgenden: a.F.).
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