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Schlossherr (Deutsch)

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Singular Plural
Nominativ der Schlossherr die Schlossherren
Genitiv des Schlossherrn
des Schlossherren
der Schlossherren
Dativ dem Schlossherrn
dem Schlossherren
den Schlossherren
Akkusativ den Schlossherrn
den Schlossherren
die Schlossherren

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schloßherr

Worttrennung:

Schloss·herr, Plural: Schloss·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈʃlɔsˌhɛʁ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild  Schlossherr (Info)

Bedeutungen:

[1] Person, die ein Schloss besitzt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schloss und Herr

Sinnverwandte Wörter:

[1] Schlossbesitzer

Weibliche Wortformen:

[1] Schlossherrin

Oberbegriffe:

[1] Herr

Beispiele:

[1] „Dass die Synagoge den Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstand, hat sie dem letzten Schlossherrn zu verdanken: Alfred Potocki setzte sich bei den Nazis erfolgreich dafür ein, das ‚gute Familienstück‘ nicht zu sprengen.“[1]

Übersetzungen

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[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Schlossherr“, Seite 947.
[1] Duden online „Schlossherr
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlossherr
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSchlossherr

Quellen:

  1. Izabella Gawin: Reise Know-How: Polen – der Süden. Handbuch für individuelles Entdecken. 7. Auflage. Reise Know-How Verlag Peter Rump, Bielefeld 2016. ISBN 978-3831745937. Seite 254

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Schlosser