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Singular Plural
Nominativ der Inhaber die Inhaber
Genitiv des Inhabers der Inhaber
Dativ dem Inhaber den Inhabern
Akkusativ den Inhaber die Inhaber

Worttrennung:

In·ha·ber, Plural: In·ha·ber

Aussprache:

IPA: [ˈɪnˌhaːbɐ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild  Inhaber (Info)

Bedeutungen:

[1] umgangssprachlich: jemand, der eine bestimmte Sache besitzt
[2] Träger eines bestimmten Titels
[3] Deutschland, Privatrecht: derjenige, dem ein Recht oder eine Forderung zusteht

Abkürzungen:

[1, 3] Inh.

Herkunft:

belegt seit dem 14. Jahrhundert; Ableitung vom Stamm des Verbs innehaben mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er (plus Kürzung von inne zu in)[1]

Synonyme:

[1] umgangssprachlich: Besitzer, Eigentümer
[2] Träger

Gegenwörter:

[3] Eigentümer

Weibliche Wortformen:

[1, 2] Inhaberin

Oberbegriffe:

[1] Mann

Unterbegriffe:

[1] Aktieninhaber, Alleininhaber, Amtsinhaber, Anteilsinhaber, Betriebsinhaber, Bordellinhaber, Büroinhaber, Daten-Inhaber, Depotinhaber, Firmeninhaber, Funktionsinhaber, Geschäftsinhaber, Hotelinhaber, Karteninhaber, Konteninhaber, Kontoinhaber, Konzessionsinhaber, Kreditkarteninhaber, Ladeninhaber, Lehrstuhlinhaber, Lizenzinhaber, Medieninhaber, Mitinhaber, Monopolinhaber, Passinhaber, Patentinhaber, Posteninhaber, Rekordinhaber, Sichtkarteninhaber, Sitzplatzinhaber, Stelleninhaber, Unternehmensinhaber, Weltrekordinhaber, Wohnungsinhaber, Zeitkarteninhaber

Beispiele:

[1] Der Inhaber des Restaurants beschwerte sich bei der Polizei über vandalierende Jugendliche.
[1] „Die Inhaber vermieteten ihren Gasthof seit vielen Jahren an Vereine, die nicht unbedingt große öffentliche Präsenz anstrebten.“[2]
[1] „Auch zu Inhabern des grünen Turbans kamen wir.“[3]
[1] „Ein zweiter Glücksfall sind Herr und Frau Gleumann, die Inhaber der Klenziner Mühle.“[4]
[2] Der erste Inhaber des Bundesverdienstkreuzes war der Bergmann Franz Brandl.
[3] Der Inhaber einer Forderung ist regelmäßig zur Zession berechtigt.

Wortbildungen:

Inhaberschaft, Inhaberschuldverschreibung, Inhaberwechsel, Inhaberwertpapier

Übersetzungen

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[1–3] The Free Dictionary „Inhaber
[1] Wikipedia-Artikel „Inhaber
[1–3] Duden online „Inhaber
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Inhaber
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalInhaber
[3] Klaus Vieweg/Almuth Werner: Sachenrecht, 4. Auflage 2010, § 3, Rdnr. 4

Quellen:

  1. Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1995, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Inhaber“.
  2. Wladimir Kaminer: Ausgerechnet Deutschland. Geschichten unserer neuen Nachbarn. Goldmann, München 2018, ISBN 978-3-442-48701-1, Seite 149.
  3. Knut Hamsun: Im Märchenland. Rütten & Loening, Berlin 1990 (übersetzt von Cläre Greverus Mjoën, Gertrud Ingeborg Klett), ISBN 3-352-00299-1, Seite 188. Norwegisches Original 1903.
  4. Christian Graf von Krockow: Die Stunde der Frauen. Bericht Pommern 1944 bis 1947. Nach einer Erzählung von Libussa Fritz-Krockow. 11. Auflage. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart/München 2000, ISBN 3-421-06396-6, Seite 161. Erstauflage 1988.