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Singular Plural
Nominativ die Abweisung die Abweisungen
Genitiv der Abweisung der Abweisungen
Dativ der Abweisung den Abweisungen
Akkusativ die Abweisung die Abweisungen

Worttrennung:

Ab·wei·sung, Plural: Ab·wei·sun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈapˌvaɪ̯zʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild  Abweisung (Info), Lautsprecherbild  Abweisung (Österreich) (Info)

Bedeutungen:

[1] Nichtannahme oder Nichtstattgabe eines Anliegens oder Antrages

Herkunft:

[1] abweisen

Synonyme:

[1] Zurückweisung, Ablehnung

Gegenwörter:

[1] Stattgabe, Annahme

Beispiele:

[1] Noch immer auf seinen Knien hockend, inmitten der verstreuten Rosen, kämpfte er verdattert mit der Abweisung seines Heiratsantrages.
[1] Das Landgericht hat die Klage, soweit sie auf urheberrechtliche Ansprüche gestützt ist, als unbegründet und [teilweise] unzulässig abgewiesen. […] das Oberlandesgericht [hat] der Klage […] stattgegeben und die weitergehende Berufung zurückgewiesen. Hiergegen richten sich die Revision der Beklagten, die damit ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiterverfolgt, sowie die Anschlußrevision des klagenden Landes, das sich gegen die Teilabweisung der Klage wendet. Die Parteien beantragen jeweils, das Rechtsmittel der Gegenseite zurückzuweisen.[1]
[1] „Gegenüber dieser Abweisung schwieg Bai Lai-gwang, blieb aber sitzen.“[2]

Übersetzungen

Bearbeiten
[1] Wikipedia-Artikel „Abweisung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Abweisung
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Abweisung
[1] The Free Dictionary „Abweisung
[1] Duden online „Abweisung
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAbweisung

Quellen:

  1. http://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Topographische_Landeskarten
  2. Djin Ping Meh. Schlehenblüten in goldener Vase. Band 2, Ullstein, Berlin/Frankfurt am Main 1987 (übersetzt von Otto und Artur Kibat), ISBN 3-549-06673-2, Seite 335. Chinesisches Original 1755.