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„Institutiones Gai“ – Versionsunterschied

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Die '''Institutiones Gai''' sind eine Juristenschrift aus dem [[Klassik (Jurisprudenz)|klassischen Zeitalter]] des [[Römisches Recht|römischen Rechts]]. Bezugnehmend auf den Urheber [[Gaius (Jurist)|Gaius]], wird sie auch als ''Gaii Institutiones'', ''Liber Gai'', häufig nur als die ''Institutionen'' bezeichnet. Das Werk diente als Anfängeranweisung für den juristischen Lehrbetrieb ab Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. und wurde vom [[spätantike]]n Kaiser [[Justinian I.|Justinian]] im Rahmen der Schaffung des [[Corpus iuris civilis|''Corpus iuris'']] kompiliertes Bestandteil der ''[[Institutiones Iustiniani]]''. Außerdem findet es sich in [[Nachklassisches Recht|nachklassischen]] Paraphrasierungen der ''[[Epitome Gai]]''.
 
Die Schrift ist das einzige nahezu vollständig erhaltene Werk, das unmittelbar aus der bedeutenden Klassik des [[Prinzipat]]s herrührt. Erhalten geblieben ist ein Exemplar, das etwa um 160/161 n. Chr. entstanden ist.