„Hans Sperl“ – Versionsunterschied
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Als ''Conseilleur de gouvernement'' vertrat er 1931 in Den Haag Österreichs Rechtsstandpunkt. Der [[Internationaler Gerichtshof| Internationale Gerichtshof]] sollte entscheiden, ob die geplante, von Frankreich, der Tschechoslowakei und Italien beeinspruchte [[Deutsch-österreichische Zollunion]] dem [[Anschlussverbot]] zuwiderlief. Sperl konnte 7 der 15 Richter von seiner Auffassung der Zulässigkeit überzeugen. 8 Richter hielten die Union zwar für juridisch zulässig, weil dadurch die „staatliche Unabhängigkeit Österreichs“ nicht aufgegeben werde; sie erkannten aber eine „Gefährdung der wirtschaftlichen Unabhängigkeit Österreichs“ und verweigerten ihre Zustimmung.<ref name="ASG">Mitteilungen der Akademischen Sängerschaft Gothia, Folge 110 (September 2001)</ref>
Nach seiner Emeritierung (1933) lehrte Sperl noch bis 1940 als [[Honorarprofessor]] für Rechtsvergleichung und ausländisches Recht. Im Alter veröffentlichte er mehrere [[Roman]]e und [[Erzählung]]en mit autobiographischen Zügen.<ref name="geschichtepersonen">[
== Ehrenämter ==
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