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Der Verbandsgemeinderat ist das kommunale Parlament einer Verbandsgemeinde in den deutschen Ländern Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Er wird nach den gleichen Grundsätzen wie die übrigen kommunalen Vertretungen in diesen Bundesländern gewählt (Verhältniswahl mit Kumulieren und Panaschieren). Im Gegensatz z. B. zu den Amtsausschüssen in Schleswig-Holstein bestimmen also die Bürger ihre Vertreter in direkter Wahl.