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Der Landammann der Schweiz war im wiederhergestellten Staatenbund der Mediationszeit von 1803 bis 1813 der Vertreter der Bundesgewalt gegenüber den souveränen Kantonen. Die Funktion wurde von Napoleon Bonaparte geschaffen, um durch dieses Zentralamt die Kontrolle über die Schweiz ausüben zu können. Schon zuvor hatte Napoleon 1802 für die zentralisierte Helvetische Republik das Amt eines Landammanns errichtet, der sowohl den Senat (die gesetzgebende Behörde) als auch den Kleinen Rat (das Regierungskollegium) präsidierte und damit unter anderem als Staatsoberhaupt wirkte.

Die sechs Vororte nach der Mediationsverfassung (Freiburg, Bern, Solothurn, Basel, Zürich und Luzern) stellten jährlich in dieser Reihenfolge abwechselnd den Landammann der Schweiz. Der Schultheiss oder Bürgermeister des jeweiligen Kantons übernahm mit diesem Amt den Vorsitz über die Tagsatzung, leitete den diplomatischen Verkehr mit dem Ausland und beaufsichtigte die Kantone.

Amtsinhaber

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Folgende Magistraten waren unter der Mediationsverfassung Landammann der Schweiz:

Landammann der Schweiz
Name Kanton Amtszeit
Louis d’Affry Freiburg 10. März – 31. Dezember 1803
1809
Niklaus Rudolf von Wattenwyl Bern 1804
1810
Peter Joseph Glutz-Ruchti Solothurn 1805
Andreas Merian-Iselin Basel 1806
Hans von Reinhard Zürich 1807
1813
Vinzenz Rüttimann Luzern 1808
Heinrich Grimm von Wartenfels Solothurn 1811
Peter Burckhardt Basel 1812

Die Funktion ist nicht zu verwechseln mit der des Landammanns auf kantonaler Ebene.

Literatur

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