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Bezirksgericht Glauchau

1865 bis 1878 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Glauchau

Das Fürstliche und Gräfliche Schönburgische Bezirksgericht Glauchau war 1865 bis 1878 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die fünf Schönburgischen Rezessherrschaften mit Sitz in Glauchau.

Geschichte

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Die Schönburgischen Rezessherrschaften waren bis 1740 reichsunmittelbar. Nach dem Rezess vom 4. Mai 1740, in welchem die Schönburger die Landeshoheit des sächsischen Herrscherhauses der Wettiner über ihre Territorien anerkannten, wurden die fünf reichsunmittelbaren Herrschaften Waldenburg, Glauchau (Forder- und Hinter-Anteil), Lichtenstein, Hartenstein (niedere Grafschaft) und Stein als Rezessherrschaften bezeichnet. Sie behielten bis 1878 eine rechtliche Sonderstellung und waren in Bezug auf Verwaltung und Rechtsprechung nicht in das System staatlicher Gerichte im Königreich Sachsen eingebunden. Auch die Aufhebung der Patrimonialgerichtsbarkeit nach der Märzrevolution 1848 änderte nichts an diesem Status.

Ursprünglich war die Rechtsprechung in den Schönburgischen Rezessherrschaften in Justizämtern organisiert. 1865 passte das Haus Schönburg seine Gerichtsorganisation dem sächsischen Beispiel an und bündelte die Rechtsprechung im Fürstlichen und Gräflichen Schönburgischen Bezirksgericht Glauchau. Diesen waren die Gerichtsämter Glauchau (entstanden aus den Justizämtern Forderglauchau und Hinterglauchau), Meerane, Waldenburg, Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Hartenstein und Lößnitz nachgelagert. Appellationsgericht war das staatliche Appellationsgericht Zwickau. Der Name bezog sich auf die fürstliche und die gräfliche Linie des Hauses Schönburg, die Eigentümer der Rezessherrschaften waren.

Zum 14. November 1878 trat das Haus Schönburg seine Jurisdiktion an den Staat ab. Das Bezirksgericht und die Gerichtsämter wurden nun kurzzeitig als staatliche Gerichte geführt. 1879 wurden sie im Rahmen der Reichsjustizgesetze aufgehoben und durch Amtsgerichte ersetzt.

Gerichtsgebäude

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Gerichtsgebäude

Graf Heinrich von Schönburg ließ anstelle eines alten Vorwerks der Rezessherrschaft Hinterglauchau 1865 das Gerichtsgebäude (Heinrichshof 2) errichten. Darin hatte das Bezirksgericht und das Gerichtsamt seinen Sitz. Der Platz wurde nach ihm Heinrichshof genannt. Es handelt sich um einen Bau in historistisch-klassizistischem Stil. Er ist ortsgeschichtlich und baugeschichtlich von Bedeutung und steht daher unter Denkmalschutz. Ab 1879 wurde das Gebäude durch das Amtsgericht Glauchau genutzt.

Siehe auch

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Koordinaten: 50° 48′ 51,28″ N, 12° 32′ 18,11″ O