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Welterbe

Denkmäler, Ensembles und Stätten (Weltkulturerbe) sowie Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen und Naturstätten (Weltnaturerbe)
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Kulturerbe und Naturerbe

UNESCO-Liste des Weltnatur- Kultur- und Dokumentenerbes der Menschheit. Aufgrund der weltweit fortschreitenden Umweltzerstörung wurde 1972 von der Generalkonferenz der UNESCO (Vertretung der Mitgliedstaaten) die Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit verabschiedet. Inzwischen wurden mehr als 1.000 Kultur- und Naturmonumente rund um den Erdball in die Liste des Welterbes aufgenommen und unter Schutz gestellt.

Die sieben Weltwunder

Die sieben Weltwunder sind eine Auflistung von Sehenswürdigkeiten der Antike. Die bekannteste Version stammt aus dem 2. Jahrhundert v. Chr.: Sie ist in einem Reiseführer zu finden, der von Antipatros von Sidon verfasst wurde und der die in jener Zeit bedeutendsten Sehenswürdigkeiten seines Kulturraums beschreibt. Diese Liste wurde wiederholt dem Zeitgeist und dem Geschmack des Autors angepasst. Inzwischen gibt es auch mehrere, oft von subjektivem Empfinden geprägte Versionen von sieben Weltwundern der Moderne, und auch zu der "magischen 7" gesellte sich oft ein "8. Weltwunder". Als die klassischen sieben Weltwunder gelten :

  1. 1 Pyramiden von Gizeh
  2. 2 Koloss von Rhodos
  3. 3 Zeus-Statue des Phidias in Olympia
  4. 1 hängenden Gärten der Semiramis
  5. 1 Artemis-Tempel in Ephesos
  6. 4 Grab des Königs Mausolos zu Halikarnassos
  7. 5 Leuchtturm von Alexandria

In dieser Liste findet man somit einmalige und imposante Werke der Menschheit, die allgemein als sehenswürdig erachtet wurden. Von diesem kulturellen Erbe sind nur noch die Pyramiden weitgehend erhalten.

Schutz von Kulturgut

Schützenswertes Kulturgut

Ende des 19. Jahrhunderts fand die erste Haager Friedenskonferenz statt. Ob es der Wunsch nach Abschaffung von Kriegen oder die Angst vor der größeren Reichweite der Waffen war, sei dahingestellt. Es dauerte dann noch ein halbes Jahrhundert und zwei Weltkriege von den ersten Haager Konventionen bis zur Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut. In dieser Übereinkunft aus dem Jahr 1954 wird immerhin anerkannt, dass Kulturgüter nicht nur das Eigentum einer einzelnen Nation sind, sondern dass sie für die gesamte Menschheit erhaltenswürdig sind. Aus diesem Grund sollten sie unter einem besonderen Schutz stehen. Für die Einhaltung dieser Konvention ist die UNESCO zuständig. Eine erste große Rettungsaktion begann 1960 mit der Verlegung der Tempel von Abu Simbel.

Vom Kulturgut zum Welterbe

Logo Welterbestätte
Artikel: Liste der UNESCO-Welterbestätten

1972 wurde in Paris die Welterbekonvention verabschiedet. Dieser Vertrag wurde von einer ganzen Reihe von Staaten ratifiziert. In der Folge traten dann noch eine Reihe zumeist kleinerer Staaten dem Vertrag bei bzw. erkannten die Bedingungen der Mitgliedschaft an. Inzwischen (Stand 2021) sind 194 Staaten dem Vertrag beigetreten.

Die Liste des Weltkulturerbes wird von einem Komitee verwaltet, das aus 21 Mitgliedern besteht. Damit eine Stätte den Status einer Welterbestätte erhalten kann, muss zunächst ein Antrag dafür gestellt werden. In Deutschland geschieht dies durch die Kultusminister. Das Welterbekomitee (englisch: World Heritage Committee) befindet dann bei seiner jährlichen Zusammenkunft darüber, ob die Stätte den Kriterien genügt, als einzigartiges Meisterwerk oder außergewöhnliche Naturschönheit anerkannt zu werden, und ob sein Schutz in der Zukunft gewährleistet werden kann. Bis 2019 gab es 869 Kulturdenkmäler und 213 als Naturerbe anerkannte Stätten, 38 gehörten zu beiden Kategorien. Das Welterbekomitee überwacht auch den Zustand der Welterbestätten und setzt gefährdete Stätten (2019: 53) auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes. Bisher wurden jedoch nur drei Welterbestätten ganz gestrichen, bedauerlicherweise war die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal eine davon.

Weltdokumentenerbe

Logo MOW
Artikel: Liste des Weltdokumentenerbe

Im Jahr 1992 wurde von der UNESCO das Projekt Gedächtnis der Welt bzw. MOW (englisch: Memory of the World) gestartet. In ihm sollen einmalige schriftliche Werke festgehalten werden, ebenso Bild- und Tondokumente. Bis 2019 enthält die Liste 427 Dokumente. Sechs Dokumente sind keinem speziellen Land zugeordnet, darunter die Archive des Völkerbundes (1919-1946) und die UNWRA-Foto- und Filmarchive der Palästina-Flüchtlinge. Um der modernen Entwicklung Rechnung zu tragen, entstand 2003 die Charta zum Erhalt des Digitalen Kulturerbes.

Immaterielles Erbe

Logo ICH
Artikel: Immaterielles Kulturerbe in Deutschland

Zum kulturellen Erbe der Menschheit gehören neben den fassbaren Gegenständen auch Fähigkeiten und Fertigkeiten, die nicht gegenständlicher Natur sind, so z. B. Tänze, Musik, Gedichte und Brauchtum. Eine entsprechende Konvention über das Immaterielle Kulturerbe bzw. ICH (englisch: intangible cultural heritage) wurde 2003 verabschiedet und bis 2018 von 178 Staaten anerkannt. Die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit umfasst bis 2020 bereits 549 Einträge aus 127 Ländern.

Kulturerbe unter Wasser

Die Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser wurde 2001 verabschiedet und trat 2009 in Kraft. Sie wurde bis 2019 von 63 Staaten ratifiziert (noch nicht von Deutschland, Österreich und der Schweiz) und regelt den Schutz von alten Schiffswracks und anderen Kulturgütern (englisch: underwater cultural heritage) in den Weltmeeren.

Biosphärenreservate

Seit 1970 existiert das UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“, kurz MAB (englisch: Man and the Biosphere Programme). Es geht bei diesem Programm nicht nur um reinen Natur- und Landschaftsschutz, vielmehr soll in den Modellregionen der Biosphärenreservate auch eine wirtschaftliche Nutzung möglich sein. Damit eine Region von der UNESCO als Biosphärenreservat anerkannt wird, muss ein Konzept vorliegen, aus dem die Nachhaltigkeit des Schutzes für ein Ökosystem oder eine Kulturlandschaft hervorgeht. Bis 2019 gibt es in 124 Ländern bereits 701 Biosphärenreservate, von denen 20 grenzüberschreitend sind.

UNESCO-Geoparks

Lögo GGN

Die UNESCO-Geoparks (UNESCO Global Geoparks) sind ein recht junges Programm der UNESCO (seit 2015). Es handelt sich um Gebiete mit geologischen Stätten und Landschaften von internationaler geowissenschaftlicher Bedeutung. Bis 2019 gibt es 147 UNESCO-Geoparks weltweit in 41 Ländern, davon vier grenzüberschreitend. Das Global Geoparks Network wurde 2014 gegründet. In Deutschland sind 17 als Nationaler Geopark anerkannt. Der jüngste davon ist der Thuringia Inselsberg – Drei Gleichen UNESCO Global Geopark, Germany.

Literatur

Brauchbarer Artikel
Dies ist ein brauchbarer Artikel. Es gibt noch einige Stellen, an denen Informationen fehlen. Wenn du etwas zu ergänzen hast, sei mutig und ergänze sie.