„Wikipedia:Review/Sozial- und Geisteswissenschaft“ – Versionsunterschied
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Diesen Artikel aus meiner Feder hatte ich vor längerer Zeit einmal im Review Geschichte. Nach einiger Zeit Ruhe, habe ich noch einmal mit einem Buch noch ein wenig daran gearbeitet und freue mich jetzt noch einmal über entsprechendes Feedback. --[[Benutzer:Ichigonokonoha|Ichigonokonoha]] ([[Benutzer Diskussion:Ichigonokonoha|Diskussion]]) 16:22, 25. Sep. 2024 (CEST) |
Diesen Artikel aus meiner Feder hatte ich vor längerer Zeit einmal im Review Geschichte. Nach einiger Zeit Ruhe, habe ich noch einmal mit einem Buch noch ein wenig daran gearbeitet und freue mich jetzt noch einmal über entsprechendes Feedback. --[[Benutzer:Ichigonokonoha|Ichigonokonoha]] ([[Benutzer Diskussion:Ichigonokonoha|Diskussion]]) 16:22, 25. Sep. 2024 (CEST) |
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:Ich finde, dass sieht sehr gut aus, gerade für ein so abgelegenes und auf den ersten Blick trockenes Thema. Bei einer ersten, etwas flüchtigeren Lektüre fällt mir auf, dass der Abschnitt "Debatten über die Wirtschaftlichkeit einer Erschließung" einen chronologischen Aufbau vermissen lässt und sehr unruhig zwischen verschiedenen Jahren hin- und herspringt. Dadurch ist es schwer, eine generelle Entwicklung zu erkennen |
:Ich finde, dass sieht sehr gut aus, gerade für ein so abgelegenes und auf den ersten Blick trockenes Thema. Bei einer ersten, etwas flüchtigeren Lektüre fällt mir auf, dass der Abschnitt "Debatten über die Wirtschaftlichkeit einer Erschließung" einen chronologischen Aufbau vermissen lässt und sehr unruhig zwischen verschiedenen Jahren hin- und herspringt. Dadurch ist es schwer, eine generelle Entwicklung zu erkennen, vielleicht magst du das noch mal sortieren? |
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:Auch sprachlich hat der Artikel für mein Gefühl noch einige Kanten. Wenn es dir recht ist, würde ich da mal "drüberhuschen", natürlich nur im Sinne eines Vorschlags. --[[Benutzer:Denis Barthel|Denis Barthel]] ([[Benutzer Diskussion:Denis Barthel|Diskussion]]) 08:16, 15. Nov. 2024 (CET) |
:Auch sprachlich hat der Artikel für mein Gefühl noch einige Kanten. Wenn es dir recht ist, würde ich da mal "drüberhuschen", natürlich nur im Sinne eines Vorschlags. --[[Benutzer:Denis Barthel|Denis Barthel]] ([[Benutzer Diskussion:Denis Barthel|Diskussion]]) 08:16, 15. Nov. 2024 (CET) |
Aktuelle Version vom 15. November 2024, 08:17 Uhr
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CRAMRA (kurz für Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) ist die Kurzbezeichnung für ein am 2. Juni 1988 im euseeländischen Wellington verabschiedetes, aber nie in Kraft getretenes, internationales Abkommen. Es hatte die völkerrechtliche Regelung staatlicher Erschließungs- und Bergbauunternehmungen in der Antarktis zum Ziel und hätte die Erkundung und Abbau von Ressourcen unter Einhaltung strenger Umweltvorschriften erlaubt.
Den Verhandlungsrunden gingen einige Jahrzehnte von kleinen Funden von antarktischen Ressourcen und Spekulationen über große Vorkommen voraus. Die Vertragsstaaten des 1959 verhandelten Antarktis-Vertrags hielten eine Regelung für notwendig, um eine mögliche Gefahr für die Koexistenz in der Antarktis abzuwenden. Die Anzahl der beteiligten Staaten wuchs im Laufe der sechs Jahre andauernden Verhandlungen an auf 32 Nationen.
Nach seinem Verabschiedungsort wird CRAMRA auch Wellington Convention oder Wellingtoner Übereinkommen genannt. Das Übereinkommen war nicht unumstritten. Bereits während der Tagungen der Staaten wurde Kritik, unter anderem im Rahmen der Generalversammlung der Vereinten Nationen und von Umweltorganisationen geäußert. Trotzdem einigten sich die Staaten. Nach der Verabschiedung nahm die Kritik weiter zu, auch verursacht durch Umweltkatastrophen. Australien und Frankreich stellten den neuen Plan vor, die Antarktis zu einem Wildnispark umzugestalten. Diesem Ziel schlossen sich weitere Staaten an, sodass das Übereinkommen von keinem Staat ratifiziert wurde und somit nicht in Kraft trat. Einige der Vorschriften wurden jedoch in das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag aufgenommen, dass 1991 aufgrund der australisch-französischen Initiative verabschiedet worden ist. Dazu gehören die Prinzipien der Umweltschutzregelungen und die Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung. Seit Inkrafttreten des Umweltschutzprotokolls gilt das Abkommen allerdings als aufgegeben.
In der Umweltrechtsliteratur wird CRAMRA teilweise das Potential zugesprochen, ein mögliches Regime für die Zukunft zu sein, wenn die Staaten entscheiden würden, das 1991 verabschiedete Bergbauverbot nicht zu verlängern.
Diesen Artikel aus meiner Feder hatte ich vor längerer Zeit einmal im Review Geschichte. Nach einiger Zeit Ruhe, habe ich noch einmal mit einem Buch noch ein wenig daran gearbeitet und freue mich jetzt noch einmal über entsprechendes Feedback. --Ichigonokonoha (Diskussion) 16:22, 25. Sep. 2024 (CEST)
- Ich finde, dass sieht sehr gut aus, gerade für ein so abgelegenes und auf den ersten Blick trockenes Thema. Bei einer ersten, etwas flüchtigeren Lektüre fällt mir auf, dass der Abschnitt "Debatten über die Wirtschaftlichkeit einer Erschließung" einen chronologischen Aufbau vermissen lässt und sehr unruhig zwischen verschiedenen Jahren hin- und herspringt. Dadurch ist es schwer, eine generelle Entwicklung zu erkennen, vielleicht magst du das noch mal sortieren?
- Auch sprachlich hat der Artikel für mein Gefühl noch einige Kanten. Wenn es dir recht ist, würde ich da mal "drüberhuschen", natürlich nur im Sinne eines Vorschlags. --Denis Barthel (Diskussion) 08:16, 15. Nov. 2024 (CET)