„Staats- und Regierungschef“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][gesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
K Änderungen von 2003:7B:4F25:2801:F171:BD3C:4268:6FDA (Diskussion) auf die letzte Version von Bahrmatt zurückgesetzt
vielleicht war es früher mal richtig?
Zeile 1: Zeile 1:
Als '''Staats- und Regierungschef''' wird die Position bezeichnet, die die Funktion des [[Staatsoberhaupt]]s und des [[Regierungschef]]s vereint. Typisch ist dies für das [[Präsidentielles Regierungssystem|Präsidialsystem]] wie in den [[Vereinigte Staaten|USA]] oder in [[Mexiko]]. So sind etwa der [[Präsident der Vereinigten Staaten]], aber auch viele lateinamerikanische Präsidenten zugleich Staats- und Regierungschef. In Europa sind die beiden Funktionen dagegen meist getrennt. Eine Ausnahme bildet die [[Republik Zypern]], deren Präsident ebenfalls sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Jenseits der Präsidialsysteme tritt die Vereinigung der Ämter des Staats- und Regierungschefs auch beim [[Parlamentsgebundene Exekutivgewalt|System der parlamentsgebundenen Exekutivgewalt]] (z. B. [[Südafrika]]) auf.
Als '''Staats- und Regierungschef''' wird die Position bezeichnet, die die Funktion des [[Staatsoberhaupt]]s und des [[Regierungschef]]s vereint. Typisch ist dies für das [[Präsidentielles Regierungssystem|Präsidialsystem]] wie in den [[Vereinigte Staaten|USA]] oder in [[Mexiko]]. So sind etwa der [[Präsident der Vereinigten Staaten]], aber auch viele lateinamerikanische Präsidenten zugleich Staats- und Regierungschef. In Europa sind die beiden Funktionen dagegen meist getrennt. Eine Ausnahme bildet die [[Republik Zypern]], deren Präsident ebenfalls sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Jenseits der Präsidialsysteme tritt die Vereinigung der Ämter des Staats- und Regierungschefs auch beim [[Parlamentsgebundene Exekutivgewalt|System der parlamentsgebundenen Exekutivgewalt]] (z. B. [[Südafrika]]) auf.


Als '''Staats- und Regierungschefs''' (im Plural) werden in {{Art.|15|EU|dejure}} [[EU-Vertrag]] die Mitglieder des [[Europäischer Rat|Europäischen Rates]] bezeichnet. Pro [[Mitgliedstaat]] nimmt entweder der jeweilige Staatschef oder der Regierungschef teil, je nachdem, wer die weitreichenderen europapolitischen Zuständigkeiten besitzt. Wer das letztendlich konkret ist, richtet sich nach dem politischen System des Mitgliedstaats. Derzeit sind [[Frankreich]] und [[Litauen]] allerdings die einzigen Mitgliedstaaten, aus denen nicht der Regierungs-, sondern der Staatschef an den Gipfeltreffen teilnimmt.
Als '''Staats- und Regierungschefs''' (im Plural) werden in {{Art.|15|EU|dejure}} [[EU-Vertrag]] die Mitglieder des [[Europäischer Rat|Europäischen Rates]] bezeichnet. Pro [[Mitgliedstaat]] nimmt entweder der jeweilige Staatschef oder der Regierungschef teil, je nachdem, wer die weitreichenderen europapolitischen Zuständigkeiten besitzt. Wer das letztendlich konkret ist, richtet sich nach dem politischen System des Mitgliedstaats.


[[Kategorie:Regierung]]
[[Kategorie:Regierung]]

Version vom 5. Januar 2017, 09:37 Uhr

Als Staats- und Regierungschef wird die Position bezeichnet, die die Funktion des Staatsoberhaupts und des Regierungschefs vereint. Typisch ist dies für das Präsidialsystem wie in den USA oder in Mexiko. So sind etwa der Präsident der Vereinigten Staaten, aber auch viele lateinamerikanische Präsidenten zugleich Staats- und Regierungschef. In Europa sind die beiden Funktionen dagegen meist getrennt. Eine Ausnahme bildet die Republik Zypern, deren Präsident ebenfalls sowohl Staats- als auch Regierungschef ist. Jenseits der Präsidialsysteme tritt die Vereinigung der Ämter des Staats- und Regierungschefs auch beim System der parlamentsgebundenen Exekutivgewalt (z. B. Südafrika) auf.

Als Staats- und Regierungschefs (im Plural) werden in Art. 15 EU-Vertrag die Mitglieder des Europäischen Rates bezeichnet. Pro Mitgliedstaat nimmt entweder der jeweilige Staatschef oder der Regierungschef teil, je nachdem, wer die weitreichenderen europapolitischen Zuständigkeiten besitzt. Wer das letztendlich konkret ist, richtet sich nach dem politischen System des Mitgliedstaats.