Heirat

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Die Heirat ist ein mit Ritualen oder Zeremonien verbundener formeller Ausdruck der Ehe zwischen zwei Personen. Traditionell sind dies eine Frau und ein Mann. In manchen Ländern ist jedoch auch eine Heirat gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Man streitet aber darüber, ob das Heiraten zweier gleichgeschlechtiger als "Heirat" bezeichnen werden darf. Im Volksmund hat sich hier der Begriff "Homo-Ehe" eingebürgert, im deutschen Recht nimmt dies die Form einer Lebenspartnerschaft an.


In der Erstversion dieses Beitrags wurden wesentliche Teile ohne Hinweis folgender Quelle entnommen:

Lukas, Helmut; Schindler, Vera und Johann Stockinger: "Ehe". In: Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. 1993-1997. http://www.univie.ac.at/Voelkerkunde/cometh/glossar/heirat/e.htm


Heirat, Hochzeit und Ehe

Autoschmuck an einem Hochzeitsauto

Da es in der englischen Sprache nur einen Begriff für Heirat und Ehe gibt, werden die beiden Begriffe auch im wissenschaftlichen Rahmen oft synonym verwendet. Im Deutschen wird unterschieden zwischen:

  • Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
  • Ehe: Die Institution selbst, die legitime Partnerschaft zwischen zwei oder mehr männlichen und weiblichen Personen.
  • Hochzeit oder Trauung : Das öffentliche Ritual, das zur Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) führt.

Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei zum Leidwesen heutiger Genealogen dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).

Bedeutung der Heirat

Die Heirat begründet die eheliche (bzw. lebenspartnerschaftliche) Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien / Verwandtschaftsgruppen statt.

In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d.h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.

Siehe auch

Verwandte Themen

Siehe auch: Verlöbnis - Hochzeit - Heiratsverbot - Heiratsregeln - Lebenspartnerschaft - Arrangierte Heirat - Geschwisterheirat - Liebesheirat - Zwangsheirat - Polterabend - Heiratsalter - Heiratskreis - Heiratsmarkt - Kasualien - Verschwägerung