Heirat
Die Heirat ist ein mit den Ritualen der Trauung verbundener formeller Beginn der Ehe zwischen zwei Personen.
Heirat, Hochzeit und Ehe
Im Deutschen unterscheidet man zwischen:
- Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
- Ehe: Die Institution selbst, die auf Dauer angelegte Partnerschaft zwischen zwei Personen.
- Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe führt sowie die kirchliche Segnung des Ehepaares[1].
Nach deutschem[2] und schweizerischem Recht[3] wird die Rechtsform der Ehe von der Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft unterschieden. Entsprechend wird im deutschen Recht das Wort verheiratet nur für Personen gebraucht, welche die Ehe miteinander eingegangen sind[4].
Im nichtjuristischen Sprachgebrauch wird vom [[LSVD] versucht, den Begriff auch auf gleichgeschlechtliche Paare auszudehnen[5]. Das Mit Heirat in Bezug stehende verwandte Wort Homoehe hat in der Standardsprache eine Verbreitung wie das Wort Gartenzwerg gefunden, der Begriff "gleichgeschlechtliche Heirat ist nicht signifikant.[6].
Geschichte
Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit offiziell Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.
Bedeutung der Heirat
Die Heirat begründet die eheliche Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.
Hochzeit bzw. Trauung
Die Schließung einer Ehe wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. In Deutschland sind Trauzeugen seit 1998 nicht mehr gesetzlich Pflicht[7] Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.
Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums neben der Kinderversorgung.
Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.
Heirat von Minderjährigen
Gemäß deutschem § 1303 BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund. In Östereich[8] und Lichtenstein[9] ist das analog geregelt.
Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Für eine ausführliche Übersicht siehe: Hochzeitstag.
Verwandte Themen
- Verlöbnis - Das Heiratsversprechen
- Hochzeitsbräuche sind Junggesellenabschied, Polterabend und weitere.
- Heiratsregeln beispielsweise Ehehindernisse und Eheverbote verhindern die Heirat zwischen nahen Verwandten oder die Polygamie.
- Heiratsalter bezeichnet das durchschnittliche Alter der Partner bei der Eheschließung.
- Der Heiratskreis grenzt die soziale, gesellschaftliche und geographische Gruppe ein, innerhalb derer Eheschließungen stattfinden.
- Heiratsmarkt - Die frühere Form der Singlebörse.
- Frauenraub oder Raptio bezeichnet die Entführung einer Frau, um sie zur Ehe zu bewegen.
- Mitgift sind Güter, die von der Frau in die Ehe gebracht werden. Das Gegenstück des Mannes ist die Morgengabe.
- Eine arrangierte Heirat wird von Freunden eingefädelt und ist keine Zwangsheirat.
- Geheirate - Ein traditionelles saarländisches Gericht (Speise).
- Kasualien - Oberbegriff für kirchliche Amtshandlungen in privatem Rahmen.
- Schwägerschaft - Die Verwandtschaftsbeziehung zu den Geschwistern des Ehepartners und umgekehrt.
- Sozialistische Eheschließung - Staatsakt und Ritus in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
- Scheidung - ein Ende einer Ehe
- Brutlacht - Alte norddeutsche Bezeichnung für die Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung.
- Gleichgeschlechtliche Ehe
Weblinks
- Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. 1993-1997.
- Commons: Hochzeitszeremonien – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Hochzeitsfeiern – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweis
- ↑ Kirchliche Segnung als Trauung bei der EKD.
- ↑ Sprachgebrauch in Deutschland: argumentum e contrario aus § 1 Abs. 2 Nr. 1 Vorlage:Zitat de § LPartG; Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1 BvF 1/01 vom 17.7.2002 Absätze Nr. 79, 87
- ↑ Sprachgebrauch in der Schweiz: argumentum e contrario aus Art. 4 Abs. 2 PartG.
- ↑ etwa in § 21 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 8 Melderechtsrahmengesetz oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz
- ↑ In LSVD wird unter 1. im dritten Absatz der aktuelle Sprachgebrauch festgestellt, der zwischen "VH" für verheiratet und "LP" für verpartnert unterscheidet. Im siebenten Absatz wird der Wunsch auf Ausdehnung des Begriffs deutlich gemacht: Wie werden wir selbst unsere Partnerschaften bezeichnen? Uns sind Lesben und Schwule sympathisch, die selbstbewusst davon sprechen, dass sie „heiraten" bzw. „verheiratet" sind, und die ihren Mann und ihre Frau als das vorstellen, was sie sind, nämlich „mein Mann" bzw. „meine Frau".
- ↑ Das Wortschatzportal der Universität Leipzig hat für Homoehe die Häufigkeitsklasse 17 ermittelt, das heißt, das am häufigsten verwendete deutsche Wort der wird 10 hoch 17 mal häufiger verwendet. In der gleichen Häufigkeitsklasse ist etwa das schöne deutsche Wort Gartenzwerg. Das Wort Heirat hingegen ist nach Wortschaftportal etwa 8 mal häufiger, der Begriff "gleichgeschlechtliche Heirat" nicht signifikant (ebenda).
- ↑ Keine Notwendigkeit von Trauzeugen: argumentum e contrario aus Vorlage:Zitat de § Personenstandsgesetz.
- ↑ Ehefähigkeit in östereich.
- ↑ Heiraten in Lichtenstein