Heirat
Die Heirat ist ein mit den Ritualen der Trauung verbundener formeller Beginn der Ehe zwischen zwei Personen, im allgemeinen zwischen Mann und Frau. Der Begriff Heirat wird in den meisten EU-Staaten auch auf gleichgeschlechtliche Paare (sog. Homo-Ehe) angewandt, ob dies nun in der deutschen oder schweizerischen Rechtsform der Lebenspartnerschaft/Partnerschaft oder, wie in anderen Ländern (siehe beispielsweise Belgien) möglich auch in Form einer Ehe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen geschieht.
Heirat, Hochzeit und Ehe
Im Deutschen unterscheidet man zwischen:
- Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
- Ehe: Die Institution selbst, die lebenslange Partnerschaft zwischen zwei Personen.
- Hochzeit oder Trauung: Das öffentliche Ritual, das zur Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) führt.
Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
Bedeutung der Heirat
Die Heirat begründet die eheliche (bzw. lebenspartnerschaftliche) Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien/Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d. h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.
Hochzeit bzw. Trauung
Die Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft wird auch als Hochzeit oder Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen die dauerhafte und exklusive Beziehung bestätigt. In Deutschland sind Trauzeugen seit 1998 nicht mehr gesetzlich Pflicht[1] Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Beziehung zu bestätigen, um die Legitimität etwaiger in der Ehe gezeugten Nachkommen abzusichern; in manchen Kulturkreisen hängen deren Geburtsrechte davon ab.
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.
Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut bzw. Bräutigam betrachtet werden.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums.
Obwohl in Deutschland seit 1875 die obligatorische Zivilehe gilt, also nur verheiratete Paar zur "Trauung" in die Kirche dürfen, hält sich hartnäckig das Gerücht, man könne noch vor dem Altar "weglaufen". Das Gegenteil ist richtig. Wer ohne standesamtlich getraut zu sein, zur kirchlichen Trauung schreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach Vorlage:Zitat de § des Personenstandsgesetzes.
Heirat von Minderjährigen
Gemäß § 1303 BGB soll die Ehe nicht vor der Volljährigkeit eingegangen werden. Auf Antrag kann das Familiengericht von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn ein Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehepartner volljährig ist. Jedoch muss das Vormundschaftsgericht einverstanden sein. Die Eltern haben lediglich ein Widerspruchsrecht aus triftigem Grund.
Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Für eine ausführliche Übersicht siehe: Hochzeitstag.
Verwandte Themen
- Verlöbnis - Das Heiratsversprechen
- Hochzeitsbräuche sind Junggesellenabschied, Polterabend und weitere.
- Heiratsregeln beispielsweise Ehehindernisse und Eheverbote verhindern die Heirat zwischen nahen Verwandten oder die Polygamie.
- Heiratsalter bezeichnet das durchschnittliche Alter der Partner bei der Eheschließung.
- Der Heiratskreis grenzt die soziale, gesellschaftliche und geographische Gruppe ein, innerhalb derer Eheschließungen stattfinden.
- Heiratsmarkt - Die frühere Form der Singlebörse.
- Frauenraub oder Raptio bezeichnet die Entführung einer Frau, um sie zur Ehe zu bewegen.
- Mitgift sind Güter, die von der Frau in die Ehe gebracht werden. Das Gegenstück des Mannes ist die Morgengabe.
- Eine arrangierte Heirat wird von Freunden eingefädelt und ist keine Zwangsheirat.
- Geheirate - Ein traditionelles saarländisches Gericht (Speise).
- Kasualien - Oberbegriff für kirchliche Amtshandlungen in privatem Rahmen.
- Schwägerschaft - Die Verwandtschaftsbeziehung zu den Geschwistern des Ehepartners und umgekehrt.
- Sozialistische Eheschließung - Staatsakt und Ritus in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR)
- Scheidung - ein Ende einer Ehe
- Brutlacht - Alte norddeutsche Bezeichnung für die Hochzeitsfeierlichkeiten nach der Trauung.
Weblinks
- Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. 1993-1997.
- Commons: Hochzeitszeremonien – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
- Commons: Hochzeitsfeiern – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweis
- ↑ Keine Notwendigkeit von Trauzeugen: argumentum e contrario aus Vorlage:Zitat de § Personenstandsgesetz.