Heirat
Die Heirat ist ein mit Ritualen oder Zeremonien verbundener formeller Ausdruck der Ehe zwischen zwei Personen. Traditionell sind dies eine Frau und ein Mann. In manchen Ländern ist jedoch auch eine Heirat gleichgeschlechtlicher Paare möglich. Man streitet aber darüber, ob das Heiraten zweier gleichgeschlechtiger als "Heirat" bezeichnen werden darf. Im Volksmund hat sich hier der Begriff "Homo-Ehe" eingebürgert, im deutschen Recht nimmt dies die Form einer Lebenspartnerschaft an.
Heirat, Hochzeit und Ehe
Da es in der englischen Sprache nur einen Begriff für Heirat und Ehe gibt, werden die beiden Begriffe auch im wissenschaftlichen Rahmen oft synonym verwendet. Im Deutschen wird unterschieden zwischen:
- Heirat: Überbegriff für Ehe und Hochzeit sowie die damit verbundenen Regeln.
- Ehe: Die Institution selbst, die legitime Partnerschaft zwischen zwei oder mehr männlichen und weiblichen Personen.
- Hochzeit oder Trauung : Das öffentliche Ritual, das zur Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) führt.
Vor 1800 waren die meisten Partner zum Zeitpunkt der Hochzeit Junggesellen und Jungfrauen. In Traueintragungen im Kirchenbuch wurde im allgemeinen die Bezeichnung Jungfrau (abgekürzt J.) für die Braut gebraucht, solange der Pfarrer nicht vom Gegenteil überzeugt war. War er das, so wurde die Braut als "Deflorata" oder gar "Impraegnata" bezeichnet, und die Trauung fand "auf Verordnung" bzw. "in der Stille statt", wobei zum Leidwesen heutiger Genealogen dann oft der Name des Brautvaters in der Traueintragung fehlt (siehe auch Toter Punkt).
Bedeutung der Heirat
Die Heirat begründet die eheliche (bzw. lebenspartnerschaftliche) Beziehung und den Beginn umfangreicher sozialer und ökonomischer Rechte und Pflichten zwischen den dadurch verbundenen Familien respektive Verwandtschaftsgruppen. Oft findet bereits bei der Hochzeit, die den Beginn der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft) bedeutet, ein Austausch von Gütern zwischen den Familien / Verwandtschaftsgruppen statt.
In den meisten Kulturen bzw. Religionen muss die Ehe vollzogen werden (d.h. es muss Geschlechtsverkehr stattfinden), damit sie vollgültig ist; so ist in der katholischen Kirche eine unvollzogene Ehe zwar gültig, aber anders als eine vollzogene durch Gnadenakt scheidbar (dies ist nicht mit dem kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren zu verwechseln). Es gelten klar definierte Regeln, nach denen die Heiraten initiiert werden dürfen.
Eheschließung
Am gebräuchlichsten ist die erstgenannte Bedeutung, auch als Trauung bezeichnet. Dabei wird öffentlich und in der Regel vor Zeugen der Übergang zu und der Beginn der ehelichen Beziehung bestätigt. Die Hochzeitszeremonie hat die Funktion, die Rechtmäßigkeit der Ehe zu bestätigen, um die Legitimität der in der Ehe gezeugten Nachkommen und dadurch deren Geburtsrechte abzusichern.
In vielen Kulturen beschränkt sich die Hochzeit nicht auf eine kurze, abgeschlossene Zeremonie, sondern findet über einen längeren Zeitraum statt. Ethnologen sprechen in diesem Fall von einer gradualistischen Annäherung an die Ehe.
Die Hochzeit kann als Passageritus für Braut und Bräutigam betrachtet werden.
Bei der Hochzeit findet in vielen Kulturen ein ritueller Austausch von Gütern oder Diensten statt (Brautgabe, Mitgift, Bräutigamsgabe). Diese gehören in vielen Fällen zu den wichtigsten ökonomischen Transaktionen im Leben eines Individuums.
Traditionelle Bedeutung von Hochzeitsjubiläen
Es ist vielfach üblich, dass eine bestimmte Ehedauer mit einer erneuten Feier begangen wird. Die bekanntesten dieser Jubiläen sind die Silberne Hochzeit nach 25 Jahren und die Goldene Hochzeit nach 50 Jahren. Weitere Jubiläen und deren Bedeutungen schwanken je nach Region. Für eine ausführliche Übersicht siehe: Hochzeitstag.
Siehe auch
- Hochzeitsbräuche (Junggesellenabschied, Polterabend und weitere)
- Verlöbnis - Das Eheversprechen
- Heiratsverbot - ?
- Heiratsregel - ?
- Heiratsalter - Das Alter in dem Paare heiraten ist von statistischem Interesse.
- Heiratskreis - ?
- Heiratsmarkt - ?
- Frauenraub - ?
- Mitgift - Güter, die die Braut mit in die Ehe bringt.
- Bräutigamsgabe - ?
- Lebenspartnerschaft - ?
- Arrangierte Heirat - ?
- Geheirate - ein saarländisches Gericht
- Geschwisterheirat - Inzest
- Liebesheirat - ?
- Zwangsheirat - in manchen Kulturkreisen übliche Verheiratung der Kinder durch die Eltern
- Kasualien - ?
- Verschwägerung - ?
Weblinks
- http://www.univie.ac.at/Voelkerkunde/cometh/glossar/heirat/e.htm Interaktives Online-Glossar: Ehe, Heirat und Familie. 1993-1997.
- www.wissenschaft.de: Heiraten macht nicht unbedingt glücklicher Zufriedenheit steigt nur kurzfristig an
- originelle Heiratsanträge außergewöhnliche Heiratsanträge
http://liebesdienste.blogs.com : Weblog und Buch Liebesdienste- Plaudereien einer Partnervermittlerin