„Brückenprüfung“ – Versionsunterschied

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Eine '''Brückenprüfung''' nach der deutschen [[DIN-Norm|Norm]] [[Deutsches Institut für Normung|DIN]] 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes des [[Brücke]]nbauwerks die [[Standsicherheit]] und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.
Eine '''Brückenprüfung''' nach der [[DIN-Norm]] [[Deutsches Institut für Normung|DIN]] 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes des [[Brücke]]nbauwerks die [[Standsicherheit]] und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.


== Brückenprüfung nach DIN 1076 ==
== Brückenprüfung nach DIN 1076 ==
Der Ablauf und die Organisation einer Brückenprüfung ist in der '''DIN 1076''' geregelt, mit dem Ziel der Erkennung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie einer frühzeitigen Schadenserfassung. In der Regel genügen hierzu [[Sichtprüfung]]en, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen [[Instandhaltung|Inspektionen]] sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.
Der Ablauf und die Organisation einer Brückenprüfung ist in der '''DIN 1076''' geregelt, mit dem Ziel der Erkennung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie einer frühzeitigen Schadenserfassung. In der Regel genügen hierzu [[Sichtprüfung]]en, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen [[Instandhaltung|Inspektionen]] sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.


Die DIN regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der [[Bauwerk]]e durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die [[Baustatik|statischen]] und [[Baukonstruktion|konstruktiven]] Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.
Die [[Normung|Norm]] regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der [[Bauwerk]]e durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die [[Baustatik|statischen]] und [[Baukonstruktion|konstruktiven]] Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.


Bauwerksprüfungen können an sehr schwer zugänglich gelegenen Orten stattfinden:
Bauwerksprüfungen können an sehr schwer zugänglich gelegenen Orten stattfinden:
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* im Hohlkasten.
* im Hohlkasten.


Sie können auch aus verkehrstechnischen Gründen nachts oder am Wochenende stattfinden. Außerdem können und müssen Hilfsgeräte eingesetzt werden. Die ständig wechselnden
Sie können auch aus verkehrstechnischen Gründen nachts oder am Wochenende stattfinden. Außerdem können und müssen Hilfsgeräte eingesetzt werden. Die ständig wechselnden Bedingungen der Bauwerke (Bauart, System, Alter, Baustoff) verlangen vom Prüfingenieur Anpassungsvermögen. Die Bauwerksprüfung ist mit einem großen Vorbereitungs-, Organisations- und auch Improvisationsaufwand verbunden.
Bedingungen der Bauwerke (Bauart, System, Alter, Baustoff) verlangen vom Prüfingenieur Anpassungsvermögen.


Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von [[Ingenieurbauwerk]]en im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Sie basiert auf einer Richtlinie vom August 1930: R''ichtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken''.
Die Bauwerksprüfung ist mit einem beachtlichen Vorbereitungs-, Organisations- und auch Improvisationsaufwand verbunden.

Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von [[Ingenieurbauwerk]]en im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit [aus der DIN 1076].

Die DIN 1076 basiert auf der Richtlinie vom August 1930: Richtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken.

Die aktuelle Ausgabe ist vom November 1999. Diese Norm ist aufgeteilt in:


Die aktuelle Ausgabe der Norm ist vom November 1999. Sie ist aufgeteilt in:
* jährliche Sichtprüfung
* jährliche Sichtprüfung
* Hauptprüfung, alle 6 Jahre
* Hauptprüfung, alle sechs Jahre
* Einfache Prüfung, immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung
* einfache Prüfung, immer drei Jahre nach einer Hauptprüfung
* ''Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung), diese müssen nach beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden, wie z.B. Überflutung, Orkan, Anprall eines Lkws,'' (z. B. Unfall auf der [[Wiehltalbrücke]])
* Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung), diese müssen nach beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden, wie z.B. Überflutung, Orkan, Anprall eines Lkws, (z. B. der Unfall auf der [[Wiehltalbrücke]])
* Prüfung nach besonderen Vorschriften, vor allem der maschinelle und elektrische Anlagen
* Prüfung nach besonderen Vorschriften, vor allem der maschinelle und elektrische Anlagen


Zur Gewährleistung der [[Verkehrssicherheit]] sind Überwachungen vorgeschrieben. Diese Überwachungen sollen Besichtigungen der zugänglichen Bereiche ohne Hilfsmittel sein. Bei einer Prüfung werden alle Schäden dokumentiert. Sie dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Abdeckungen von Bauwerksteilen (z. B. Schutzhauben bei [[Seil]]en, [[Lagermanschette]]n, Schutzhüllen, [[Schachtabdeckung]]en und Ähnliches) sind zu öffnen [Auszug aus der DIN 1076].
Zur Gewährleistung der [[Verkehrssicherheit]] sind Überwachungen vorgeschrieben. Diese Überwachungen sollen Besichtigungen der zugänglichen Bereiche ohne Hilfsmittel sein. Bei einer Prüfung werden alle Schäden dokumentiert. Sie dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Abdeckungen von Bauwerksteilen (z. B. Schutzhauben bei [[Seil]]en, [[Lagermanschette]]n, Schutzhüllen, [[Schachtabdeckung]]en und Ähnliches) sind zu öffnen [Auszug aus der DIN 1076].


Bei Erneuerungsarbeiten sollte auch an sonst unzugänglichen oder nur sehr schwer einsehbaren Bauwerksteilen eine Prüfung durchgeführt werden. Die Brückenprüfung hat für den Erhalt des Bauwerksbestandes in rechtlicher und technischer Hinsicht eine große Bedeutung.
Bei Erneuerungsarbeiten sollte auch an sonst unzugänglichen oder nur sehr schwer einsehbaren Bauwerksteilen eine Prüfung durchgeführt werden. Die Brückenprüfung hat für den Erhalt des Bauwerksbestandes in rechtlicher und technischer Hinsicht eine große Bedeutung.


Die bei einer Bauwerksprüfung festgestellten Schäden werden mittels EDV dokumentiert. Das Programm ''SIB-Bauwerke'' errechnet nach einem, selbst dem Prüfer unbekannten Algorithmus, eine Zustandsnote des Ingenieurbauwerks. Diese dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit und wird dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast mitgeteilt ([[Instandhaltung]], Haushaltsplanung).


Nach § 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat der Träger der [[Straßenbaulast]] die Verantwortung dafür, dass alle Brücken und Ingenieurbauwerke (z.&nbsp;B. Tunnel, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken, Regenrückhaltebecken) unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung und Dauerhaftigkeit genügen („Hoheitliches Handeln“). Träger der Straßenbaulast sind der Bund, die Länder oder auch Gemeinden. <ref>{{Internetquelle |autor=BMVBW |url=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile |titel=Brückenprüfung |werk=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile |hrsg=BMVBW |abruf=2023-10-12}}</ref>
Die bei einer Bauwerksprüfung festgestellten Schäden werden mittels EDV dokumentiert. Das Programm SIB-Bauwerke errechnet nach einem, selbst dem Prüfer unbekannte Algorithmus, eine Zustandsnote des Ingenieurbauwerks. Diese dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit und wird dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast mitgeteilt ([[Instandhaltung]], Haushaltsplanung).

Nach § 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat der Träger der [[Straßenbaulast]], die Verantwortung dafür, dass alle Brücken und Ingenieurbauwerke (z.B. Tunnel, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken, Regenrückhaltebecken etc.) unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung und Dauerhaftigkeit genügen (Hoheitliches Handeln). Träger der Straßenbaulast sind der Bund, die Länder oder auch Gemeinden. <ref>{{Internetquelle |autor=BMVBW |url=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile |titel=Brückenprüfung |werk=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile |hrsg=BMVBW |abruf=}}</ref>


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{Internetquelle |url=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile |titel=Bauwerksprüfung nach DIN 1076: Bedeutung, Organisation, Kosten. Dokumentation 2013 |hrsg=[[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]] |datum=2013-09-06 |abruf=2023-05-27 |abruf-verborgen=1}}
* {{Internetquelle |url=https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile |titel=Bauwerksprüfung nach DIN 1076: Bedeutung, Organisation, Kosten. Dokumentation 2013 |hrsg=[[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung]] |datum=2013-09-06 |abruf=2023-05-27 |abruf-verborgen=1}}
* {{Internetquelle |url=https://www.forum-verlag.com/blog-bi/din1076-bauwerkspruefung-brueckenpruefung |titel=Bau- und Architektenrecht: DIN 1076 – was zählt zu Ingenieurbauwerken? |werk=forum-verlag.com |hrsg=Forum Verlag Herkert GmbH |datum=2022-02-18 |abruf=2023-05-27 |abruf-verborgen=1}}
* {{Internetquelle |url=https://www.forum-verlag.com/blog-bi/din1076-bauwerkspruefung-brueckenpruefung |titel=Bau- und Architektenrecht: DIN 1076 – was zählt zu Ingenieurbauwerken? |werk=forum-verlag.com |hrsg=Forum Verlag Herkert GmbH |datum=2022-02-18 |abruf=2023-05-27 |abruf-verborgen=1}}
* [https://www.bast.de/DE/Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbau/Erhaltung/RI-EBW-PRUEF-Erhaltung.pdf RI-EBW-PRÜF - Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfungen - Stand 02/2017] auf den Seiten des Bundesamtes für Straßenwesen

== Einzelnachweise ==
<references />


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Version vom 12. Oktober 2023, 14:31 Uhr

DIN 1076
Bereich Bau
Titel Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung
Kurzbeschreibung: Brückenprüfung
Letzte Ausgabe November 1999

Eine Brückenprüfung nach der DIN-Norm DIN 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes des Brückenbauwerks die Standsicherheit und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.

Brückenprüfung nach DIN 1076

Der Ablauf und die Organisation einer Brückenprüfung ist in der DIN 1076 geregelt, mit dem Ziel der Erkennung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie einer frühzeitigen Schadenserfassung. In der Regel genügen hierzu Sichtprüfungen, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen Inspektionen sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.

Die Norm regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der Bauwerke durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.

Bauwerksprüfungen können an sehr schwer zugänglich gelegenen Orten stattfinden:

  • stark befahrene Straßen;
  • über Bahnanlagen;
  • im Hohlkasten.

Sie können auch aus verkehrstechnischen Gründen nachts oder am Wochenende stattfinden. Außerdem können und müssen Hilfsgeräte eingesetzt werden. Die ständig wechselnden Bedingungen der Bauwerke (Bauart, System, Alter, Baustoff) verlangen vom Prüfingenieur Anpassungsvermögen. Die Bauwerksprüfung ist mit einem großen Vorbereitungs-, Organisations- und auch Improvisationsaufwand verbunden.

Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit. Sie basiert auf einer Richtlinie vom August 1930: Richtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken.

Die aktuelle Ausgabe der Norm ist vom November 1999. Sie ist aufgeteilt in:

  • jährliche Sichtprüfung
  • Hauptprüfung, alle sechs Jahre
  • einfache Prüfung, immer drei Jahre nach einer Hauptprüfung
  • Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung), diese müssen nach beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden, wie z.B. Überflutung, Orkan, Anprall eines Lkws, (z. B. der Unfall auf der Wiehltalbrücke)
  • Prüfung nach besonderen Vorschriften, vor allem der maschinelle und elektrische Anlagen

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind Überwachungen vorgeschrieben. Diese Überwachungen sollen Besichtigungen der zugänglichen Bereiche ohne Hilfsmittel sein. Bei einer Prüfung werden alle Schäden dokumentiert. Sie dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Abdeckungen von Bauwerksteilen (z. B. Schutzhauben bei Seilen, Lagermanschetten, Schutzhüllen, Schachtabdeckungen und Ähnliches) sind zu öffnen [Auszug aus der DIN 1076].

Bei Erneuerungsarbeiten sollte auch an sonst unzugänglichen oder nur sehr schwer einsehbaren Bauwerksteilen eine Prüfung durchgeführt werden. Die Brückenprüfung hat für den Erhalt des Bauwerksbestandes in rechtlicher und technischer Hinsicht eine große Bedeutung.

Die bei einer Bauwerksprüfung festgestellten Schäden werden mittels EDV dokumentiert. Das Programm SIB-Bauwerke errechnet nach einem, selbst dem Prüfer unbekannten Algorithmus, eine Zustandsnote des Ingenieurbauwerks. Diese dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit und wird dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast mitgeteilt (Instandhaltung, Haushaltsplanung).

Nach § 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat der Träger der Straßenbaulast die Verantwortung dafür, dass alle Brücken und Ingenieurbauwerke (z. B. Tunnel, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken, Regenrückhaltebecken) unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung und Dauerhaftigkeit genügen („Hoheitliches Handeln“). Träger der Straßenbaulast sind der Bund, die Länder oder auch Gemeinden. [1]

Einzelnachweise

  1. BMVBW: Brückenprüfung. In: https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Anlage/StB/dokumentation-bauwerkspruefung-nach-din-1076.pdf?__blob=publicationFile. BMVBW, abgerufen am 12. Oktober 2023.