„Brückenprüfung“ – Versionsunterschied

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Eine '''Brückenprüfung''' nach der deutschen [[DIN-Norm|Norm]] [[Deutsches Institut für Normung|DIN]] 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes des [[Brücke]]nbauwerks die [[Standsicherheit]] und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.
Eine '''Brückenprüfung''' nach der deutschen [[DIN-Norm|Norm]] [[Deutsches Institut für Normung|DIN]] 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes eines [[Brücke|Brückenbauwerks]] die [[Standsicherheit]] und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.

Die DIN 1076 ist das grundlegende technische Regelwerk für die Erfassung des Zustands von Ingenieurbauwerken.

In der DIN 1076 ist geregelt was, von wem, mit welchem Aufwand und mit welcher Qualifikation wie und wie oft zu prüfen ist. Die DIN 1076 gilt als eine „anerkannte Regel der Technik“.

Die DIN 1076 basiert auf der Richtlinie vom August 1930: Richtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken.

Die aktuelle Ausgabe der DIN 1076 datiert vom November 1999.

Die Bauwerksprüfung selbst ist geregelt in der RI-EBW-PRÜF [2]


== Brückenprüfung nach DIN 1076 ==
== Brückenprüfung nach DIN 1076 ==
Der Ablauf und die Organisation einer Brückenprüfung ist in der '''DIN 1076''' geregelt, mit dem Ziel der Erkennung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie einer frühzeitigen Schadenserfassung. In der Regel genügen hierzu [[Sichtprüfung]]en, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen [[Instandhaltung|Inspektionen]] sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.
In der Regel genügen hierzu [[Sichtprüfung]]en, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen [[Instandhaltung|Inspektionen]] sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.


Die DIN regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der [[Bauwerk]]e durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die [[Baustatik|statischen]] und [[Baukonstruktion|konstruktiven]] Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.
Die DIN regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der [[Bauwerk]]e durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die [[Baustatik|statischen]] und [[Baukonstruktion|konstruktiven]] Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.
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Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von [[Ingenieurbauwerk]]en im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit [aus der DIN 1076].
Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von [[Ingenieurbauwerk]]en im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit [aus der DIN 1076].


Diese Norm ist aufgeteilt in:
Die DIN 1076 basiert auf der Richtlinie vom August 1930: Richtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken.

Die aktuelle Ausgabe ist vom November 1999. Diese Norm ist aufgeteilt in:


* jährliche Sichtprüfung
* jährliche Sichtprüfung

Version vom 11. Oktober 2023, 11:30 Uhr

DIN 1076
Bereich Bau
Titel Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung
Kurzbeschreibung: Brückenprüfung
Letzte Ausgabe November 1999

Eine Brückenprüfung nach der deutschen Norm DIN 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes eines Brückenbauwerks die Standsicherheit und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.

Die DIN 1076 ist das grundlegende technische Regelwerk für die Erfassung des Zustands von Ingenieurbauwerken.

In der DIN 1076 ist geregelt was, von wem, mit welchem Aufwand und mit welcher Qualifikation wie und wie oft zu prüfen ist. Die DIN 1076 gilt als eine „anerkannte Regel der Technik“.

Die DIN 1076 basiert auf der Richtlinie vom August 1930: Richtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken.

Die aktuelle Ausgabe der DIN 1076 datiert vom November 1999.

Die Bauwerksprüfung selbst ist geregelt in der RI-EBW-PRÜF [2]

Brückenprüfung nach DIN 1076

In der Regel genügen hierzu Sichtprüfungen, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen Inspektionen sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.

Die DIN regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der Bauwerke durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.

Bauwerksprüfungen können an sehr schwer zugänglich gelegenen Orten stattfinden:

  • stark befahrene Straßen;
  • über Bahnanlagen;
  • im Hohlkasten.

Sie können auch aus verkehrstechnischen Gründen nachts oder am Wochenende stattfinden. Außerdem können und müssen Hilfsgeräte eingesetzt werden. Die ständig wechselnden Bedingungen der Bauwerke (Bauart, System, Alter, Baustoff) verlangen vom Prüfingenieur Anpassungsvermögen.

Die Bauwerksprüfung ist mit einem beachtlichen Vorbereitungs-, Organisations- und auch Improvisationsaufwand verbunden.

Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit [aus der DIN 1076].

Diese Norm ist aufgeteilt in:

  • jährliche Sichtprüfung
  • Hauptprüfung, alle 6 Jahre
  • Einfache Prüfung, immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung
  • Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung), diese müssen nach beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden, wie z.B. Überflutung, Orkan, Anprall eines Lkws, (z. B. Unfall auf der Wiehltalbrücke)
  • Prüfung nach besonderen Vorschriften, vor allem der maschinelle und elektrische Anlagen

Die bei einer Bauwerksprüfung festgestellten Schäden werden mittels EDV dokumentiert. Das Programm SIB-Bauwerke errechnet aus den dokumentierten Schäden nach einem, selbst dem Prüfer unbekannten Algorithmus, eine Zustandsnote des Ingenieurbauwerks. Diese dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit und wird dem jeweiligen Träger der Straßenbaulast mitgeteilt (Instandhaltung, Haushaltsplanung).

Nach § 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) hat der Träger der Straßenbaulast, die Verantwortung dafür, dass alle Brücken und Ingenieurbauwerke (z.B. Tunnel, Lärmschutzwände, Verkehrszeichenbrücken, Regenrückhaltebecken etc.) unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung und Dauerhaftigkeit genügen (Hoheitliches Handeln). Träger der Straßenbaulast sind der Bund, die Länder oder auch Gemeinden.