„Brückenprüfung“ – Versionsunterschied
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Version vom 19. Oktober 2020, 09:23 Uhr
Eine Brückenprüfung nach der deutschen Norm DIN 1076 soll durch Überprüfung des Ist-Zustandes des Brückenbauwerks die Standsicherheit und die verkehrssichere Nutzung sicherstellen.
Brückenprüfung nach DIN 1076
Der Ablauf und die Organisation einer Brückenprüfung ist in der DIN 1076 geregelt, mit dem Ziel der Erkennung und Beurteilung des Ist-Zustands sowie einer frühzeitigen Schadenserfassung. In der Regel genügen hierzu Sichtprüfungen, die einem erfahrenen Brückenprüfer ausreichende Informationen geben. Diese ständigen Inspektionen sollen sicherstellen, dass die Bauwerke sicher bleiben, und darüber hinaus entsteht eine Datensammlung über den Brückenzustand.
Die DIN regelt den Einsatz der Brückenprüfer: „Eine sorgfältige Überwachung und Prüfung der Bauwerke durch sachkundige Personen ist unerlässlich. Mit den Prüfungen ist ein sachkundiger Ingenieur zu beauftragen, der auch die statischen und konstruktiven Verhältnisse der Bauwerke beurteilen kann.“ Diese und weitere spezielle Anforderungen, sowie langjährige Erfahrungen bei Hauptprüfungen sind Kriterien für einen Prüfer.
Bauwerksprüfungen können an sehr schwer zugänglich gelegenen Orten stattfinden:
- stark befahrene Straßen;
- über Bahnanlagen;
- im Hohlkasten.
Sie können auch aus verkehrstechnischen Gründen nachts oder am Wochenende stattfinden. Außerdem können und müssen Hilfsgeräte eingesetzt werden. Die ständig wechselnden Bedingungen der Bauwerke (Bauart, System, Alter, Baustoff) verlangen vom Prüfingenieur Anpassungsvermögen.
Die Bauwerksprüfung ist mit einem beachtlichen Vorbereitungs-, Organisations- und auch Improvisationsaufwand verbunden.
Die Norm DIN 1076 regelt die Prüfung und Überwachung von Ingenieurbauwerken im Zuge von Straßen und Wegen hinsichtlich ihrer Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit [aus der DIN 1076].
Die DIN 1076 basiert auf der Richtlinie vom August 1930: Richtlinie für die Überwachung und Prüfung eiserner Straßenbrücken.
Die aktuelle Ausgabe ist vom November 1999. Diese Norm ist aufgeteilt in:
- jährliche Sichtprüfung
- Hauptprüfung, alle 6 Jahre
- Einfache Prüfung, immer 3 Jahre nach einer Hauptprüfung
- Prüfungen aus besonderem Anlass (Sonderprüfung), diese müssen nach beeinträchtigenden Ereignissen vorgenommen werden, wie z.B. Überflutung, Orkan, Anprall eines Lkws, (z. B. Unfall auf der Wiehltalbrücke)
- Prüfung nach besonderen Vorschriften, vor allem der maschinelle und elektrische Anlagen
Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind Überwachungen vorgeschrieben. Diese Überwachungen sollen Besichtigungen der zugänglichen Bereiche ohne Hilfsmittel sein. Bei einer Prüfung werden alle Schäden dokumentiert. Sie dient zur Beurteilung der ordnungsgemäßen Tragfähigkeit und der Dauerhaftigkeit. Bei den Hauptprüfungen sind alle, auch die schwer zugänglichen Bauwerksteile, gegebenenfalls unter Zuhilfenahme von Besichtigungseinrichtungen, Rüstungen und ähnlichem, handnah zu prüfen. Abdeckungen von Bauwerksteilen (z. B. Schutzhauben bei Seilen, Lagermanschetten, Schutzhüllen, Schachtabdeckungen und Ähnliches) sind zu öffnen [Auszug aus der DIN 1076].
Bei Erneuerungsarbeiten sollte auch an sonst unzugänglichen oder nur sehr schwer einsehbaren Bauwerksteilen eine Prüfung durchgeführt werden. Die Brückenprüfung hat für den Erhalt des Bauwerksbestandes in rechtlicher und technischer Hinsicht eine große Bedeutung.
Der Träger der Straßenbaulast hat die Verantwortlichkeit dafür, dass alle Brücken den Anforderungen der Sicherheit und Ordnung genügen. Träger der Straßenbaulast können der Bund, die Länder oder auch Gemeinden sein. Die Straßenbaulast umfasst alle Angelegenheiten in Zusammenhang mit dem Bau und der Instandhaltung der Straßen. Natürlich sind dabei die anerkannten Regeln der Technik (Stand der Technik) zu beachten und anzuwenden.
Noten
Es gibt bei der Brückenprüfung sechs Notenstufen ähnlich wie bei Schulnoten:
1,0 – 1,4 (sehr guter Zustand) |
1,5 – 1,9 (guter Zustand) |
2,0 – 2,4 (befriedigender Zustand) |
2,5 – 2,9 (ausreichender Zustand) |
3,0 – 3,4 (nicht ausreichender Zustand) |
3,5 – 4,0 (ungenügender Zustand) |