Strafarbeit
Als Strafarbeit gilt eine im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme erteilte schriftliche Aufgabe, die eine erzieherische Konsequenz darstellen soll. Die Brüder Grimm erläutern den Begriff in ihrem Deutschen Wörterbuch mit den Worten, Strafarbeit sei eine „‘kleinere, zur strafe verhängte arbeitsleistung’ … so in heer und schule … dazu sehr häufig in schriftlicher form;“[1] Auch Krünitz gab in seiner Oeconomischen Encyclopädie von 1858 die Strafarbeit als eine neben „Carcer…., schlechte Schulzeugnisse und Fortjagung oder Entfernung von der Schule“ bestehende Schulstrafe an.[2]
Zweck
Sie wird von Lehrern in Schulen häufig als „Zusatzaufgabe“ bezeichnet, da sie Schülern, die nach Ansicht des Lehrers im Unterricht die nötige Aufmerksamkeit vermissen ließen, ermöglichen soll, den verpassten Lernstoff nachzuholen.[3] Doch auch das mehrmalige Abschreiben von Sätzen oder Wörtern gehört noch immer zum Repertoire dieser Strafe.[4]
In allen Schulgesetzen in Deutschland sind derartige Erziehungsmaßnahmen erlaubt. Strafarbeiten werden in der pädagogischen Fachsprache Zusatzarbeiten genannt.[5]
Der Focus schreibt dazu:
„50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls entwürdigend. Auch seitenweises Abschreiben von Texten oder vielfaches Schreiben desselben Wortes, auch wenn dies als Übungsarbeit deklariert ist, darf somit den Schülern nicht zugemutet werden.“[6]
Als eine der bekanntesten Strafarbeiten gilt die des Schülers und späteren Mathematikers Gauß, der die Zahlen von 1 bis 100 addieren sollte und nach sehr kurzer Zeit fertig war. Daraufhin erkannte man seine Begabung.[7]
Siehe auch
Weblinks
- Sind Strafarbeiten in der Schule zulässig?, Schulministerium, NRW ( 6.Frage von oben )
Einzelnachweise
- Strafarbeit. – Abschnitt: 2). In: Jacob Grimm, Wilhelm Grimm (Hrsg.): Deutsches Wörterbuch. Band 19: Stob–Strollen – (X, 3. Abteilung). S. Hirzel, Leipzig 1957, Sp. 618 (woerterbuchnetz.de).
- kruenitz1.uni-trier.de
- Strafarbeit ersetzt den Rohrstock. In: Berliner Morgenpost, 5. Juli 2004.
- Iris Röll: Strafarbeiten, Nachsitzen, Fernsehverbot: Marco, sitz! In: Focus Online. 17. Dezember 2007, abgerufen am 14. Oktober 2018.
- Schulrecht: Was dürfen Lehrer? Focus, Stand: 28. Februar 2007.
- Barbara Esser: Disziplin in der Schule. In: Focus Online. 10. November 2007, abgerufen am 14. Oktober 2018.
- Matroids Matheplanet: Rechne vorteilhaft.