[go: up one dir, main page]

Zum Inhalt springen

Freistellung

Aus Wiktionary, dem freien Wörterbuch

Freistellung (Deutsch)

[Bearbeiten]
Singular Plural
Nominativ die Freistellung die Freistellungen
Genitiv der Freistellung der Freistellungen
Dativ der Freistellung den Freistellungen
Akkusativ die Freistellung die Freistellungen

Worttrennung:

Frei·stel·lung, Plural: Frei·stel·lun·gen

Aussprache:

IPA: [ˈfʁaɪ̯ˌʃtɛlʊŋ]
Hörbeispiele: Lautsprecherbild Freistellung (Info)

Bedeutungen:

[1] das Freistellen, Freigestelltwerden
[1a] Erziehungswesen: allgemein die Befreiung einer Person von einer organisierten Veranstaltung (z. B. Unterricht in der Schule)
[1b] Arbeitsrecht: die Befreiung eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung, siehe Freistellung (Arbeitsrecht)
[1c] Arbeitsrecht: Freistellung von einer Verbindlichkeit bei zivilrechtlichen Befreiungsansprüchen
[1d] Freistellen von Bäumen oder Gebäuden, damit sie besser sichtbar werden
[2] Deutschland, Finanzwesen: Befreiung (eines Teils) des Kapitalvermögens von der Kapitalertragsteuer
[3] Computergrafik, Drucktechnik: Separierung eines Motivs von seinem Hintergrund
[4] Kartografie: Maßnahme zur Verbesserung der Kartenlesbarkeit
[5] Recht: Verfahren nach § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), ein Verfahren mit dem Flächen, die Betriebsanlagen einer Eisenbahn sind, in das allgemeine Planungsrecht der Kommunen zurück übertragen werden.
[6] Konstruktionswesen: Abgrenzung eines Subsystems (z. B. ein Konstruktionselement in der technischen Mechanik) aus einem System in einer Weise, welche die zur Beschreibung seines Systemverhaltens erforderliche Zahl der Parameter (z. B. Kräfte) minimiert

Synonyme:

[*] Befreiung, Entbindung, Entlassung, Erlass, Kündigung, Rausschmiss

Oberbegriffe:

[1] Entlassen, Entlassung

Unterbegriffe:

[*] Gruppenfreistellung, Lastenfreistellung, Pflegefreistellung
[*] Ausmusterung, Elternzeit, Suspendierung, Suspension

Beispiele:

[1a]
[1b] „Während einer Freistellung vom Dienst nach Absatz 4 dürfen nur solche Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen.“[1]
[1c]
[1d] „Die Kiefer erinnert uns jetzt an eine Klassification der Bäume, welche der walderziehende Forstmann nicht ungestraft vernachlässigen darf. Man theilt sie nämlich in Lichtbäume und in Schattenbäume: die Kiefer ist fast entschiedener, als jede andere Baumart, ein Lichtbaum und verkümmert selbst auf dem ihr zusagendsten Boden, wenn sie im Schatten eines dichten Schlusses steht, und so unterdrückte Bäumchen erholen sich auch nicht wieder, wenn man ihnen durch nachherige Freistellung ein größeres Maß von Licht zuführt, während umgekehrt die Tanne durch dieses Mittel zu kräftigem Wuchs angereizt werden kann, auch wenn sie bereits im dichten Schlusse zum Krüppel geworden war. Dieses Lichtbedürfniß der Kiefer spricht sich auch dadurch aus, daß im Stangenholzalter nur die obersten dem Licht zugekehrten Aeste einen kurzen Kronenwipfel bilden, alle tieferstehenden und demnach beschatteten Aeste aber absterben.“[2]
[2] „Die steuerliche Freistellung für nicht entnommene Gewinne, die die Regierung für Unternehmen vorsehe, komme nur den Großunternehmen zu gute.“[3]
[3]
[4]
[5] „Die Stadtverwaltung sei gesetzlich verpflichtet, das Stichdatum des 31. Mai einzuhalten und könne nach Ablauf der Bewerbungsfrist deshalb unter keinen Umständen weitere Anträge auf Freistellung von der Grundsteuer berücksichtigen.“[4]
[6]

Übersetzungen

[Bearbeiten]
[1–6] Wikipedia-Artikel „Freistellung
[1, 6] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Freistellung
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Freistellung
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalFreistellung
[1] The Free Dictionary „Freistellung
[1] Duden online „Freistellung

Quellen:

  1. Freistellung. DWDS, abgerufen am 8. September 2014 (HTML, Deutsch, Quelle: Bundesbeamtengesetz (BBG), in: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998, S. 75).
  2. Roßmäßler, Emil Adolf: Freistellung. DWDS, abgerufen am 8. September 2014 (HTML, Deutsch, Quelle: Der Wald von mil Adolf Roßmäßler, Leipzig, 1863).
  3. Freistellung. Wortschatz Lexikon Uni Leipzig, 17. Januar 2011, archiviert vom Original am 17. Januar 2011 abgerufen am 8. September 2014 (HTML, Deutsch, Quelle: www.oe-journal.at Österreich-Journal).
  4. Freistellung. Wortschatz Lexikon Uni Leipzig, 20. Dezember 2010, archiviert vom Original am 20. Dezember 2010 abgerufen am 8. September 2014 (HTML, Deutsch, Quelle: [Allgemeine Zeitung]).

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Freistellen, freistellen