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  • 31.10.2024
  • Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)

Die „Blankoverordnung“ in der Ergotherapie

Seit dem 1. 04. 2024 können Leistungserbringer im Rahmen bestimmter Diagnosen im Bereich der Ergotherapie eine so genannte „Blankoverordnung“ für Heilmittel ausstellen. Dabei bestimmen die Ergotherapeuten1 eigenverantwortlich über die Art, Dauer und Häufigkeit der Behandlungen. Die Regelung gilt als Pilotprojekt. Die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung, so der Fachterminus, sorgt zum einen für mehr Autonomie in der Behandlung durch die Ergotherapeuten und soll zum anderen effizientere Therapiemöglichkeiten schaffen.

1) Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Text verallgemeinernd das generische Maskulinum verwendet. Diese Formulierungen umfassen gleichermaßen weibliche und männliche Personen; alle sind damit selbstverständlich gleichberechtigt angesprochen und mitgemeint.

Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)

Quelle:
Kranken- und Pflegeversicherung (KrV)

Fundstelle:
KrV 2024, 187-190

Autoren:
Enrico Triebel