[go: up one dir, main page]

Halloween-Streiche: Wer zahlt im Schadensfall?

Stand:
Glibber-Schleim im Briefkasten, Rasierschaum auf Autos ... an Halloween geht es manchmal wild zu. Wer am 31. Oktober mit Süßem geizt, dem wird anschließend Saures gegeben – so der Brauch. Doch wer zahlt bei Sachbeschädigung am Haus oder an Fahrzeugen?
Ein Halloween-Kürbis mit Beleuchtung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sie können versuchen, Geld von der Versicherung der Verursacher:innen zu erhalten.
  • Kinder unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig und sind damit nicht haftbar.
  • Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
  • Werden die Verursacher:innen nicht ermittelt, können Geschädigte die Kosten über eigene Versicherungen ersetzt bekommen.
  • Geschädigte können unter Umständen ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.
On

Versicherungen der Geschädigten

Verursacher:innen von Vandalismusschäden können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ermittelt werden können. Gelingt das nicht, können Geschädigte die entstandenen Kosten für die Beseitigung der Schäden über eigene Versicherungen ersetzt bekommen.

  • Werden Hauswände beschmiert oder Türschlösser verklebt, kommt die Wohngebäudeversicherung der Betroffenen dafür auf, sofern ein Schaden durch Vandalismus darin mitversichert ist.
  • Schäden durch Vandalismus am Auto sind nur durch eine Vollkaskoversicherung des Kfz-Halters abgedeckt, eine Teilkasko reicht hier nicht. Je nach Vertrag müssen Geschädigte ohnehin eine Selbstbeteiligung beisteuern. Allerdings deckt die Teilkasko beispielsweise Glas- und Brandschäden ab.

Grundsätzlich sollte eine Sachbeschädigung unverzüglich der Versicherung gemeldet und darüber hinaus auch zur Anzeige gebracht werden.

Haftpflichtversicherung der Verursacher:in

Wer in der Gruselnacht von Schäden am Haus oder Auto betroffen ist, kann auch versuchen, Geld von der Versicherung der Verursacher:innen zu erhalten. Dann springt unter Umständen die private Haftpflicht der verkleideten Hexen und Monster ein.

Das hängt allerdings davon ab, wie alt sie sind: Kinder unter 7 Jahren gelten als deliktunfähig und sind damit nicht haftbar. Viele Versicherer übernehmen trotzdem eine Schadenregulierung, wenn das im Vertrag vereinbart ist.

Immer gilt: Eltern haften, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Haftpflichtversicherung der Geschädigten

Verfügen Verursacher:innen oder ihre Eltern nicht über eine private Haftpflicht-Versicherung, die solche Schäden übernimmt, und reichen die finanziellen Rücklagen nicht, um einen angerichteten Schaden auszugleichen, können Geschädigte unter Umständen ihre eigene Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Diese kommt für das entstandene Unheil auf, wenn die Police einen Passus zur „Forderungsausfalldeckung“ enthält.

Für den Fall, dass es nicht um Sachbeschädigung geht, sondern jemand Verletzungen erleidet, übernimmt das die Krankenversicherung des Opfers. Die Kosten kann sie jedoch, falls bekannt, der Täterin oder dem Täter in Rechnung stellen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Meine Rechte als Nachbar
Wie man in einem Nachbarschaftsstreit vorgehen sollte
Haben Sie sich auch schon einmal über die Bäume des…
Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben
Trennung von der eigenen Immobilie - gar nicht einfach
Eine berufliche Veränderung, neue Lebenspläne, Trennung…
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.