Händler aus Asien verkaufen über Portale wie Amazon, Ebay, Wish oder AliExpress günstige Ware. Manche ist gefährlich oder mangelhaft. Wir sagen, welche Rechte Sie haben.
Schrott aus dem Shopping-Paradies
Am Onlineshopping in Asien scheiden sich die Geister. Für die einen gibts dort nur billigen Schrott und Plagiate bekannter Marken. Für die anderen sind Online-Verkaufsplattformen wie Wish.com oder AliExpress.com, auf denen viele China-Händler ihre Ware anbieten, der Zutritt ins Shopping-Paradies, wo es alles viel billiger gibt als in Europa.
Vier große Onlineportale unter der Lupe
Sechs europäische Verbraucherorganisationen wollten es genauer wissen. Sie kauften 250 Produkte bei vorwiegend asiatischen Händlern über die Onlineportale AliExpress, Amazon, Ebay und Wish. Im Warenkorb landeten Kleinelektronik wie etwa Ladegeräte und externe Akkus, Kinderspielzeug, Kosmetikprodukte, Kleidung und sonstige Waren wie Helme.
Gefährliche No-Name-Produkte
Viele dieser oft markenlosen Produkte entpuppten sich im Test als gefährlich. Die britische Verbraucherorganisation Which etwa kaufte über Ebay vier Rauchwarnmelder. Kein einziger reagierte im Test auf Rauch (siehe auch Tipps unten). Was bedeutet das für europäische Verbraucher? Haften sie, wenn ein Produkt Schäden verursacht? Bekommen sie bei mangelhafter Ware ihr Geld zurück?
Tipps
Fakes. Ist der Preis zu schön, um wahr zu sein: Finger weg, es handelt sich vermutlich um ein Plagiat. Der Zoll kann es beschlagnahmen.
Markenlose Elektronik. Kaufen Sie keine billige, markenlose Elektronik. Diese wurde oft nicht nach europäischen Sicherheitsvorschriften hergestellt. Solche Geräte können zur Gefahr für Sie werden.
Firmensitz des Händlers. Wenn Sie über Ebay oder Amazon Marketplace von Drittanbietern einkaufen, sollten Sie zuvor immer nach dem Sitz des Verkäufers sehen.
Mängel. Die Käuferschutzprogramme der Verkaufsportale helfen bei Mängeln oft nur, wenn der Mangel kurz nach Lieferung auftaucht. Einen Mangel etwa an einem Handy nach Monaten zu reklamieren, dürfte chancenlos sein.
Ärger mit China-Shops: Das können Verbraucher tun
Hier beantworten wir die fünf häufigsten Verbraucherfragen zum Thema.
1. Was passiert mit in China bestellter Ware, die EU-Sicherheitsstandards nicht einhält?
Spielzeug und Elektrogeräte etwa dürfen in Europa nur mit einem CE-Kennzeichen in Verkehr gebracht werden. Mit diesem bestätigt der Hersteller, dass sein Produkt die Regeln zur Produktsicherheit einhält. Es kann sein, dass der Zoll Produkte ohne CE-Kennzeichen abfängt und anschließend vernichtet oder nach China zurückschickt. Dem Käufer bleibt dann nur, vom Händler die Erstattung des Kaufpreises zu fordern. Zahlt der nicht, sollte er sich mit den Unterlagen, die er vom Zoll erhalten hat, bei der Verkaufsplattform melden.
2. Ein mangelhaftes Ladegerät aus einem China-Shop verursacht ein Feuer. Wer haftet?
Grundsätzlich haftet der Hersteller für solche Schäden, denn auch in China gibt es ein Produkthaftungsgesetz. Bei markenloser Ware dürfte der Hersteller aber schwer auffindbar sein. Möglicherweise haftet auch der chinesische Händler. Aber die Rechtsdurchsetzung in China wird keine einfache Sache sein. Immerhin: Für Käufer mit einer Hausratversicherung übernimmt diese den Brandschaden.
Wichtig für Besteller, die in China einkaufen, um die Ware in Deutschland weiterzuverkaufen: Sie gelten nach deutschem Produkthaftungsrecht als Hersteller der Ware und haften für Schäden, die das Produkt bei ihren Kunden anrichtet.
Leseraufruf
Sie sind gefragt: Mussten Sie schon einmal Ware aus Asien reklamieren? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen, indem Sie eine E-Mail an kaeuferschutz@stiftung-warentest.de schreiben. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Zuschriften vertraulich.
3. Die bestellte Ware hat sonstige Mängel. Welche Rechte hat der Käufer?
Bei grenzüberschreitenden Geschäften lässt sich nicht immer leicht bestimmen, welches Recht gilt. Felix Braun, Jurist und Leiter der Universalschlichtungsstelle des Bundes, hält es für möglich, dass beim Einkauf in einem China-Shop über Verkaufsportale deutsches Recht anwendbar ist. „Immerhin nutzen die asiatischen Händler die Portale je nachdem bewusst, um Kunden in Europa anzusprechen“, so Braun.
Ist deutsches Kaufrecht anwendbar, können Käufer die „Nacherfüllung“ verlangen: einwandfreie Ware als Ersatz oder eine Reparatur. Kümmert sich der Händler nicht, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten und hat Anspruch darauf, sein Geld zurückzuerhalten. Kommt es aber zum Streit mit dem Händler, sind die Rechte graue Theorie. Selbst wenn es Kunden gelingt, den Händler in Deutschland zu verklagen, können sie ihr Recht kaum durchsetzen. „Es ist derzeit nicht immer klar, ob deutsche Urteile in China anerkannt werden“, sagt Jurist Felix Braun.
Wer Ware reklamiert, muss also auf den guten Willen des Händlers hoffen. Für einige Fälle bieten die Verkaufsportale einen Käuferschutz, etwa wenn Ware nicht oder beschädigt geliefert wird.
Die Universalschlichtungsstelle des Bundes kann im Streit mit China-Shops nicht weiterhelfen. Diese kann nur einschalten, wer mit deutschen Händlern streitet.
4. Wie erkennen Verbraucher überhaupt, ob sie in Europa oder China bestellen?
In der Tat ist das nicht immer leicht. Man sieht es den Verkäufernamen nicht unbedingt an, ob ein Händler aus dem nichteuropäischen Ausland kommt. Wer über Wish oder AliExpress einkauft, muss damit rechnen. Aber auch auf Ebay und Amazon tummeln sich viele China-Shops. Vor allem wenn ein Produkt sehr günstig erscheint, sollten Kunden einen Blick in die Angaben zum Shop werfen. Dort stehen meist auch Informationen zum Sitz des Verkäufers.
Wer ohne es zu wollen in Fernost bestellt, muss mit diesen Folgen rechnen: Der Versand aus Asien kann mehrere Wochen dauern. Zudem können Zoll und Steuern anfallen. Und: Kunden in Deutschland sind es von vielen hiesigen Onlineshops gewohnt, dass sie etwa Kleidung bei Nichtgefallen kostenfrei zurückschicken können. Beim Einkauf im China-Shop zahlt aber der Käufer in der Regel die Rücksendekosten.
5. Was kann passieren, wenn jemand im China-Shop ein Plagiat kauft?
Der Zoll führt stichprobenartig Prüfungen durch und beschlagnahmt Markenfälschungen. Die werden anschließend oftmals vernichtet. Da der Zoll auch die Hersteller der Originale benachrichtigt, wenn Plagiate ihrer Produkte beschlagnahmt wurden, bekommen die Käufer mitunter von diesen Unternehmen auch noch eine teure Abmahnung. Der Kunde hat außerdem den Ärger, vom Händler sein Geld wiederzubekommen.
Mangelhafte Produkte: Fünf Beispiele aus dem Test
1. Ein Rauchmelder, der nix meldet
Ebay. Wer sich auf diesen Rauch- und Kohlenmonoxid-Melder verlässt, ist verlassen. Auf Rauch im Raum reagierte er gar nicht, und Kohlenmonoxid meldete das Gerät auch nicht zuverlässig. Preis: rund 6 Euro mit Versand.
2. Durchgeschmorte Powerbank
AliExpress. Diese markenlose Powerbank, geeignet zum Aufladen eines Handys, schmorte im Test durch. Angeschlossene Geräte sind gefährdet. Wer das Produkt nutzt, kann außerdem einen Schlag bekommen. Preis: rund 2 Euro mit Versand.
3. Helm ohne EU-Norm
Amazon. Dieser über den Marketplace bestellte Motorradhelm erfüllt die EU-Sicherheitsstandards nicht. Ein Risiko für Fahrer. Preis: rund 36 Euro mit Versand.
4. Verschluckbare Teile
Wish. Das Batteriefach dieser Spieluhr „Baby Hai“ ist nicht verschlossen: Verschluck- und Erstickungsgefahr für Kleinkinder! Es handelt sich um ein Plagiat – zum Preis von rund 9 Euro mit Versand. Das Original kostet zirka 30 Euro.
5. Chemie auf die Lippen?
Wish. 39 Kosmetikartikel kauften die Tester. Über die Hälfte hatte, wie dieser Lippenstift, keine Angaben zu Inhaltsstoffen. Preis: rund 2 Euro mit Versand.
Der Käuferschutz der Verkaufsportale
Amazon
90 Tage Garantie. Wer etwa von chinesischen Drittanbietern über den Amazon Marketplace Ware bestellt und Ärger mit dem Zustand des Produkts oder der rechtzeitigen Lieferung hat, kann über die „A-bis-Z-Garantie“ von Amazon eine Erstattung des Kaufpreises beantragen. Der Antrag kann bis zu 90 Tage nach dem vom Händler genannten voraussichtlichen Lieferdatum gestellt werden.
Geld zurück. Kommt die Ware defekt oder schadhaft an, muss der Kunde erst den Verkäufer kontaktieren. Veranlasst dieser nicht von sich aus eine Gutschrift oder Ersatzlieferung, kann der Kunde von Amazon eine Erstattung beantragen. Verlangt der China-Händler, beschädigte Ware zurückzusenden, muss er eine Rücksendeadresse in Deutschland nennen oder eine Paketmarke zur Gratis-Retour anbieten.
Druck auf Händler. Die Amazon-Garantie setzt Händler unter Druck, selbst kundenfreundlich zu sein. Denn die Zahl der Garantiefälle beeinflusst Amazons interne Bewertung des Händlers. Treibt der es zu bunt, wird er eventuell gesperrt.
Wish
Rücktrittsrecht. Innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung kann der Kunde in der Regel von jeder Bestellung wegen Nichtgefallen zurücktreten – muss die Ware aber auf eigene Kosten zurückschicken. Das kann teuer werden.
30 Tage Reklamation. Wurde beschädigte oder die falsche Ware geliefert, können Kunden über die Wish-App innerhalb von 30 Tagen Erstattung des Kaufpreises beantragen. Bei günstiger Ware erstattet Wish mitunter das Geld, ohne dass der Kunde das Produkt zurücksenden muss. Eine Nichtlieferung müssen Käufer innerhalb von 30 Tagen nach dem letzten geschätzten Lieferdatum bei Wish beanstanden.
Mängel fotografieren. Im Reklamationsfall kann Wish die Erstattung des Kaufpreises zum Beispiel von der Vorlage von Beweisen abhängig machen. Kunden sollten Ware mit Mängeln deshalb fotografieren, bevor sie eine Erstattung beantragen.
Ebay
30 Tage Frist. Ebay bietet bei Problemen einen „Käuferschutz“, wenn der Kunde per Paypal, Kreditkarte oder Lastschrift bezahlt hat. Zuerst muss der Kunde sich beim Händler melden. Dann hat er 30 Tage Zeit, um Käuferschutz zu beantragen, sollte der Händler keine Lösung anbieten. Hat der Kunde Ware etwa wegen eines Defekts zurückgeschickt, der Händler den Kaufpreis aber nicht erstattet, erhält er sein Geld von Ebay.
Retouren. Ebay kann die Erstattung, etwa bei Falschlieferung, von einer nachweisbaren Rücksendung des Artikels abhängig machen. Das Porto trägt oft der Kunde.
Reaktion gefragt. Ebay stellt mitunter Fragen oder verlangt das Hochladen von Fotos, etwa vom defekten Produkt. Reagiert der Kunde nicht innerhalb der von Ebay gesetzten Frist, kann er den Käuferschutz verlieren.
AliExpress
Einigung suchen. Kommt bestellte Ware nicht an oder die gelieferte Ware ist beschädigt, funktioniert nicht oder weicht von der Produktdarstellung auf AliExpress ab, können Kunden den Käuferschutz des Verkaufsportals in Anspruch nehmen. Zuvor müssen sie aber eine gütliche Einigung mit dem Händler suchen.
15 Tage Disput. Hat der Kunde mangelhafte Ware erhalten und ist die Einigung mit dem Händler gescheitert, kann er einen Streifall („Dispute“) einleiten – innerhalb von 15 Tagen nach Lieferung. Die Kommunikation führt der Kunde über AliExpress.com in Englisch.
Achtung Rückporto. Erstattet AliExpress den Kaufpreis (etwa wegen eines Produktmangels), erhalten Kunden nie die gezahlten Steuern und Zoll zurück. Wer Ware wegen Nichtgefallen zurückschickt, hat unter Umständen den Rückversand zu tragen.
Zoll und Steuern nicht vergessen
Für Ware aus dem nichteuropäischen Ausland müssen Käufer mitunter Zoll und Steuern zahlen. Entscheidend ist meist der Warenwert. Das ist in der Regel der Gesamtbetrag, der vom Kunden zu zahlen ist: Kaufpreis plus Versand.
Steuern. Für viele Sendungen mit einem Warenwert bis 22 Euro müssen Kunden keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Ist der Bestellwert höher, beträgt die Steuer meist 19 Prozent (selten 7 Prozent). Jedoch werden Steuerbeträge unter 5 Euro nicht eingefordert.
Zoll. Ab 150 Euro Warenwert zahlt der Käufer Zoll. Wie viel, hängt untern anderem von der Warenart ab. Für ein Paar Lederschuhe beträgt der Zollsatz 8 Prozent, für Schuhe aus anderem Material 17 Prozent.
Rechner. Mit unserem Zollrechner können Sie ausrechnen, wie viel Steuern und Zoll beim Kauf im außereuropäischen Ausland anfallen. Wer in China etwa Kleidung für 200 Euro (ohne Porto) kauft, zahlt insgesamt 67 Euro Abgaben. Mehr zum Thema in unserem Special Einkaufen im Ausland.
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Amazon versucht seit einiger Zeit, das Problem wenigstens in Käuferschutzsachen in den Griff zu kriegen (vielleicht sind es ja auch die seriösen chinesischen Hersteller, die auf diese Lösung verfallen sind): Verkauf durch XY (Impressum chinesisch), Versand durch Amazon. Mit der Gewährleistung, die später als 4 Wochen nach dem Kauf beansprucht wird, gibt es dann immer noch haarsträubende Probleme, aber immerhin kann man ein Produkt, das nicht der Beschreibung entspricht oder schon nach kürzester Zeit versagt, kostenfrei zurückschicken.
Ich denke aber, dass viele Leute einfach zu faul sind, den Händler anzuklicken. Oder zu ahnungslos - oder zu gierig. Hinterher jammern ist viel einfacher als sich zu informieren oder zu bremsen.
Man kann bei Ebay viel Zeit sparen, wenn man bestimmte Händler umgehen will. Ich muss nicht, wie bei Amazon, jedes interessante Produkt und dort den Händlerlink anklicken, um ein endloses konsonantenreiches Impressum vorzufinden, was ich ausgesprochen lästig und zeitraubend finde. Bei Ebay steht schon in der Artikelübersicht, woher das Produkt kommt, wenn es aus dem Ausland angeboten wird. Auf der linken Seite gibt es zu jedem gesuchten Artikelbegriff die Möglichkeit, nach Herkunft zu filtern. Dabei auf keinen Fall "Ebay Deutschland" anklicken, denn man kann sich überall in der Welt auf Ebay.de anmelden. Ich klicke prinzipiell "Deutschland" an, dann kann ich zu 95% sicher sein, dass zumindest deutsche Fernhandelsgesetze greifen. Natürlich gibt es immer noch Schwindler, die behaupten, aus Kiel oder Zwickau etc zu senden, die Versandzeit wird aber dann mit 4 Wochen o.Ä. angegeben. Das sollte stutzig machen.
Der Schutz des Verbrauchers vor gefährlichen Produkten ist aus meiner Sicht weitaus höher zu bewerten als das Interesse, ein paar Euro zu sparen.
Der Preisvorteil entsteht überwiegend durch:
- subventionierte Versandkosten. Hier muss dringend das Weltpostabkommen an die Realität angepasst werden
- Markenfälschungen, die bei entsprechenden Handling-Kosten der Zoll zu 99% unterbinden könnte
- Mehrwertsteuerbetrug durch falsch deklarierten Warenwert oder (zumindest in der Vergangenheit) Betrug in Milliardenhöhe durch außereuropäische Amazon Händler
Ich würde ja sofort pauschal €10 für jede Sendung als Handling-Pauschale durch den Zoll verlangen, und as wäre vermutlich noch nicht mal kostendeckend.
Ich möchte gerne sorgenfrei Artikel bestellen, die den hier geltenden Vorschriften entsprechen, keine Fälschungen sind und gesundheitlich unbedenklich sind. Dafür bezahle ich gerne den entsprechenden Preis.
Es hat sich zu einer Art Hobby entwickelt - kurioses, abgefahrenes, seltens, beklopptes, witziges - das alles für ein paar Cent, da habe ich über Jahre meinen Spaß dran gehabt. Etwa 1,2% der Sendungen kamen nie an, wobei ich der Hälfte davon unterstelle, dass es nie abgeschickt wurde. Fast immer waren empfindliche Waren übermäßig gepolstert angekommen, Schäden waren die absolute Ausnahme (geschätzt < 0,5%). Auf den Versandweg kann man sich also verlassen.
Dass ich mich hier praktisch an den Vereinbarungen des Weltpostvereins bereichere macht mir kein schlechtes Gewissen, der Ausstieg aus den Ausgleichszahlungen geht seit Jahren voran.
Der Zoll bat mich ab und an zum Vorsprechen. Bis auf eine Ladung Taschenlampen ohne CE-Kennzeichen war alles OK, aber die Anfahrt ist schon arg lästig.
Ich bitte oft darum, die Zollerklärung korrekt auszufüllen, dennoch lügen ALLE chinesischen Versender bei der Angabe des Produktwerts. Das muss man erst mal sacken lassen.
Ohne diese Subventionen wäre es nicht möglich den ganzen Müll (in den meisten Fällen ist das leider wirklich nur für die Mülltonne produziert) per Brief oder Paket zu schicken. Prüfen Sie doch mal was ein Paketversand von D nach China kostet und dann vergleichen Sie mal was ein Paket inkl. Ware auf diversen Plattformen kostet. Da wundert man sich... Da kostet einem dt. Unternehmen der innerdeutsche Versand mehr als ein Versand aus China!!!