Grüne Gründungen.NRW
Auf einen Blick
KKU, Gründerinnen und Gründer, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen
Förderung von grünen Gründungen und Start-ups, die umweltorientierte Potenziale adressieren und die Attraktivität des Standortes NRW steigern
zweistufiges Antragsverfahren
Projektskizzen können bis zum 26. Februar 2025, 23:59 Uhr, eingereicht werden
Der Aufruf „Grüne Gründungen.NRW“ soll dazu beitragen, die ökonomischen und ökologischen Potentiale von Grünen Gründungen in Nordrhein-Westfalen zu heben und die Attraktivität des Standortes NRW für Grüne Gründungen weiter zu stärken.
Mit dem Förderaufruf wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmensneugründungen aus der Umweltwirtschaft (Kleine- und Kleinstunternehmen (KKU)). Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.
Der Aufruf zielt insbesondere darauf ab, Innovationen von Startups in den acht Teilmärkten der Umweltwirtschaft zu unterstützen:
- Umweltfreundliche Energiewandlung, -transport und -speicherung
- Energieeffizienz und Energieeinsparung
- Materialien, Materialeffizienz und Ressourcenwirtschaft
- Umweltfreundliche Mobilität
- Wasserwirtschaft
- Minderungs- und Schutztechnologien
- Nachhaltige Holz- und Forstwirtschaft
- Umweltfreundliche Landwirtschaft
Um Innovationsaktivitäten Grüner Gründungen zu stärken, wird die Entwicklung und Erprobung von Prototypen gefördert. Dies ist essentiell, um technische oder prozessbedingte Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren. Darüber hinaus können Prototypen den Nachweis erbringen, dass eine technische Idee umsetzbar ist. Auf der Basis entwickelter Prototypen können zudem reale Tests im Feldversuch durchgeführt werden, sodass der Marktwert besser eingeschätzt werden kann. Auf diese Weise können sich potentielle Investorinnen und Investoren ein konkreteres Bild von Nutzung, Wirkungsweise, Risiko und Umsatzerwartungen machen.
Unter Prototypen wird eine zur Erprobung und Weiterentwicklung bestimmte erste Ausführung eines Produktes oder Verfahrens vor der Serienproduktion verstanden. Es sind sowohl technische (z. B. maschinelle) Lösungen, als auch Prozessinnovationen und digitale Anwendungen (z. B. Steuerungssoftware, Apps) förderfähig.
Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototypen, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Die Markterschließung bzw. Kosten, die für Kundengewinnung entstehen, sind nicht förderfähig.
Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.
Die Förderung zielt darüber hinaus auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den Branchen ‚Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien‘ sowie ‚Biotechnologien‘.
Die Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Nähere Informationen zum Hintergrund der europäischen Regionalförderung finden Sie unter Über uns.
Kontakt
Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Dr. Meike Henseleit
02461 61-84089
Sebastian Schwedler
02461 61-84245
Roland Brähler
02461 61-84029
Hinweis
Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“ endet am 26. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Falls Sie Fragen haben oder Beratung hinsichtlich Ihrer Projektidee benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Zum PortalWer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen,
- deren Eintragung ins Handelsregister oder Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung (ca. sechs Monate nach Ende der Einreichungsfrist) höchstens fünf Jahre zurückliegt,
- die noch keine Gewinne ausgeschüttet haben,
- die nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden,
- die nicht börsennotiert sind und
- die Prototypen entwickeln und ihre innovativen Geschäftsideen am Markt erproben wollen.
Mitantragsberechtigt sind nichtwirtschaftlich tätige Institutionen wie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Vereine, Kammern und Stiftungen, die die Start-ups dabei unterstützen, ihren Prototypen zu entwickeln, Kapital und/oder Geschäftspartnerinnen und -partnern zu akquirieren und sich am Markt zu etablieren.
Was wird gefördert?
Die Förderung ist begrenzt auf die Entwicklung und Fertigung eines Prototypen, auf dessen Erprobung und ggf. anschließende Verfeinerung. Dabei sind neben investiven, Reise-, Personal- und Fremddienstleistungskosten (z.B. begleitende Beratungsleistungen) unter anderem auch die Anmietung von Innovationslaboren förderfähig.
Im Fokus der Förderung stehen innovative Ansätze, Technologien, Verfahren und Dienstleistungen, die zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Schonung von Ressourcen sowie zum Erhalt der Biodiversität beitragen.
Förderfähig sind Vorhaben aus dem gesamten thematischen Spektrum der Umweltwirtschaft (acht Teilmärkte, s.o.).
Wie wird gefördert?
Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Sie muss mindestens 25.000 € pro Teilnahmeberechtigten betragen. Die Gesamtförderung ist eine Beihilfe für die Grüne Gründung im Sinne von Art. 22 AGVO.
Die Gesamtförderung für das Vorhaben beträgt maximal 600.000 €. Der Höchstbetrag mindert sich um andere Anlaufbeihilfen nach Art. 22 AGVO, die die Grüne Gründung erhalten hat. Die Fördersätze betragen maximal 90 % für Grüne Gründungen (Kleinstunternehmen 90% und Kleinunternehmen 80%, UWRL 2.13) und 90% (UWRL 2.13) für mitantragstellende Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen.
Beratungsdienstleistungen sind nur dann förderfähig, wenn es sich nicht um Dienstleistungen handelt, die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommen werden oder zu den gewöhnlichen Betriebskosten des Unternehmens gehören wie laufende Steuerberatung, regelmäßige
Rechtsberatung oder Werbung.
Änderungen durch die STEP-Verordnung
Die Förderung zielt darüber hinaus auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/795 in den Branchen ‚Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien‘ sowie ‚Biotechnologien‘.
Die Antragstellung im Rahmen des Förderaufrufs erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Die eingegangenen Projektskizzen werden innerhalb der ersten Stufe auf Basis der vorgegebenen Auswahlkriterien (siehe Aufruftext) in förderrechtlicher, wirtschaftlicher und technologischer Hinsicht geprüft und bewertet.
Projektskizzen, bei denen alle erforderlichen Nachweise eingereicht wurden und die somit ein abschließendes Votum ermöglichen, werden einem Begutachtungsausschuss vorgelegt. Nach der Begutachtung werden alle Teilnehmenden über das Ergebnis ihres jeweiligen Beitrags informiert. Ein positives Votum des Begutachtungsausschusses entspricht einer Förderempfehlung, ist aber noch keine Förderzusage. Die Teilnehmenden mit einer Förderempfehlung werden zur Antragstellung aufgefordert und durchlaufen das entsprechende Verfahren bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW).
- Aufrufstart: 30. März 2023
- Einreichungsfrist 1. Einreichungsrunde: 29. Juni 2023
- Einreichungsfrist 2. Einreichungsrunde: 28. September 2023
- Einreichungsfrist 3. Einreichungsrundet: 29. Februar 2024
- Einreichungsfrist 4. Einreichungsrundet: 26. Februar 2025, 23:59 Uhr
- Einreichungsfrist 5. Einreichungsrundet: 30. September 2025, 23:59 Uhr
EFRE/JTF RRL 2021-2027 + Anhänge (ANBest-EU, Pauschalen)
Änderung der EFRE/JTF RRL NRW vom 6. August 2024
Landeshaushaltsordnung NRW (§23 und §44)
Verordnung (EU) 2024/795 (STEP-Verordnung)
Mitteilung der Kommission C/2024/3209 (Leitlinien zur STEP-Verordnung)
Hinweis
Für alle Rechtsgrundlagen/Vorschriften gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung gültige Fassung. Die Bewilligungsbehörde entscheidet auf Basis der geltenden Förderregelungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Ausgabenerstattung. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht erst mit Bestandskraft des Zuwendungsbescheides. Antragstellende erklären sich im Fall der Förderung mit der Aufnahme in die Liste der Vorhaben gemäß Art.49 (3) i.V.m. Art. 49 (4) der VO (EU) Nr. 2021/1060 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 einverstanden. Zuwendungsbescheide werden nach den jeweils zum Zeitpunkt der Bewilligung geltenden Bestimmungen der vorgenannten Förderrichtlinien oder ihrer Nachfolgeregelungen erteilt.
Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (30. März bis 29. Juni 2023) wurden insgesamt 50 Skizzen von 63 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Oktober 2023 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen der ersten Einreichungsrunde finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der ersten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW
Fr. | Prof. Dr. | Bröring | Ruhr Universität Bochum |
Hr. | Prof. | Gätjens | Ecosign Akademie für Gestaltung |
Hr. | Gruber | Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) | |
Hr. | Hagemann | Bayern Innovativ GmbH | |
Hr. | Prof. Dr. | Hansjürgens | Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH (UFZ) |
Hr. | Prof. Dr. | Holzhauer | Westfälische Hochschule |
Hr. | Dr. | Kowalski | Innovationszentrum Niedersachsen GmbH |
Fr. | Lange | jumpp – Frauenbetriebe e. V. | |
Hr. | Dr. | Neumann | Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH |
Hr. | Prof. Dr. | Schlößer | Verein Deutscher Ingenieure LV Nordrhein-Westfalen; Schwank Gruppe |
Die zweite Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der ersten Einreichungsrunde (30. Juni bis 28. September 2023) wurden insgesamt 36 Skizzen von 43 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten ab Februar 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen der zweiten Einreichungsrunde finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der zweiten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW
Hr. | Prof. Dr. | Holzhauer | Westfälische Hochschule |
Hr. | Dr. | Neumann | Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH |
Hr. | Dr. | Kowalski | Innovationszentrum Niedersachsen GmbH |
Fr. | Lange | jumpp – Frauenbetriebe e. V. | |
Hr. | Prof. Dr. | Schlößer | Schwank GmbH; Hochschule Niederrhein |
Fr. | Dr. | Günther | pro Ruhrgebiet e.V. |
Fr. | Dr. | Bröring | Ruhr-Universität Bochum |
Hr. | Prof. | Gätjens | Ecosign Akademie für Gestaltung |
Die dritte Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Grüne Gründungen.NRW“, die durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird, ist erfolgreich geendet. Innerhalb der dritten Einreichungsrunde (29. September 2023 bis 29. Februar 2024) wurden insgesamt 78 Skizzen von 101 Förderinteressierten eingereicht.
Die eingereichten Skizzen wurden dem zuständigen Begutachtungsgremium zur Evaluierung vorgelegt. Die Bewerberinnen und Bewerber erhalten Ende Juni 2024 eine schriftliche Rückmeldung zu den Auswahlergebnissen.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen der dritten Einreichungsrunde finden Sie hier.
Gutachterzusammensetzung der dritten Einreichungsrunde der Fördermaßnahme Grüne Gründungen.NRW
Hr. | Prof. Dr. | Holzhauer | Westfälische Hochschule |
Hr. | Dr. | Neumann | Borderstep Institut für Innovation und Nachhaltigkeit gemeinnützige GmbH |
Hr. | Dr. | Kowalski | Innovationszentrum Niedersachsen GmbH |
Fr. | Lange | jumpp – Frauenbetriebe e. V. | |
Hr. | Prof. Dr. | Schlößer | VDI Landesverband NRW |
Fr. | Dr. | Günther | pro Ruhrgebiet e.V. |
Hr. | Prof. | Gätjens | Ecosign Akademie für Gestaltung |
Hr. | Hagemann | Bayern Innovativ | |
Hr. | Prof. Dr. | Hansjürgens | Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung - UFZ |
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Eine fachlich-inhaltliche Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen bieten wir telefonisch an. Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
Schriftliche Beratung
Für eine allgemeine Beratung zu Projektideen und Projektbewerbungen kontaktieren Sie:
gruene.gruendungen.in.nrw@fz-juelich.de