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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.12.2022
Cyberabwehr Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat am 5. November 2019 ein Konzept zur Einrichtung einer neuen zentralen Informations- und Koordinationsplattform für Behörden mit Cybersicherheitsaufgaben beschlossen. Als gleichberechtigte Teilnehmer bilden das Cyber-Allianz-Zentrum Bayern im Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz, das Bayerische Landeskriminalamt, das Bayerische Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht und der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz seit Januar 2020 die "Cyberabwehr Bayern".
Ziele sind eine bessere gegenseitige Information zu allgemeinen Gefahren im Bereich der Cybersicherheit und ein zielgerichtetes Vorgehen in konkreten Schadensfällen. Idealerweise erhalten von Cyberangriffen betroffene Stellen dadurch eine koordinierte und optimale Hilfe der einzelnen Teilnehmer der Cyberabwehr Bayern in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen. Die Cyberabwehr Bayern ist keine neue Behörde und erhält keine neuen gesetzlichen Befugnisse oder Aufgaben. Wichtigstes Ziel ist ein schneller und effizienter Austausch zu cyberrelevanten Informationen, wie etwa durch regelmäßige, aber auch anlassbezogen einberufene Lagebesprechungen.
Als datenschutzrechtliches Kontrollorgan achte ich bei meiner Teilnahme an der Cyberabwehr Bayern insbesondere darauf, dass grundsätzlich keine personenbezogenen Daten zwischen den beteiligten Stellen im Rahmen der Cyberabwehr ausgetauscht werden und im berechtigten Einzelfall jede beteiligte Stelle nur dann personenbezogene Daten weitergibt und erhält, wenn es dafür die erforderliche Rechtsgrundlage gibt.
Teilnehmer der Cyberabwehr Bayern
Cybersicherheitsvorfall
In einer Situation, in der man von einem Cyberangriff erstmals betroffen ist, ist es oft nicht leicht, einen Überblick über die bayerischen öffentlichen Stellen mit Cybersicherheitsaufgaben zu erhalten, gerade wenn man schnell handeln muss: Bei welcher Behörde kann eine Anzeige erstattet werden, wo kann fachkundiger Rat eingeholt oder möglicherweise eine gesetzlich vorgeschriebene Meldung gemacht werden? Aus diesem Grund hat die Cyberabwehr Bayern einen Wegweiser herausgegeben, der einen raschen Überblick gibt sowie schnelle Kontaktmöglichkeiten aufzeigt:
Übersicht Cyberabwehr Bayern (PDF)