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Pressemitteilungdes Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz |
14.12.2000
19. Tätigkeitsbericht, 2000
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter übergibt heute, den 14. 12. 2000, den 19. Tätigkeitsbericht, seinen vierten, an Landtag und Staatsregierung und stellt ihn gleichzeitig der Öffentlichkeit vor.
- Allgemeines
Neben Kontrollen und dem Aufgreifen von Mißständen wird vorbeugende Beratung immer wichtiger. Das gilt vor allem auch für den Internetbereich. Ich habe mich deshalb dem "virtuellen Datenschutzbüro" (http://www.datenschutz.de) angeschlossen, in dem nationale und internationale Datenschutzbeauftragte über das Netz zusammenarbeiten und das Fachleuten und Bürgern im Netz zur Diskussion und zur Beratung offensteht. Die Kontrollen zeigen Fehler auf, die teilweise schon früher gerügt werden mussten. Schrittweise Verbesserungen gibt es dagegen in der polizeilichen Datenspeicherung. Meine Kontrollbefugnis wurde durch Aufhebung der Kontrollbeschränkungen in Akten verbessert. Die Umwandlung des Beirats in eine Kommission beim Landtag hat an den Aufgaben dieses Gremiums nichts geändert, verspricht aber eine Intensivierung seiner Unterstützungsfunktion. Die Kooperationsbereitschaft der Dienststellen ist im allgemeinen gut, in Einzelfällen aber noch verbesserungsfähig.
- Im Gesetzgebungsbereich fordere ich eine Begrenzung der Videoüberwachung zum einen auf Gebiete, bei denen Anhaltspunkte für die Begehung von Straftaten vorliegen nicht bei bloßen "Angsträumen" -, zum anderen auf solche, bei denen es nach den Erfahrungen von Sicherheitsbehörden, z.B. der Gemeinden, zu erheblichen Störungen der öffentlichen Sicherheit kommt. Eine flächendeckende Überwachungsinfrastruktur darf nicht entstehen (S. 13, 140f, 208f). Das Bayerische Datenschutzgesetz muß daneben um Bestimmungen ergänzt werden, die der Änderung der Datenverarbeitungslandschaft gerecht werden, z.B. Chipkartenregelung, Sicherheitsanforderungen und Gebote zur Anonymität und Pseudonymität (S. 16 f und 38f).
- Einzelheiten,
wobei Kritikpunkte meist nicht zu verallgemeinern sein werden, andererseits die hier genannten nur eine Auswahl aus dem Bericht darstellen.
- Bessere Berücksichtigung der Bürgerrechte bei der polizeilichen Datenspeicherung
- Bessere Berücksichtigung der Bürgerrechte bei der polizeilichen Datenspeicherung
- Unterstützung durch die Justiz noch offen
Das Justizministerium lehnt die Mitteilung entlastender Ermittlungsergebnisse an die Polizei ab. Damit bleibt ein Risiko ungerechtfertigter Speicherungen (S. 20, 110)
- Immer wieder Hinweis "geisteskrank" ohne zureichende ärztliche Feststellung
Wie in früheren Tätigkeitsberichten musste ich auch diesmal wieder diesen belastenden Hinweis ohne die entsprechende ärztliche Feststellung aufgreifen. Ich erwarte dass das Innenministerium auf die Beachtung der entsprechenden Richtlinien hinwirkt. Desgleichen habe ich ungerechtfertigte Speicherungen im Bundeskriminalaktennachweis auf Grund fälschlicher Vergabe von sog. KAN-Merkern festgestellt (S. 20, 117-119).
- Auskunftsrecht generell ausgeschlossen statt Einzelfallentscheidung
Das Innenministerium schließt im Drogenhandelsbereich das für die Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung essentielle Recht auf Auskunft generell aus, statt eine Einzelfallentscheidung zuzulassen, wie im Polizeiaufgabengesetz vorgesehen. Beanstandung wird erwogen (S. 21, 150f).
- Polizei meldet einen Bürger dem Gesundheitsamt grundlos als "suchtgefährdet"
Die Meldung erfolgte, ohne dass bei vier Kontrollen ein einziges mal das Überschreiten des Alkoholgrenzwertes auch nur für Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden wäre. Nach Drohung mit Beanstandung erging klarstellende Weisung (S. 21, 146).
- Im Landesamt für Verfassungsschutz keine grundsätzlichen Mängel
Vermutungen zu Dossiers über demokratische Politiker haben sich bei umfangreicher Untersuchung nicht bestätigt (S. 22, 159f). Zu lange Aufbewahrung von Akten anstatt Angebot an Archiv oder Aussonderung.
- Im Verfassungsschutzbereich allgemein sind gesetzgeberische Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur strategischen Fernmeldeüberwachung notwendig (S. 164 f).
- Im Justizbereich hat mich vor allem die DNA-Analyse zur vorbeugenden Verbrechensbekämpfung beschäftigt. Im Gegensatz zur gesetzlichen Regelung, die eine Richterentscheidung abhängig von bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen fordert, arbeitet die bayerische Polizei meist mit sog. freiwilligen Einverständnissen. Ich sehe darin eine Umgehung der gesetzlichen Schutzmechanismen (S. 23, 177 f). Im Hinblick auf uneinheitliche Rechtsprechung bisher kein Verhandlungserfolg mit dem Justizministerium.
- "Vom Bürgerbüro zum Internet - Empfehlungen für eine bürgerfreundliche Verwaltung". Ab Weihnachten steht eine Broschüre zur Verfügung, in der Hinweise gegeben werden u.a. zur datenschutzgerechten Gestaltung von Bürgerbüros, Callcentern, zu Informationsangeboten öffentlicher Stellen im Internet, zur Bürgerkarte und allgemein zur interaktiven Verwaltung (S. 25, 197f).
- Zum "Virtuellen Marktplatz Bayern - VMB" ist zu fordern, dass private und behördenbezogene Datenflüsse streng getrennt bleiben, keine Nutzerprofile beim Betreiber des Marktplatzes und den Anbietern entstehen, die Verantwortlichkeiten für das Projekt klar sind und die Datenübermittlung sicher ist. Die Staatskanzlei hat nach mehrfachem Schriftwechsel seit Februar dieses Jahres und mündlichen Hinweisen meinerseits mit Schreiben vom 1.12. mitgeteilt, dass im gegenwärtigen Ausbauzustand ein "reines Informationsangebot der Behörden" geplant sei und personenbezogene Daten der Benutzer "weder im VMB auf privat betriebenen Rechnern gespeichert (würden), noch .....ein Datenfluss über Rechner des VMB (erfolge)", und diese Angaben mit Schreiben vom 8.12., hier eingegangen am 12.12. 2000, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf meine Fragen vom Februar dieses Jahres ergänzt. Danach wären die obigen Forderungen im derzeitigen Ausbauzustand grundsätzlich erfüllt. Eine endgültige Bewertung muß ich mir bis zu einer Überprüfung im einzelnen, die mir in den wenigen Tagen seit Erhalt dieser Schreiben und in Anbetracht des derzeitigen Realisationsstandes von http://www.baynet.de nicht möglich war, vorbehalten (S. 14f, 195f).
- Datenschutz bei Bürgerbegehren nicht immer gewährleistet
Wieder mussten zwei Gemeinden wegen der zweckwidrigen Verwendung von Daten aus Anträgen auf Bürgerbegehren beanstandet werden (S. 25, 199ff, 203ff).
In zwei Fällen musste ich den Bruch des Adoptionsgeheimnisses beanstanden, in denen auf Grund fehlerhafter Speicherung des Geburtsnamens dieser der Polizei übermittelt wurde (S. 222 f).
- Adoptionsgeheimnis nicht gewahrt
- Datenschutz und Arztgeheimnis müssen auch bei der elektronischen Datenverarbeitung in Forschung und Medizin gewährleistet sein
- Zur Sicherheit im Bayerischen Behördennetz: Fortschritte, aber noch kein Durchbruch
- Im Jugend- und Sozialhilfebereich
München, den 14.12.2000
Reinhard Vetter