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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


25.01.2017

Einladung zur Pressekonferenz: Vorstellung des 27. Tätigkeitsberichts

Dienstag, 31.01.2017, 11:00 Uhr, Pressekonferenzraum (AB 211) des Bayerischen Landtags

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, stellt am 31. Januar 2017 seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 und 2016 der Öffentlichkeit vor. Der Bericht behandelt als zentrales und bereichsübergreifendes datenschutzrechtliches Thema die EU-Datenschutzreform und den daraus folgenden Anpassungsbedarf in Deutschland und Bayern.

Neben übergreifenden Themen wie etwa der Videoüberwachung greift der Tätigkeitsbericht eine Vielzahl von Themen und Einzelfällen auf, unter anderem:

  • Vernichtung von Klinikunterlagen - Outsourcing an Private
  • Prüfung von Apps bayerischer Behörden
  • Speicherung in polizeilichen Dateien - zulässiger Umfang des Personenkreises
  • Bayerisches Verfassungsschutzgesetz
  • Einsatz von intelligenten Wasserzählern
  • Datenschutzrechtliche Aspekte bei der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
  • Anforderungen von Kontounterlagen durch Sozialbehörden
  • Einsatz von Sozialdetektiven
  • Mitarbeiterüberwachung per GPS
  • Datenschutzbeauftragte in der bayerischen Steuerverwaltung
  • Regelung der Schülerunterlagen
  • Neue Entwicklungen im E-Government
  • Neues allgemeines Auskunftsrecht

Die Damen und Herren Berichterstatter sind herzlich zu dieser Pressekonferenz eingeladen. Exemplare des Tätigkeitsberichts stehen am 31.01.2017 ab 10:00 Uhr in der Dienststelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie im Pressekonferenzraum des Bayerischen Landtags zur Verfügung. Ab 11:00 Uhr ist der Tätigkeitsbericht unter https://www.datenschutz-bayern.de/ abrufbar.

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.