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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
27.01.2012
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz als Vorsitzender der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder 2011 informiert zum Thema
6. Europäischer Datenschutztag
Veranstaltung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder - in Berlin und im Livestream - zum Thema "Vorratsdatenspeicherung"
Gemeinsame Presseerklärung des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Fragen rund um das Thema "Vorratsdatenspeicherung" und Datenschutz werden heute bei der zentralen Veranstaltung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages (28.01.2012) in der Vertretung des Freistaates Bayern beim Bund diskutiert. Die Veranstaltung wird vom Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz, zugleich Vorsitzender der Datenschutzkonferenz 2011, Dr. Thomas Petri organisiert.
Dagmar Hartge, Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2012 und Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, und Dr. Thomas Petri weisen darauf hin, dass die Erforderlichkeit einer mindestens sechsmonatigen "Vorratsdatenspeicherung" nach wie vor nicht nachgewiesen ist. Mittlerweile setzt sich sogar ein interner Bericht der EU Kommission vom 15. Dezember 2011 kritisch mit der aktuellen EU-Richtlinie zur "Vorratsdatenspeicherung" auseinander.
Wer eine "Vorratsdatenspeicherung" befürwortet, muss wegen des damit verbundenen tiefgreifenden grundrechtlichen Eingriffs in die Kommunikationsfreiheit konkret belegen können, bei welchen Straftaten welche Daten wie lange und unter welchen technischen Rahmenbedingungen unbedingt gespeichert werden müssen, um das Ziel einer effektiven Strafverfolgung sicherzustellen.
"Der Nachweis der Erforderlichkeit ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Richtlinie zur "Vorratsdatenspeicherung" im Einklang mit Art. 8 Europäische Grundrechtecharta steht. Solange dieser Nachweis nicht erbracht ist, darf es keine "Vorratsdatenspeicherung" geben", so Dr. Thomas Petri anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages 2012.
Die Veranstaltung kann von ca. 11:00 bis 14:00 Uhr in Echtzeit im Internet (Livestream) mitverfolgt werden.
Das Programm und die genauen Zugangsparameter für die Übertragung im Internet finden Sie unter http://www.datenschutz-bayern.de/live.html.
Dr. Thomas Petri, Dagmar Hartge, Peter Schaar
Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten