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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


30.11.2000

           Keine Protokollierungspflicht von Internetnutzungsdaten

 

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter hat sich heute zusammen mit anderen Datenschutzbeauftragten gegen die Absicht der Innenminister von Bund und Ländern gewandt, eine allgemeine Protokollierungspflicht von Internetnutzungsdaten für Zwecke der Strafverfolgung einzuführen.

Das Internet darf kein datenschutzfreies Fahndungsnetz werden!

Datenschutzbeauftragte lehnen Forderungen der Innenministerkonferenz ab

 

Die Innenminister des Bundes und der Länder haben auf ihrer Konferenz am 24.11.2000 gefordert, für Zwecke der Strafverfolgung "den Providern eine Protokollierungs- und Aufbewahrungspflicht der 'digitalen Spuren', die jeder Internetnutzer grundsätzlich hinterlässt, vorzuschreiben."

 

Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten von Bayern, Berlin, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Wesfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein wäre eine solche Vorschrift verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass die Speicherung personenbezogener Daten nicht zu einer Rundumbeobachtung der Bürger führen darf. Das wäre aber im Bereich der Internetnutzung mit der angestrebten Regelung der Fall. Dieses Verfahren würde den mit den Vorschriften über die Tele- und Mediendienste gewährleisteten Datenschutz in unvertretbarer Weise abbauen. Es widerspräche auch dem von der Bundesregierung selbst vorgelegten Entwurf einer Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, das die Entwicklung und den Einsatz von technischen Verfahren vorsieht, die mit einem Minimum an personenbezogener Datenverarbeitung betrieben werden können.

 

Die Forderung der Innenministerkonferenz lässt sich vergleichen mit einer Verpflichtung der Post, sämtliche Absender- und Empfängerangaben im Briefverkehr für Zwecke einer möglichen späteren Strafverfolgung zu speichern und für den Zugriff der Sicherheitsbehörden bereitzuhalten. Die Datenschutzbeauftragten halten den Versuch der Innenminister, das Internet für Zwecke der Strafverfolgung in ein Fahndungsnetz zu verwandeln, sowohl für unangemessen als auch für untauglich.

 

Die bestehenden Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden gewährleisten schon jetzt eine effektive Strafverfolgung im Internet, denn es ist den Povidern ohne weiteres technisch möglich, IP-Nummern ab dem Zeitpunkt des Vorliegens eines entsprechenden richterlichen Beschlusses, oder bei Gefahr in Verzug einer staatsanwaltlichen Anordnung, vorzuhalten.

 

Das Vorhaben der Innenministerkonferenz würde zu einem unverhältnismäßiger Eingriff in den Datenschutz von Millionen rechtstreuer Internetnutzer führen, die zum größten Teil keine potenziellen Straftäter sind. Das gesamte Vorhaben wäre zur Verfolgung von schweren Straftaten untauglich, weil Straftäter ohne größere technische Schwierigkeiten auf Provider in anderen Ländern ausweichen können.

 

Die Datenschutzbeauftragten lehnen die Forderung der Innenminister nach einer solchen Protokollierungs- und Aufbewahrungspflicht bei der Internetnutzung ab. Bürgerinnen und Bürgern muss auch zukünftig eine unbeobachtete Nutzung des Internet möglich sein.

 

München, den 30.11.2000

 

Reinhard Vetter


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de