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des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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24.11.1999
Appell von Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder: Hoher Datenschutz für Versicherte bei Gesundheitsreform muss gehalten werden!
Das am 4. November 1999 vom Bundestag beschlossene Gesundheitsreformgesetz 2000 enthält mehrere datenschutzrechtliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen Rechtslage. Durch das Aufschnüren des Pakets und die Preisgabe der zustimmungspflichtigen Teile des Gesetzes droht nun, daß diese Verbesserungen nicht umgesetzt werden. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein fordern die zuständigen gesetzgebenden Körperschaften auf, den entsprechenden - politisch bislang völlig unstreitigen - Gesetzesteil im Bundesrat passieren zu lassen:
Als Folge der Kritik der Datenschutzbeauftragten wurden vom Bundestag die Regelungen zum Umgang mit den Daten der Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich verbessert, z.B. durch die Beschränkung der Datenzugriffsrechte innerhalb der Krankenkassen, die Einführung eines Beratungsgeheimnisses oder eine verbesserte Einbeziehung der Patientinnen und Patienten bei bestimmten ärztlichen Datenübermittlungen.
Wegweisend für die Zukunft im Umgang mit Patientendaten ist aber die vorgesehene Pseudonymisierung des gesamten Abrechnungsverfahrens. Damit können die politisch und ökonomisch angestrebten Auswertungen mit medizinischen Daten, die vor allem der Kostenkontrolle dienen, vorgenommen werden, ohne dass hierdurch die Belange des Patientengeheimnisses oder des Datenschutzes verletzt würden. Das bisherige Verfahren wurde grundlegend verbessert: Bei den Krankenkassen würden auch Krankenhaus- und Arzneimittelkosten nicht mehr personenbezogen abgerechnet, dadurch würde die Gefahr des ,,gläsernen Patienten" erheblich reduziert.
Dieser versichertenfreundliche Gesetzesteil ist jedoch im Bundesrat zustimmungspflichtig. Während der Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages wurde er quer durch die Parteien befürwortet und so verabschiedet. Selbst die Kassen und die Pharmaindustrie begrüßten die Vorschläge weitgehend. Bedeutende zusätzliche Kosten würden durch das neue Verfahren nicht entstehen.
Es stünde allen politisch Handelnden gut zu Gesicht, den Datenschutz im besonders schützenswerten Bereich des Gesundheitswesens trotz aller politischer Kontroversen zu verbessern. Wir appellieren daher an die Bundesregierung bzw. das Gesundheitsministerium, die erreichten guten Datenschutzregelungen in den Bundesrat einzubringen, und an den Bundesrat, diesen zuzustimmen.
München, den 24.11.1999
Reinhard Vetter
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